Notwehrexzess durch den Provokateur Flashcards

1
Q

Planmäßigkeitslösung - Rspr

A

Die Anwendung von §33 ist ausgeschlossen, wenn sich der Täter planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wortlautlösung hL

A

§33 ist, außer im Falle einer Absichtsprovokation, uneingeschränkt anwendbar.

Arg: Der Gesetzgeber hat nur bei §35 eine Entschuldigung ausgeschlossen, wenn der Täter die Gefahr selbst verursacht hat, nicht jedoch bei §33.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly