T2-E Die Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften 1-3 Flashcards
Arten Kapitalgesellschaften
Europäische Gesellschaft
Aktiengesellschaft AG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
Kommanditgesellschaft auf Aktien KG auf Aktien
Wovon Besteuerung Anteile an KapGes abhängig?
im
**Privatvermögen
oder
Betriebsvermögen**
des Steuerpflichtigen
Was muss bei Versteuerung von Anteilen an KapGes untersucht werden?
Besteuerung Ausschüttungen
Besteuerung Veräußerungsgewinne
Unterscheidung Veräußerungsgewinnbesteuerung von Anteilen im Privatvermögen
Beteiligung an der Kapitalgesellschaft
- unter 1 %
oder
* mindestens 1 % beträgt
Übersicht über die Möglichkeiten der Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Ausschüttung in
- Privatvermögen
- Betriebsvermögen
oder
Veräußerungsgewinn
- Privatvermögen unter 1 %
- Privatvermögenmind. 1 %
oder
Veräußerungsgewinn
- Betriebsvermögen
Einbezogen sind nur die Anteile von Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen von Personenunternehmen, nicht also von Kapitalgesellschaften.
Besteuerung Ausschüttung Beteiligung in PV (1)
- § 20 (1) Nr. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen
(seit 2009) - Neufassung § 3 Nr. 40 S. 2 EStG: ⇒100 % der Ausschüttung zu erfassen (kein Anwendung Halb- oder TEV zu erfassen )
-
§ 43 (1) EStG Abgeltungssteuer in Form Kapitalertragsteuer
einbehalten und abgeführt von Ausschüttendem
Abgeltungssteuer bei Ausschüttung Beteiligung im PV
- gem. § 43 (1) EStG Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt
⇒als Form der Abgeltungssteuer
⇒ Steuerpflicht des Empfängers abgegolten
Auswirkung § 32d (6) EStG bei Ausschüttung Beteiligung im PV
- sog. Günstigerprüfung:
Einkünfte aus Kapitalvermögen können auf Antrag in die Veranlagung einbezogen
und dem Einkommensteuertarif unterworfen werden - Veranlagung auf Antrag nach § 32d (4) EStG auch, wenn z.B. Steuerpflichtiger
Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft
oder
Verlustvortrag nach § 20 (6) EStG zu berücksichtigen
Abzug tatsächlichetr Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen?
§ 20 (9) S. 1 EStG
- Abzug 810 EUR (Sparer-Pruschbetrag)
- Werbungskosten ausgeschlossen
- Ein Abzug der Werbungskosten (zu 60 %)
⇒ auf Antrag nur in den Ausnahmefällen § 32d (2) Nr. 3 EStG
Besteuerung Ausschüttung Beteiligung in BV (2)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 = Subsidiaritätsprinzip § 20 (8) EStG
⇒ § 15 geht vor § 20 -
TEV § 3 Nr. 40 EStG
= 40 % Ausschüttung steuerfrei
⇒ 60 % Ausschüttung steuerpflichtig
⇒60 % Betriebsausgaben gem. § 3c (2) EStG abzugsfähig - Anwendung normaler Einkommensteuertarif (nicht Abgeltungssteuersatz) auf
- verbleibenden Betrag zusammen
- mit übrigen Einkünften aus Gewerbebetrieb
- im Rahmen des ZVE
Subsidiaritätsprinzip Bei EK aus KapVerm. - §
§ 20 (8) EStG
Einkünfte § 20 (1), (2), (3) EStG
wenn Zusammenhang mir Gewerbebetrieb (§ 15) /selbst. Tätigkeit (§19)
► Zurechnung zur Haupteinkunftsart!
Besteuerung Veräußerungsgewinn Beteiligung
in PV < 1 % (3)
- § 20 (2 ) Nr. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen (zu 100 % erfasst)
unabhängig von ihrer Haltedauer:
⇒ gem. § 32d EStG Abgeltungssteuer (25 %) - § 20 (6) S. 2 EStG ⇒ Kein Verlustausgleich aus privaten Veräußerungsgeschäften mit anderen Einkunftsarten
- kein Verlustabzug nach § 10d EStG
ABER
- § 20 (6) S. 3 EStG Verlust mindern Einkünfte aus Kapitalvermögen der folgenden Veranlagungszeiträume
Besonderheit für Veräußerungsgeschäfte mit Aktien beachten!
Besonderheit Verlust bei Veräußerungsgeschäfte mit Aktien
gem. § 20 (6) S. 5 EStG
Verrechnung nur mit Gewinnen aus den gleichen Geschäften
nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen
Besteuerung Veräußerungsgewinn Beteiligung KapGes in PV mind 1 % (4)
- Vorliegen übrigen Voraussetzungen des § 17 EStG
⇒ Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Anwendung TEV
⇒ 40 % des Veräußerungsgewinns gem. § 3 Nr. 40c) EStG steuerfrei
⇒ Verrechung 60 % der Veräußerungskosten von steuerpflichtigen 60 %
⇒ 60 % der Anschaffungskosten für Berechungung Veräußerungsgewinns abzuziehen
⇒ Freibetrag nach § 17 (3) EStG zu berücksichtigen.
* Anwendung normaler ESt-Tarif auf verbleibenden steuerpflichtigen Betrag
Anwendung GewSt auf Veräußerungsgewinn
Anteil KagGes PV > 1 % ?
R 7.1 (3) GewStR
nicht von der Gewerbesteuer erfasst