Nötigungsnotstand Flashcards
1
Q
Entschuldigungslösung hM
A
Es kommt nur eine Entschuldigung gem. §35 in Betracht, da er auf die Seite des Unrechts tritt und dem Opfer der Handlung des Nötigungsnotstandstäters dadurch die Rechtfertigung entnommen werfen würde.
2
Q
Rechtfertigungslösung
A
Der Genötigte ist gerechtfertigt, wenn das von ihm geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegt.
3
Q
Differenzierende Lösung
A
Der Genötigte ist gerechtfertigt, wenn er zur Abwendung einer Lebensgefahr oder der Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Gesundheit oder Fortbewegungsfreiheit handelt und dies auch nicht dem Opfer antut.