Tötung des Gefahrurhebers im Defensivnotstand Flashcards
1
Q
Unabwägbarkeitslöung hM
A
Aufgrund der Nicht-Abwägbarkeit des menschlichen Lebens ist auch die Tötung des Gefahrurhebers im Defensivnotstand nie zu rechtfertigen.
2
Q
Haftungslösung
A
Anders als im Aggressivnotstand kann im Defensivnotstand ausnahmsweise eine Tötung zur Gefahrenabwehr gerechtfertigt sein.