Der "halbherzige Rücktritt" Flashcards
1
Q
Optimalitätslösung
A
Die Rücktrittshandlung des Täters muss nicht nur ursächlich für das Ausbleiben des Erfolges sein, sondern auch die aus seiner Sicht bestmögliche Rettungsmaßnahme darstellen.
2
Q
Kausalitätslösung hM
A
Für das “Verhindern” der Tatvollendung ist es nicht erforderlich, dass der Täter die ihm bestmögliche Rettungsmaßnahme ergreift.
Es genügt, wenn er objektiv das Ausbleiben des Erfolges zurechenbar verursacht und subjektiv mit Verhinderungswillen handelt.