Anstiftervorsatz, objektiv aber §25 I Alt. 2 - Gutgläubiger Vordermann Flashcards
1
Q
Anstiftungslösung
A
Der Täter wird wegen vollendeter Anstiftung bestraft.
Wer objektiv auf der höheren Ebene (Täterschaft), subjektiv aber nur auf der niedrigeren Ebene handelt, muss sein Verhalten auf der niedrigeren Ebene erfassen lassen.
P: Verstoß gegen den Wortlaut des §26, der das objektive Vorliegen einer vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat verlangt.
2
Q
Versuchslösung - hM
A
Der Täter wird wegen versuchter Anstiftung gem. §30 I bestraft.