Absichtsprovokation Flashcards
1
Q
Unzulässigkeitslösung hL
A
Es besteht kein Notwehrrecht, da es dem Provokateur in Wirklichkeit um eine Schädigung des provozierten Angreifers geht.
Die Berufung auf Notwehr wäre daher rechtsmissbräuchlich.
2
Q
Drei-Stufen-Lösung - Rspr
A
Es besteht ein abgestuftes Notwehrrecht - > Ausweichen, Schutzwehr, Trutzwehr.
P: Man kann demjenigen, der mit höherer krimineller Energie handelt, kein notwehrrecht zusprechen, insbesondere dann nicht, wenn dieser rechtsmissbräuchlich handelt.