Extensiver Notwehrexzess Flashcards

1
Q

Enge Lösung hM

A

§33 ist nicht anwendbar, da es ohne einen gegenwärtigen Angriff kein Notwehrrecht gibt, dessen Grenzen überschritten werden können.

Arg: Der Wortlaut setzt eine bestehende Notwehrlage voraus.

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2
Q

Weite Lösung

A

§33 ist beim extensiven Notwehrexzess anwendbar, da die Notwehrgrenzen auch zeitlich überschritten werden können.

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3
Q

Differenzierende Lösung

A

§33 ist nur anwendbar, wenn der Angriff schon beendet war und die Tat im unmittelbaren Anschluss an den Angriff erfolgt.

Arg: Der Wortlaut steht dem nicht entgegen, da eine Notwehrlage ursprünglich tatsächlich bestanden hat.

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