Irrtum über den Kausalverlauf bei mehraktigem Geschehen Flashcards
Lehre vom dolus Generals
Beide Handlungen bilden ein Gesamtgeschehen, das auch im zweiten Teil noch von einem Gesamttötungsvorsatz getragen wird.
R: Bestrafung aus vollendetem vorsätzlichen Delikt.
P: Ein bereits erloschener Vorsatz wird fingiert und dem Täter damit zur Last gelegt.
Aufspaltungslösung
Beide Handlungen sind getrennt voneinander zu betrachten.
Bei der ersten Handlung liegt Vorsatz vor, jedoch kein Erfolg.
Bei der zweiten Handlung liegt der Erfolg vor, jedoch kein Vorsatz.
R: Bestrafung aus versuchtem Delikt in Tatmehrheit mit fahrlässigem Delikt.
P: Die Bedeutung der Ersthandlung für den Erfolgseintritt wird nicht zureichend berücksichtigt.
Unwesentlichkeitslösung hM
Maßgebliche Tathandlung ist die erste Handlung.
Sie ist kausal und objektiv zurechenbar, da ein solcher Geschehensablauf nicht außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt. Die zweite Handlung schafft außerdem keine neue Gefahr, sondern schließt an die durch die erste Handlung erzeugte Ausgangsgefahr an.
Die Tatsache, dass der Täter den Erfolg mit der zweiten Handlung herbeiführt stellt lediglich eine unwesentliche Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf dar.
R: Bestrafung aus vollendetem vorsätzlichen Delikt.