Unmittelbares Ansetzen - Distanzdelikte Flashcards
Handlungslösung
Der Versuch beginnt spätestens, wenn der Täter alles getan hat, was er zur Tatbestandsverwirklichung tun muss.
P: Der Versuchsbeginn wird zu weit vorverlegt, indem er auch einen Zeitraum erfasst, in dem noch keine konkrete Gefahr besteht und der Täter das geschehen noch in einer Hand hat.
Gefährdungslösung
Der Versuch beginnt erst, wenn sich das Opfer in den Wirkungskreis des Tatmittlers begibt und der Erfolgseintritt nahe gerückt ist, so dass das betroffene Rechtsgut konkret gefährdet wird.
P: Der Versuchsbeginn ist nach dem Wortlaut des §22 nicht von einem Gefahreneintritt, sondern von dem Täterverhalten abhängig.
Herrschaftslösung hM
Der Versuch beginnt, wenn der Täter den weiteren Geschehensablauf aus der Hand gibt, ihn also aus seinem Herrschaftsbereich entlässt.