GewSt III-IV - Bemessungsgrundlage GewSt Flashcards

1
Q

BMG GewSt

A
  • erwirtschafteter Ertrag des Betriebes - § 7 GewStG
  • nicht der Gewinn (der anzeigt, was „übrigbleibt“)
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2
Q

Stufen der BMG-Ermittlung

A
  1. Bestimmung der Ausgangsgröße „Gewinn aus Gewerbebetrieb“
  2. Veränderung der Ausgangsgröße aus gewerbesteuerlichen Motiven
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3
Q

BMG Ermittlung

A

Gewinn aus Gewerbebetrieb (ermittelt nach EStG/KStG)
+ Hinzurechnungen - § 8 GewStG
./. Kürzungen - § 9 GewStG
= G E W E R B E E R T R A G

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4
Q

Problem BMG-Ermittlung GewSt

A
Die GewSt (Objektsteuer) knüpft an den Gewinn aus Gewerbebetrieb
 welcher im EStG/KStG als Grundlage für Subjektsteuern (ESt/KSt) ermittelt worden ist, an.
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5
Q

Vorrangiges Ziel der Hinzurechnungen/Kürzungen GewSt

A

⇒ Beseitigung der subjektiven Elemente der Ausgangsgröße

⇒ Ermittlung der objektiven Ertragskraft des Betriebes

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6
Q

Weitere Ziele der Hinzurechnungen/Kürzungen GewSt

A

⇒ Vermeidung der Doppelbelastung mit GewSt und Grundsteuer

⇒ Sozial- und wirtschaftspolitisch motivierte Steuerbe- und -entlastungen

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7
Q

Ausgangswert Ermittlung GewSt

A

„Gewinn aus Gewerbebetrieb“

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8
Q

Achtung bei “Gewinn aus Gewerbebetrieb”

A

R 7.1 (2) GewStR

Wenngleich der „Gewinn aus Gewerbebetrieb“ (lt. EStG/KStG) als Ausgangspunkt dient,

► so ist er für die GewSt verfahrensrechtlich selbständig zu ermitteln
(keine zwingende Übernahme).

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9
Q

Erster Schritt bei Ermittlung Gewerbeertrag?

A

für GewSt zutreffende Gewinn nach § 7 GewStG ermitteln

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10
Q

Berücksichtigen wenn nur HB-/StB-Gewinn gegeben?

A

Aufwendungen gelten als „nichtsabzugsfähige Betriebsausgaben“
i.S.v. § 4 Abs. 5 und 7 EStG, § 4 Abs. 5b EStG.

  • Erhöhung des HB-Gewinnes Aufwendungen = „nichtabziehbare Aufwendungen“ i.S. v. § 10 KStG
  •  Erhöhung des HB-Gewinnes
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11
Q

Gewinne/Verluste aus der Veräußerung/Aufgabe des Betriebes, Teilbetriebes, eines ganzen Mitunternehmeranteils i.S.v. § 16 EStG bei EzU/PersGes

A

unterliegen nicht GewSt

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12
Q

Folge Veräußerungsgewinne bei PerGes

A

R 7.1 (3) Nr. 1 GewStR ► Abzug

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13
Q

Folge VeräußerungsVerluste bei PerGes

A

R 7.1 (3) S. 3 GewStR ► Erhöhung

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14
Q

Gewinne/Verluste aus Veräußerung an Beteligung KapGes durch EzU/PersGes

A

zu berücksichtigen H 7.1 (3) GewStH
“Gewinn aus der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft”

► 60 % (§ 3 Nr. 40a EStG i.v.m. § 3c (2) EStG)

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15
Q

Gewinne/Verluste Veräußerung Teil MUS bei EzU/PersGes

A

gewerbesteuerpflichtig

R 7.1 (3) S.6 GewStR

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16
Q

Gewinne/Verluste Veräußerung Beteiligung i.S.v. § 17 EStG

A

R 7.1 (3) Nr. 2 GewStR

dürfen nicht angesetz werden, da in PV

Veräußerungsgewinn: Abzug

Veräußerungsverlust: Erhöhung

(aber: angesetzt, wenn in BV)

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17
Q

Gewinne/Verluste Veräußerung Beteiligung bei EzU/PersGes in BV

A

R 7.1 (3) Nr. 2 GewStR

bei GewSt zu berücksichtigen

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18
Q

Gewinne/Verluste Übergang von der § 4 (3)-Rechnung zu BVV
bei EzU/PersGes in BV

A

R 7.1 (3) S. 7 GewStR

zu berücksichtigen

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19
Q

Einkünfte aus sog. Betriebsverpachtung im Ganzen bei EzU/PerGEs

A

R 2.2 GewStR; R 16 (5) EStR

nicht zu berücksichtigen

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20
Q

Vergütungen an Mitunternehmer i.S.v. § 15 (1) Nr. 2 2. HS EStG
bei EzU/PersGes

A

unterliegen GewSt

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21
Q

Gewinne/Verluste aus Veräußerung bei KapGes

A
  • Veräußerung Betriebes, Teilbetriebes, ganzen Mitunternehmeranteils
    Ansatz bei GewSt (weil R 7.1 (3) GewStR nur PersGes)
  • Veräßerung Anteile KapGes
    95% steuerfrei gem. § 8b (2) u. (3) KStG
  • Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
    Ansatz gem § 7 (2) Nr. 2 GewStG
  • Liquidation des Betriebes
    Ansatz gem § 7 S.2 GewStG
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22
Q

Voraussetzung für Hinzurechnung gem. § 8 GewStG

A

Beträge müssen zuvor bei Gewinnermittlung abgezogen

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23
Q

Ermittlung “übersteigender Betrag” bei Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG

A

Summe Hinzurechnungen § 8 Nr. 1a) - f)
./. Freibetrag § 8 Nr. 1
= Übersteigender Betrag x 1/4

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24
Q

Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG

A
  • Entgelte für Schulden § 8 Nr. 1a)
  • Renten und dauernde Lasten § 8 Nr. 1b)
  • Gewinnanteile des stillen Gesellschafters § 8 Nr. 1c)
  • 1/5 (20%) der Miet- und Pachtzinsen für bewegliches Anlagevermögen § 8 Nr. 1d) S.1
  • 1/10 (10%) der Miet- und Pachtzinsen für Elektrofahrzeuge, extern
    aufladbare Hybrid-elektrofahrzeuge und Fahrräder § 8 Nr. 1d S.2
  • 1/2 (50%) der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliches Anlagevermögen § 8 Nr. 1e)
  • 1/4 ( 25%) der Aufwendungen für zeitlich befristet überlassene Rechte § 8 Nr. 1f)
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25
Q

Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 5 GewStG

A

GmbH-Ausschüttungen

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26
Q

Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 8 GewStG

A

Beteiligung an PersGes

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27
Q

Hinzurechnungen gem § 8 Nr.

A

Spenden bei KapGes

bei EZU/PersGEs Buchung als Entnahme

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28
Q

Kürzungen GewStG

A
  • Grundstücke im BV (Einheitswert) § 9 Nr. 1
  • Verlust aus Beteiligung an PerGes § 9 Nr. 2
  • Ausschüttung Anteilen KapGes § 9 Nr. 2a
    (Beteiligung min. 15%)
  • Spendenabzug § 9 Nr.5
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29
Q

Hinzurechnung Entgelte für Schulden § 8 Nr. 1a) GewStG/ R 8.1 (1) GewStR

A

Entgelte für alle Schulden

Dauerschulden

kurzfristige Verbindlichkeiten

auch Abschläge wegen vorzeitiger Erfüllung von Forderungen

Diskontbeträge bei der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen;

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30
Q

Nicht hinzuzurechnende Entgelte für Schulden

A

(normale) Skonti und vergleichbare Vorteile

Beträge aus der Abzinsung von Verb. und Rückstellungen
em. § 6 (1) Nr. 3 und § 6 (1) Nr. 3a)e) EStG

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31
Q
A
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32
Q

Hinzurechnung Renten und dauernde Lasten § 8 Nr. 1b) GewStG

A
  • unabhängig davon ob sie mit Gründung oder Erwerb eines Betriebes
    zusammenhängend oder nicht
  • auch, wenn Beträge beim Empfänger zur Gewerbesteuer herangezogen werden
    (kein Korrespondenzprinzip!)

► nur der Teil der Rentenzahlung in Frage, der den Gewinn gemindert
(nur Zinsanteil = Ertragsanteil)

► Tilgungsanteil nicht hinzugerechnet

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33
Q

Ausnahme Hinzurechnung Renten und Dauerlasten
§ 8 Nr. 1b GewStG/R 8.1 (2) GewStR

A

Pensionszahlungen auf Grund einer vom Arbeitgeber erteilten Versorgungszusage

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34
Q

Berechnung Zinsnteil Renten und Dauernde Lasten

A

Rentenzahlung p.a.
./. Barwert-Differenz (Tilgungsanteil)
= Zinsanteil

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35
Q

Bsp.
Der Großhändler Vitus Gogglatsch, Dresden, erwirbt per 1.1.2021 ein Grundstück für 1 Mio. € (zu bezahlen über eine Leibrente von monatlich 10.000 €). Der Barwert der Rentenverpflichtung beträgt am 1.1.2021 970.000 €; am 31.12.2021 920.000 €.

A

Nach R 8.1 Abs. 2 GewStR kommt für eine Hinzurechnung ein Betrag von 70.000 € (120.000 € ./. 50.000 €) gem. § 8 Nr. 1b) GewStG in Frage

36
Q

Hinzurechnung Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters
§ 8 Nr. 1c) GewStG / R 8.1 (3) GewStR

A
  • betrifft nur den sog. typisch stillen Gesellschafter
  • nicht den atypisch stillen Gesellschafter
37
Q

Warum keine Hinzurechnun Gewinnanteil atyp. stillen Gesellschafter bei GewSt?

A

⇒ schon i.R. der Korrekturen des HB-Gewinnes zu erfassen

38
Q

Merkmal typ. stiller Gesellschafter

A

tätigt Vermögenseinlage gegen Beteiligung am Gewinn evtl. Verlust

Gewinnanteil = Betriebsausgabe

39
Q

Merkmale atypischer Stiller Gesellschafter

A

tätigt Vermögenseinlage gegen Beteiligung am Gewinn/Verlust und an den stillen Reserven

Gewinnanteil = Gewinnverwendung

40
Q

Wovon Hinzurechnung der Gewinnanteile typ. Stillen Gesellschafers unabhängig?

A

ob Gewinnanteile bei Empfänger GewSt-pflchtig

41
Q

Achtung bei Hinzurechnung Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters

A
  • Auszahlung Gewinnanteils unterliegt KapESt + SolZ
  • auf Auszahlungsbetrag KapGes und SolZ hochrechnen
42
Q

Berechnung KapESt und SolZ Gewinnanteil

A

Zugewiesener Gewinnanteil 100%
./. KapESt (25%) 25 %
./. SolZ (5,5% von 25%) 1,375%
= Auszahlungsbetrag 73,625%

43
Q

Zusammenfassende Übersicht über die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG

A

Zinsanteil Hinzur.25% GewSt.Messbetr.

  • Zinsen, Renten, dauernde Lasten, 100% 25,0 0,875
    Gewinnanteile von (typisch) Stillen
    Gesellschaftern
  • Mieten, Pachten und Leasingraten 20% 5% 0,175
    für bewegliche Wirtschaftsgüter oder 10% 2,5 % 0,0875
  • Mieten, Pachten und Leasingraten 50% 12,5% 0,4375
    für unbewegliche Wirtschaftsgüter
  • Überlassung von Rechten 25% 6,25% 0,21875
    (z.B. Lizenzen)
44
Q

Ermittlung Hinzurechnungsbetrages

A

Summe Aufwendungen
./. Freibetrag 200.000 EUR gem. § Nr. 1 (HS unter f)

⇒ nur der 200.000 € übersteigende Betrag für die Hinzurechnung

⇒ Davon 25 %

45
Q

Vorgehen Ermittlung Hinzurechnungsbetrag § 8 Nr. 1 GewStG

A
  1. Zusammenrechnung aller Aufwendungen des § 8 Nr. 1 GewStG
    (wie dortf derfiniert)
  2. Abzug Freibetrag 200.000 €
  3. Von verbleibenden Betrag 25% hinzuzurechnen
46
Q

Feibetrag § 8 Nr. 1 GewStG

A

200.000 EUR

47
Q

Steuerfreie Gewinnanteile von Kapitalgesellschaften - § 8 Nr. 5 GewStG

A

§ 8 Nr. 5 GewStG

48
Q

Schema Hinzurechnung Steuerfreie Gewinnanteile von Kapitalgesellschaften

A

Steuerfreier Teil der Ausschüttung
./. in Zusammenhang stehende Betriebsausgaben
= Hinzurechnung

49
Q

Vorauss. steuerfreie Gewinnanteile von Kapitalgesellschaften

A
  • Gewinnanteil aus der Beteiligung an einer inländischen oder ausländischen KapGes
  • Keine „Schachtelbeteiligung“ von mind. 15%
    i. S.v. § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GEwStG
50
Q

Schachtelbeteiligung

A

mind. 15%
i. S.v. § 9 Nr. 2a oder Nr. 7

51
Q

Was ist „steuerfreie Teil der Ausschüttung“?

A

Empfänger :

  1. EU, PersGes

oder
2. KapGEs

52
Q

Wonach Unterscheidung “steuerfreier Teil der Ausschüttung”?

A

nach Empfänger

EzU/Persges oder KapGes

53
Q

„steuerfreie Teil der Ausschüttung“ - an EzU/PersGes

A

TEV

von Gewinnanteil/Dividende

  • *⇒** 40% steuerfrei - § 3 Nr. 40d) EStG
  • *⇒ 60% steuerpflichtig**

i. Zus. stehende BA zu 40% nicht abziehbare BA (§ 3c Abs. 2 EStG)

► 60% der Betriebsausgaben abzugsfähig von steuerfreien Gewinnanteil

54
Q

Bsp. mit Ausschüttung in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben

A

Schuldzinsen
i.R. der Finanzierung des Kapitalanteils

55
Q

„steuerfreie Teil der Ausschüttung“ - an KapGes

A

zu 100% steuerfrei - § 8b (1) KStG

  • i. Zus. stehenden BA Betriebsausgaben abzuziehen
  • 5% der Einnahmen fiktiv als nicht abzugsfähige BA § 8b (5)
  • 95% sind steuerfrei, 5% waren gewinnmindernd
  • im Ausgangsgewinn sind 5% enthalten, weshalb nur 95% hinzuzurechnen
  • Achtung bei Anteilen im Streubesitz
56
Q

Ausschüttung aus Anteilen im Streubesitz von KapGes

A

Anteile unter 10%

57
Q

Steufreiheit Gewinnausschüttung aus Streubesitz an KapGes?

A

keine Steuerbefreieung
keine Anwendung § 8 Nr. 5 GewStG

⇒ Ausschüttung steuerpflichtig

58
Q

Darlehenszinsen bei Ausschüttung an KapGes

A

i.R. der Finanzierung des Kapitalanteils angefallen

⇒ zusätzlich eine Hinzurechnung der abzugsfähigen Zinsen

gem. § 8 Nr. 1a) GewStG

59
Q

Verlustanteile aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft - § ?

A

§ 8 Nr. 8 GewStG

R 8.4 GewStR

60
Q

Verlustanteile aus Beteiligung an PerGes (3 Punkte)

A

zugewiesener Verlustanteil aus betrieblicher Beteiligung an PersGes
→ Gesamtergebnis beim Empfänger-Unternehmen vermindert (= negative gewerbliche Einkünfte)

GewSt besteuert objektive Ertragskraft des Empfänger-Unternehmens
⇒ durch die Ertragskraft der Personengesellschaft entstandene Verlustanteil wieder hinzugerechnet

Ohne § 8 Nr. 8 GewStG würde der Verlust doppelt berücksichtigt.

61
Q

Spendenabzug bei KapGes - §?

A

§ 8 Nr. 9 GewStG

R 8.5 GewStR

62
Q

Warum Hinzurechnung Spendenabzug bei KapGes im GewStR?

A

Zwecks Gleichstellung der Unternehmensformen in GewStR

§ 8 Nr. 9 GewStG, R 8.5

63
Q

Warum Hinzurechnun Spenden nur bei KapGes?

A

nur dortgewinnmindernd gebucht

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG = abzugsfähige Ausgaben bei KapGes

64
Q

Handhabung Spendenabzug bei KapGes in GewStG?

A
  1. Hinzurechnung gem § 8. Nr. 9 GewStG
  2. SpäterAbzug Spenden i.R.d. § 9 Nr. 5 GewStG.
65
Q

Spendenabzug bei EzU/PersGes?

A

i.R.d. Gewinnermittlung nicht abzugsfähig

66
Q

Beachten bei Hinzurechnung Spendenabzug von KapGEs?

A

Keine Hinzurechnung politischer Spenden

nach § 4 (5) Nr. 6 EStG und § 9 (1) Nr. 2 KStG
nicht abzugsfähig!

67
Q

Kürzungen GewSt - §?

A

§ 9 GewStG

68
Q

Kürzungen gem. § 9 GewStG

A
  1. Zum BV gehörender Grundbesitz § 9 Nr. 1 GewStG
  2. Gewinnanteile Beteiligung an PersGes § 9 Nr. 2 GewStG
  3. Gewinnanteile Beteiligung an KapGes § 9 Nr. 2a GewStG
  4. auf ausländische Betriebsstätten entfallende Gewinne § 9 Nr. 3 GewStG R 9.5 GewStR
  5. Spenden aus betrieblichen Mitteln § 9 Nr. 5 GewStG
69
Q

Warum Kürzung zu BV gehörender Grundbesitz?

A

Vermeidung Doppelbelastung von „Grundbesitz“
durch die beiden Realsteuern Grundsteuer und Gewerbesteuer

70
Q

Höhe Kürzung zu BV gehörender Grundbesitz

A

§ 121a BewG, R 9.1 (2) GewStR

Einheitswert Grundbesitz

x

140 %

x

1,2 %

71
Q

Vorauss. Kürzung Grundbesitz gem. R 4.2 EStR/ R 9.1. (1) S. 4 + S.7 GewStR

A
  1. betrieblich genutzt sein (notwendiges + gewillkürtes BV)
    Achtung: auch, wenn die Grundstücksteile von sog. „untergeordneter Bedeutung“ (nicht BV)
  2. zu Beginn Erhebungszeitraum (01.01. 0 Uhr) dem BV zugerechnet
    Anschaffungen und Veräußerungen während Erhebungszeitraumes unbeachtlich
  3. darf nicht von Grundsteuer befreit sein
  4. nur anteilmäßig im BV ⇒ nur anteilmäßige Kürzung
72
Q

Kürzung Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft - § ?

A

§ 9 Nr. 2 GewStG

73
Q

Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft - § 9 Nr. 2 GewStG

A
  • Vgl. zum Hintergrund die Ausführungen in Abschn. C.III.3
  • von (inländischen oder ausländischen) PersGes erzielter Gewinn
    → entstammt Ertragskraft des PersGes
    → nicht der des Unternehmens, welches Kapitalbeteiligung hält
  • Ohne § 9 Nr. 2 GewStG würde Gewinnanteil doppelt GewSt unterworfen
74
Q

Gewinnanteile aus einer Beteiligung an KapGes - §

A

§ 9 Nr. 2a GewStG

75
Q

Vorauss. Gewinnanteile aus einer Beteiligung an KapGes - § 9 Nr. 2a GewStG

A

Vorauss Beteiligung

  1. an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft
  2. zu Beginn Erhebungszeitraum bestanden
  3. Beteiligungshöhe: mindestens 15% des Grund- oder Stammkapitals
    → mittelbar und/oder unmittelbar gehalten!
76
Q

Zweck Kürzung Gewinnanteil Beteiligung an KapGes

A

Vermeidung einer Doppelbelastung

Gewinn unterliegt schon bei der „Kapitalgesellschaft“ der GewSt

77
Q

Höhe Kürzung Gewinnanteile aus Beteiligung an KapGes

A

Auszahlungsbetrag 73,625%
+ Solidaritätszuschlag 1,375%
+ Einbehaltene KapErtSt 25,0%
= Gewinnanteil 100,0%
x 60%

78
Q

Beachten bei Kürzung § 9 Nr. 2a GewStG

A

95% Kürzung, wenn der Empfänger = Kapitalgesellschaft

(§ 8b Abs. 1 und 5 KStG)

79
Q

Warum Kürzung 95% Gewinnanteil Beteiligung KapGes an KapGes?

A

bereits auf der Ebene KapGes Dividende zu 95% befreit

⇒ keine nochmalige Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG

(§ 8b Abs. 1 und 5 KStG).

80
Q

Kürzung auf ausl. Betriebsstätte entfallender Gewinn - §?

A

§ 9 Nr. 3 GewStG

R 9.5 GewStR

81
Q

Kürzung auf ausl. Betriebsstätte entfallenden Gewinns

A
  • ergibt sich aus dem Inlandscharakter der GewSt
  • Auch eventuell auf Betriebsstätte entfallenden Hinzurechnungen/Kürzungen
    → zu korrigieren.
  • Aufteilung durch Schätzung
    evtl. Aufteilung nach Grundsätzen der Zerlegung (§ 29)
82
Q

Kürzung Spenden aus betrieblichen Mitteln - § ?

A

§ 9 Nr. 5 GewS

83
Q

Vorauss. Kürzung Spenden aus betrieblichen Mitteln - § 9 Nr. 5 GewS

A
  • aus betrieblichen Mittel geleistet
  • Bei EzU/PersGes als Privatentnahme gebucht = keine Gewinnminderung!
    (nicht als Betriebsausgaben!)
  • Zuwendungsnachweis
    (= ordnungsmäßige Spendenquittung gem. § 50 Abs. 1 EStDV)
  • zur Förderung der Allgemeinheit im Sinne der §§ 52 bis 54 AO
84
Q

Wann Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung ausreichend für Spenden aus betrieblichen Mitteln?

A
  • in Katastrophenfällen (§ 50 Abs. 4 Nr. 1 EStDV)
  • Zuwendungen bis 300 € (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV);
    aber im Fall des § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV vom Empfänger hergestellter Beleg erforderlich
85
Q

Spenden zur Förderung der Allgemeinheit im Sinne der §§ 52 bis 54 AO

A
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Förderung der Religion
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • und viele andere mehr
86
Q

Höhe Spendenabzug aus betriebl. Mitteln

A

§ 9 Nr. 5 S. 2 GewStG

  1. bis 20% des Gewinns aus Gewerbebetrieb zzgl. Hinzurechnung nach § 8 Nr. 9 GewStG

oder
2. bis 4 ‰ der Summe von Umsatz und Löhnen und Gehältern

87
Q

Berechung abzugsf. Spenden aus betriebl. Mittel

A

Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG)
+ Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 9 GewStG (für KapGes)
= BMG gem. § 9 Nr. 5 GewStG

⇒ 20% der BMG
oder
⇒ max. 4‰ der Summe von Umsatz, Löhnen und Gehältern