Absichtsprovokation Flashcards

1
Q

Unzulässigkeitslösung hL

A

Es besteht kein Notwehrrecht, da es dem Provokateur in Wirklichkeit um eine Schädigung des provozierten Angreifers geht.
Die Berufung auf Notwehr wäre daher rechtsmissbräuchlich.

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2
Q

Drei-Stufen-Lösung - Rspr

A

Es besteht ein abgestuftes Notwehrrecht - > Ausweichen, Schutzwehr, Trutzwehr.

P: Man kann demjenigen, der mit höherer krimineller Energie handelt, kein notwehrrecht zusprechen, insbesondere dann nicht, wenn dieser rechtsmissbräuchlich handelt.

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