Subjektives Rechtfertigungselement - Fahrlässigkeit Flashcards

1
Q

Objektive Lösung

A

Der Verteidiger muss nicht in Kenntnis der notwehrbegründenden gehandelt haben.
- > Glück gehabt.

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Q

Subjektive Lösung

A

Der Verteidiger muss in Kenntnis der notwehrbegründenden Umstände handeln (genereller Notwehrwille).

R: Der Verteidiger ist nicht gerechtfertigt, wenn er das Bestehen der Notwehrlage nicht erkannt hat.

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