Das subjektive Rechtfertigungselement Flashcards

1
Q

Voluntative Lösung - hM

A

Die Kenntnis der notwehrbegründenden Umstände allein genügt nicht.
Der Notwehrübende muss zudem mit Verteidigungsabsicht handeln.
Nur so kann das tatbestandliche Unrecht vollständig ausgeglichen werden.

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2
Q

Kognitive Lösung

A

Ein Verteidigungswille ist nicht notwendig.

P: Der Verteidiger ist auch dann gerechtfertigt, wenn ganz überwiegend andere Motive für sein Verhalten ausschlaggebend sind.

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