Extensiver Notwehrexzess Flashcards
1
Q
Enge Lösung hM
A
§33 ist nicht anwendbar, da es ohne einen gegenwärtigen Angriff kein Notwehrrecht gibt, dessen Grenzen überschritten werden können.
Arg: Der Wortlaut setzt eine bestehende Notwehrlage voraus.
2
Q
Weite Lösung
A
§33 ist beim extensiven Notwehrexzess anwendbar, da die Notwehrgrenzen auch zeitlich überschritten werden können.
3
Q
Differenzierende Lösung
A
§33 ist nur anwendbar, wenn der Angriff schon beendet war und die Tat im unmittelbaren Anschluss an den Angriff erfolgt.
Arg: Der Wortlaut steht dem nicht entgegen, da eine Notwehrlage ursprünglich tatsächlich bestanden hat.