§30 I Unmittelbares Ansetzen Flashcards
1
Q
Handlungslösung
A
Der Beteiligte setzt zur Anstiftung unmittelbar an, sobald er seine Anstiftungshandlung vorzunehmen beginnt.
2
Q
Zugangslösung
A
Der Beteiligte setzt zur Anstiftung unmittelbar an, sobald seine Aufforderung dem Anstiftenden zugegangen ist, dass dieser sie zur Kenntnis nehmen kann.
3
Q
Entlassungslösung - hM
A
Der Beteiligte setzt zur Anstiftung unmittelbar an, sobald er seine Aufforderung aus seinem Herrschaftsbereich entlässt.
Arg: Der für §30 I kennzeichnende unbeherrschbare Kausalverlauf ist bereits dann in Gange gesetzt worden, wenn die “Bestimmungserklärung” die Sphäre des präsumtiven Anstifters verlassen hat.