T2-D Veräußerung (oder Aufgabe) von Betriebsvermögenskomplexen 3-5 Flashcards

1
Q

Welcher § regelt Veräußerung ganzer Mitunternehmeranteile im EStG?

A

§ 16 (1) Nr. 2 EStG

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2
Q

ESt-Steuerfolgen Veräußerung von ganzen Mitunternehmeranteilen - Veräußerer

A
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 16 (1) Nr. 2 EStG
  • Freibetrag gem. § 16 (4) EStG auf Antrag (Vorauss. beachten)
  • Begünstigungen § 34 (1) EStG, § 34 (3) EStG
  • im Übrigen: Alles wie bei Veräußerung nach § 16 (1) Nr. 1 EStG
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3
Q

Welche Einkünfte Veräußerer bei Verkauf ganzen MU-Teil?

A

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 16 (1) Nr. 2 EStG

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4
Q

An wen Veräußerung MUS

2 Fälle

A

a) Veräußerung an verbleibende Gesellschafter
b) Veräußerung an Dritte (Ergänzungsbilanzen)

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5
Q

ESt-Steuerfolgen Veräußerung von ganzen Mitunternehmeranteilen
Erwerber: verbleibende Gesellschafter

A
  • Anteil verbleibender Gesellschafter an Gesellschaftsvermögen wächst
    § 738 (1) Satz 1 BGB, §§ 105 (3), 161 (2) HGB
  • Abfindung (Kaufpreis) > Kapitalkonto = Ergäzungsbilanz
    Differenz zu aktivieren in Höhe
    ⇒ der anteiligen stillen Reserven
    ⇒ ggf. anteiligen GoF
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6
Q

Handhabung Differenz KP - Kapitalkonto bei Veräußerung ganzer MUS an verbleibende Gesellschafter

A

Abfindung (Kaufpreis) > Kapitalkonto

Differenz zu aktivieren in Höhe
⇒ der anteiligen stillen Reserven
⇒ ggf. anteiligen Firmenwertes

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7
Q

ESt-Steuerfolgen Veräußerung von ganzen Mitunternehmeranteilen
Erwerber: Dritter

A
  • Kapitalkto. bisherigen Gesellschafters unverändert fortgeführt
    durch neuen Gesellschafter (i.d.R.)
  • Differenz Kaufpreis - Kapitalkonto

⇒ neuer Gesellschafter: Ergänzungsbilanz
⇒ Mehrpreis für die anteiligen stillen Reserven/GoF zu aktivieren

(nicht in der Gesellschaftsbilanz aktiviert)

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8
Q

Merkmal Ergänzungsbilanz

A

Erstellt wenn:

  • Korrekturen zu den Wertansätzen in der Steuerbilanz der MUS
  • berifft nur den Gesellschafter

Ergänzungsbilanzen sind keine Sonderbilanzen!

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9
Q

Beispiele wann Ergänzungsbilanzen

A
  • bei Gesellschafterwechsel
    Kaufpreis > Kapitalkonto des Ausscheidenden
  • Einbringung eines Betriebes in PersGes
    gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen i.S. von § 24 UmwStG
  • Einbringung einzelner WG in eine PersGes
  • Inanspruchnahme personenbezogene Vergünstigungen eines Gesellschafters
    (z.B. § 6 b EStG)
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10
Q

steuerliche Ergebnis nach Gesellschafterwechsel für
eintretenden Gesellschafter (StB-Gewinn MUS)

A

HB-Gewinn/Verlust
+ ./. Ergebnis Ergänzungsbilanz
= StB-Gewinn/Verlust MUS

StB-Gewinn besteht aus:

  • anteiligem Gewinn (oder Verlust) der Gesellschaft
  • Ergebnis seiner Ergänzungsbilanz (i.d.R. negativ)

⇒ in einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der Gesellschaft einzubeziehen

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11
Q

Bestandteile steuerliche Ergebnis nach Gesellschafterwechsel für
eintretenden Gesellschafter (StB-Gewinn MUS)

A
  • anteiliger Gewinn (oder Verlust) der Gesellschaft (HB-Gewinn)
  • Ergebnis seiner Ergänzungsbilanz (i.d.R. negativ)

► Einzubeziehen in einheitliche und gesonderte
Gewinnfeststellung
der Gesellschaft

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12
Q

Was bedeutet steuerliches Ergebnis nach Gesellschafterwechsel
für eintretendenen Gesellschafter

A

Steuerbilanzgewinn der MUS

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13
Q

Wann kann Ergänzungsbilanz entfallen?

A
  • erst, wenn Mehrwerte nicht mehr bestehen
  • Unter Umständen ist das erst nach vielen Jahren der Fall
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14
Q

Welche §, EStR und EStH regeln Betriebsaufgabe

A

§ 16 (3) EStG

R 16 (2) EStR

H 16 (2) EStH

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15
Q

Was ist Kernpunkt Betriebsaufgabe?

A

Betrieb hört auf, als „geschäftlicher Organismus“ zu bestehen

(bei Veräußerung besteht er weiter)

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16
Q

Voraussetzungen Betriebsaufgabe

A
  1. Übertragung aller wesentlichen Grundlagen
  2. in einem einheitlichen Vorgang
  3. ins Privatvermögen/an verschiedene Erwerber (Einzelveräußerung)
    insgesamt
    oder
    zum Teil
17
Q

Einheitlicher Vorgang bei Betriebsaufgabe

A

H 16 (2) „Zeitraum für die Betriebsaufgabe“ EStH

  • kein „Nach-und Nach-Verkauf“
    (=lfd.Gewinn aus Einzelveräußerungen!)
  • Veräußerungsaktewirtschaftlich in einem Zusammenhang stehen
    (Zeitraum bis maximal 36 Monate)
18
Q

Merkmale/Folge Betriebsaufgabe (3)

A
  • Zerschlagung des Betriebes
  • Betrieb als „selbständiger Organismus“ erlischt
  • grundsätzlich: Einstellung werbende Tätigkeit
    (z. B. Produktionsunternehmen - Auflösung der Vertriebsabteilung)

⇒ Ausführungen zum Teil-Betrieb bei einer Veräußerung gelten analog

19
Q

§ Ermittlung des steuerpflichtigen Aufgabegewinns §

A

§ 16 (3) EStG

20
Q

§ 16 (3) Satz 1 EStG betr. Betriebsaufgabe

A

Betriebsaufgabe wird der Betriebsveräußerung gleichgestellt

21
Q

Schema Ermittlung des steuerpflichtigen Aufgabegewinns

A

Einzel-Veräußerungspreise der veräußerten WG
+ Gemeine Werte der ins Privatvermögen übernommenen WG
./. Veräußerungs-, Aufgabekosten
./. Buchwerte der einzelnen Vermögensgegenstände Aufgabegewinn
./. Freibetrag - § 16 (4) EStG
= steuerpflichtiger Aufgabegewinn

22
Q

Achtung bei Ermittlung des steuerpflichtigen Aufgabegewinns

A

grundsätzlich liegen Einzelveräußerungsakte vor
⇒ Gegenüberstellung je WG !

Buchwert ⇔ gemeiner Wert bzw. Erlös

23
Q

Was sind auch Aufgabekosten?

A
  • Gehälter an Arbeitnehmer, die bei Aufgabe des Betriebes mitwirken
24
Q

Was sind keine Aufgabekosten?

A

Abfindungen an Mieter, Arbeitnehmer

25
Q

Freibetrag + Ermäßigter Steuersatz: bei Betriebsaufgabe

A

Analog zur Betriebsveräußerung

26
Q

§ Betriebsverpachtung im Ganzen

A

§ 16 (3b) EStG

27
Q

Ausgangssituation Betriebsverpachtung im Ganzen

A
  • Überlassung Betrieb für begrenzte Zeit Unternehmer an Pächter
  • Die Vorräte werden aber an den Pächter verkauft
  • Überführung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen ins PV
28
Q

Vorauss. Betriebsverpachtung im Ganzen

A
  1. Verpachtung des lebenden Organismus
    (= alle wesentlichen Betriebsgrundlagen)
  2. Weiterführung Betrieb durch Pächter
  3. keine Betriebsaufspaltung!
29
Q

“Ruhender Gewerbebetrieb” bei Verpachtung bedeutet…

A

… Eintstellen unternehmerische Tätigkeit ein (Verpächter)

⇒ wird nun durch den Pächter ausgeübt

30
Q

Was ist sog. “Verpächter-Wahlrecht“?

A

Wahlrecht bei steuerlichen Folgen der Verpachtung mit

  1. Erklärung der Betriebsaufgabe § 16 (3b) EStG
  2. Fortführung der gewerblichen Tätigkeit § 15 EStG
31
Q

Voraussetzung Verpachtung = Betriebsaufgabe

A

► § 16 (3b) EStG

  1. Ausdrückliche Erklärung der Einstellung gewerbl. Tätigkeit
    seitens Verpächter (sonst nur Betriebsunterbrechung)
  2. Fortführung der gew. Tätigkeit
  3. zeitnah (innerhalb von 3 Monaten)
32
Q

Steurliche Folgen Verpachtung Betrieb mit Erklärung Betriensaufgabe

A

§ 16 (3b) EStG

  • Verpachtung = private Tätigkeit
  • Betriebsaufgabe = WG in PV überführt
  • Aufdeckung stille Reserven ⇒ zu versteuern
    ⇒Freibetrag nach § 16 (4) EStG
    ⇒ermäßigtem Steuersatz nach § 34 (1), (2) EStG
  • laufenden Pachteinnahmen = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  • Firmenwert nicht Teil des Aufgabegewinns!
33
Q

Warum Wahlrecht bei Verpachtung Betrieb?

A
  • Verpachtung Betrieb eigentlich Betriebsaufgabe
  • kein Geldzufluss bei “Aufgabe”= Versteuerung der st. Reserven durch
    Veräußerer wäre nicht finanzierbar
34
Q

Steuerliche Folgen Verpachtung Betrieb mit

Erklärung Betriensaufgabe hinsichtlich Firmenwert

A

§ 16 (3b) EStG

  • Firmenwert nicht Teil des Aufgabegewinns
    Soweit Pacht auf Firmenwert entfällt ⇒ weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb!
  • Gewinn durch (spätere) Veräußerung Firmenwertes = nachträglicher gewerb. Gewinn
    nicht steuerbegünstigt

(Bestätigung der Rechtsprechung durch BFH vom 30.01.2002, DStR S. 754).

35
Q

Steurliche Folgen
Betriebsverpachtung mit Fortführung gewerb. Tätigkeit

A

§ 15 EStG

  • laufenden Pachteinnahmen = Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
  • lediglich Betriebsunterbrechung!
  • WG bleiben im BV
  • Keine Aufdeckung der stillen Reserven
  • keine GewSt (R 2.2 GewStR)
36
Q

R 2.2 GewStR

A

Die Pachteinnahmen unterliegen nicht GewSt, weil

keine sog. „werbende Tätigkeit“ mehr

37
Q

Achtung bei steurlichen Folgen Verpachtung Betrieb
mit Fortführung gewerb. Tätigkeit

A

R 2.2 GewStR

Pachteinnahmen unterliegen nicht GewSt,
weil keine sog. „werbende Tätigkeit“ mehr vorliegt

38
Q

Unterliegen Pachteinnahmen bei Verpachtung mit Fortführung gewerbl. Tätigkeit der GewSt?

A

nein

R 2.2 GewStR