T2-C Betriebsvermögen der Personengesellschaften 5 Flashcards
Steuerliches BV der PersGes
-
Gesamthandsvermögen
= Gesellschaftsvermögen -
Sonderbetriebsvermögen
Vermögen der Gesellschafter
Gesamthandsvermögen §§
nur WG die Gesellschaftern gemeinsam gehören § 718 BGB
⇒ Beiträge der Gesellschafter
⇒ durch die Geschäftsführung erworbenen Gegenstände § 124 HGB
Was sind WG des Gesamthandsvermögens grundsätzlich?
R 4.2 Abs. 11 EStR
notwendiges BV
maßgebend immer wirtschaftliches Eigentum!
Sonderfall WG Gesamthandsvermögen PerGes
nicht steuerliches BV, wenn von einem (oder mehreren) Gesellschafter(n) **privat genutzt**
R 4.2 Abs. 11 EStR
H 4.2 Abs. 11 EStH
EStR Sonder BV PersGes?
R 4.2 Abs. 2 EStR
Warum gibt es Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters?
- steuerliche Gleichstellung Mitunternehmer : Einzelunternehmer
-
WG dient Unternehmen = nicht als Privatvermögen behandelbar
(muss auch für MU gelten - § 15 (1) Nr. 2 2. HS EStG)
Arten SBV Gesellschafter
SBV I
- notwendiges
- gewillkürtes
SBV II
- notwendiges
- gewillkürtes
SBV I
WG
-
gehören dem Gesellschafter
(kein Gesamthandsvermögen) - dienen Gesellschaft unmittelbar

SBV II
WG
-
gehören dem Gesellschafter
(kein Gesamthandsvermögen) - dazu bestimmt unmittelbar Beteiligung des Gesellschafters zu dienen

Voraussetzungen gewillkürtes SBV
objektiv und subjektiv geeignet
- unmittelbar Betrieb PersGes zu dienen = gewillkürtes SBV I
- unmittelbar Beteiligung des Ges zu dienen = gewillkürtes SBV II
Wie erfolgt die Bewertung eines an PersGes überlassenen WGs?
- Einlage PV in SBV
- Teilwert
- § 4 (1) S. 7 i.V.m. § 6 (1) Nr. 5 EStG!
-
für SBV erworbenes WG
- AK
Was muss bilanziell für das SBV eines Gesellschafters erfolgen?
⇒ eigener Buchungskreislauf
⇒ eigene Sonderbilanz
⇒ eigene Kapitalkontenentwicklung
Begriff Ertrag / Aufwendung des SBV
- Vergütungen und Sonderbetriebseinnahmen = Erträge
- Sonderbetriebsausgaben = Aufwendungen
Merkmale Sonderbilanzen
- eigenständigen Sonderbilanzen für WG des SBV jedes einzelnen Gesellschafters
- reine Steuerbilanz (nicht von einer Handelsbilanz abgeleitet)
- entgeltlich oder unentgeltlich Überlassung von WG des Gesellschafters an die Gesellschaft
- zu erfassende WG (gehören)
- Gesellschafter alleine
- Bruchteilsgemeinschaft
- anderer Gesamthandsgemeinschaft
in Sonderbilanz zu erfassende WG
WG, die
- Gesellschafter alleine gehören
- Bruchteilsgemeinschaft gehören, an welcher der Gesellschafter ebenfalls beteiligt
- Im Eigentum von Eheleuten stehendes Grundstück, welches Ehemann als Gesellschafter Gesellschaft überlässt*
- anderer Gesamthandsgemeinschaft, gehören an welcher der Gesellschafter ebenfalls beteiligt ist
- Im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehendes Grundstück, welches Mitglied als Gesellschafter Gesellschaft überlässt*
Grundsatz Kapitalkonten Gesellschafter
Grundsätzlich
§ 120 (2) HGB
jeder Gesellschafter handelsrechtlich ein Kapitalkonto
(mit seiner vertraglich festgelegten Einlage)

Was beeinflusst/verändernt Kapitalkonto Gesellschafter?
- Gewinn/Verluste
- Entnahmen
- Einlagen
Warum i.d.R. vertraglich mehrere Kapitalkotno je Gesellschafter?
Weil Kapital durch Gewinn/Verlust, Einlagen, Entnahmen verändert
Kapitalkonten Gesellschafter in HR
Festes Kapitalkonto I + Variables Kapitalkonto II
Kapitalkonten Gesellschafter in StR
- Festes Kapitalkonto I
- Variables Kapitalkonto II
- evtl. Kapitalkonto einer Sonderbilanz
- evtl. Kapitalkonto einer Ergänzungsbilanz
für wen Kapitalkontem geführt?
pers. haftender Ges’er. GbR und OHG
pers. haftender Komplementär KG
nicht pers. haftender Kommandistist KG
Kapitaökonto I PersGes
Festkapital = Einlage öaut GesVertrag
= Anteil am Gesamthandsvermögen
Änderung nur durch Kapitaöerhöhung oder Minderung
Kapitalkonto II PersGes
vergleichbar Kapitalkotno EZU
ausstehende Einlagen
Gewinn-/Verlustanteile
Privatentnahmen
Privateinlagen