Subjektives Rechtfertigungselement - Fahrlässigkeit Flashcards
1
Q
Objektive Lösung
A
Der Verteidiger muss nicht in Kenntnis der notwehrbegründenden gehandelt haben.
- > Glück gehabt.
2
Q
Subjektive Lösung
A
Der Verteidiger muss in Kenntnis der notwehrbegründenden Umstände handeln (genereller Notwehrwille).
R: Der Verteidiger ist nicht gerechtfertigt, wenn er das Bestehen der Notwehrlage nicht erkannt hat.