Tötung zur Verteidigung von Eigentum Flashcards

1
Q

Verbotslösung

A

Art. 2 II 2 a) EMRK rechtfertigt die Tötung eines Menschen zur Verteidigung nur dann, wenn dieser rechtswidrig Gewalt anwendet.
Daraus folgt im Umkehrschluss, dass eine Anwendung tödlicher Gewalt zum Schutz von Sachen unzulässig bleibt.

P: Die EMRK schützt den Bürger gegenüber dem Staat und nicht die Bürger gegenüber den anderen Bürgern.

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2
Q

Differenzierungslösung

A

Art. 2 I 2 EMRK untersagt nur die absichtlich begangene Tötung. Zur Verteidigung von Sachgütern ist jedoch idR eine Maßnahme erforderlich, bei der der Tod des Angreifers billigend in Kauf genommen wird (dolus eventualis).

P: Die Ausklammerung eventualdoloser Tötungen führen zu einer Verkürzung des Schutzzwecks von Art. 2 EMRK.

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3
Q

Nichtanwendbarkeitslösung hM

A

Art. 2 EMRK richtet sich allein an den Staat und deshalb auf das Verhalten von Privaten von vornherein nicht anwendbar.

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