Modifizierendes Merkmal bei §30 I Flashcards
1
Q
Täterlösung - Rspr
A
Der Täter muss das bpM erfüllen.
Die Tat muss für den Täter ein Verbrechen sein.
Arg: §30 I spricht von der “Begehung” eines Verbrechens. Da derjenige, der die Tat “begeht”, der Täter ist, muss es hinsichtlich der Verbrechensqualität des begangenen Delikts auf seine Person ankommen.
2
Q
Anstifterlösung - hL
A
Der Anstifter muss das bpM erfüllen.
Entscheidend ist, ob er im Falle der erfolgreichen Anstiftung wegen Anstiftung zu einem Verbrechen zu bestrafen wäre.
Arg: Die Tatbestandsverschiebung, die nach §28 II für die vollendete Anstiftung gilt, muss auch für die versuchte Anstiftung gelten.