Das subjektive Rechtfertigungselement Flashcards
1
Q
Voluntative Lösung - hM
A
Die Kenntnis der notwehrbegründenden Umstände allein genügt nicht.
Der Notwehrübende muss zudem mit Verteidigungsabsicht handeln.
Nur so kann das tatbestandliche Unrecht vollständig ausgeglichen werden.
2
Q
Kognitive Lösung
A
Ein Verteidigungswille ist nicht notwendig.
P: Der Verteidiger ist auch dann gerechtfertigt, wenn ganz überwiegend andere Motive für sein Verhalten ausschlaggebend sind.