§25 I Alt. 2 - Fehlende Tätereigenschaft beim Vordermann Flashcards

1
Q

Strenge Tatherrschaftslehre

A

Mittelbare Täterschaft scheidet aus, weil der Vordermann alleine das Geschehen beherrscht.

P: Sie gibt das Tatherrschaftskriterium zur Bestimmung der Täterschaft bei Sonderdelikten auf.

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2
Q

Weite Tatherrschaftslehre - hL

A

Der Hintermann ist mittelbarer Täter.
Das Fehlen von Tätereigenschaft beim Vordermann begründet dessen Unterlegenheit in einem normativen Sinne.
Das Vorliegen der entsprechenden Eigenschaft beim Hintermann begründet zudem dessen rechtlich beherrschende Stellung.

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3
Q

Subjektive Theorie - Rspr

A

Der Hintermann ist mittelbarer Täter.
Besitzt er die erforderliche Tätereigenschaft, reicht sein Interesse an der Tat zur Bejahung der mittelbaren Täterschaft.

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