Modifizierendes Merkmal bei §30 I Flashcards

1
Q

Täterlösung - Rspr

A

Der Täter muss das bpM erfüllen.
Die Tat muss für den Täter ein Verbrechen sein.

Arg: §30 I spricht von der “Begehung” eines Verbrechens. Da derjenige, der die Tat “begeht”, der Täter ist, muss es hinsichtlich der Verbrechensqualität des begangenen Delikts auf seine Person ankommen.

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2
Q

Anstifterlösung - hL

A

Der Anstifter muss das bpM erfüllen.
Entscheidend ist, ob er im Falle der erfolgreichen Anstiftung wegen Anstiftung zu einem Verbrechen zu bestrafen wäre.

Arg: Die Tatbestandsverschiebung, die nach §28 II für die vollendete Anstiftung gilt, muss auch für die versuchte Anstiftung gelten.

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