Unmittelbares Ansetzen - Distanzdelikte Flashcards

1
Q

Handlungslösung

A

Der Versuch beginnt spätestens, wenn der Täter alles getan hat, was er zur Tatbestandsverwirklichung tun muss.

P: Der Versuchsbeginn wird zu weit vorverlegt, indem er auch einen Zeitraum erfasst, in dem noch keine konkrete Gefahr besteht und der Täter das geschehen noch in einer Hand hat.

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2
Q

Gefährdungslösung

A

Der Versuch beginnt erst, wenn sich das Opfer in den Wirkungskreis des Tatmittlers begibt und der Erfolgseintritt nahe gerückt ist, so dass das betroffene Rechtsgut konkret gefährdet wird.

P: Der Versuchsbeginn ist nach dem Wortlaut des §22 nicht von einem Gefahreneintritt, sondern von dem Täterverhalten abhängig.

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3
Q

Herrschaftslösung hM

A

Der Versuch beginnt, wenn der Täter den weiteren Geschehensablauf aus der Hand gibt, ihn also aus seinem Herrschaftsbereich entlässt.

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