KSt 2 - Ermittlung ZVE Kapitalgesellschaften Flashcards
Bemessungsgrundlage KSt ist …
ZVE gem. § 7 (1) KStG
Relevanter Zeitraum Gewinnermittlung KSt
Wirtschaftsjahr gem. § 7 (3) KStG
Relevante § Ermittlung ZVE KSt
-
§ 5 EStG
Gewinnermittlungsvorschriften EKStR - § 8 (1) KStG i.V.m
- § 24 KStG Freibetrag best. Körperschaften
- § 25 KStG Freibeträge Genossensch., Vereine ….
Bedetung EStG für KStG
EKSt = “Sockelgesetz”
⇒ dazu ergänzend KStG
Folge EStG als “Sockelgesetz” für KSt
- alle Vorschriften des EStG, die für Körperschaften in Frage kommen, anwendbar
- alle Vorschriften des EStG, die für Körperschaften nicht in Frage kommen, nicht anwendbar
- Einzelheiten in R 8.1 (1) KStR
Ausgangsfrage Ermittlung ZVE KapGes für KSt
Wie ist der Gewinn – und daraus abgeleitet das zu versteuernde Einkommen – bei Kapitalgesellschaften zu ermitteln?
Gewinnermittlung bei KapGes durch
besonderen Betriebsvermögensvergleich gem. § 5 (1) S.1 EStG
Warum BVV gem. § 5 (1) S. 1 EStG?
- KapGes = Kaufmann (Formkaufmann)
- *gem. § 6 HGB**
- Buchführungspflicht
gem. § 238 (1) HGB - immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb
gem. § 8 (2) KStG i.V. § 1 (1) Nr.1-3 KStG
Was bedeutet Besonderer Betriebsvermögensvergleich?
zwingende Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften nach §§ 238 bis 288 HGB
§ 5 (1) EStG basiert auf § 4 (1) Satz 1 EStG
Gewinnermittlugn durch BVV - Schema
Betriebsvermögen Schluss Wj
./. Betriebsvermögen Schluss vor Wj
+ Privatentnahmen
./. Privateinlagen
= zu versteuerndes Einkommen (ZVE Kst)
Problem Gewinnermittlung BVV für KapGes
Kap Ges haben keine Privatsphäre
→ keine Privatentnahmen
→ keine Privateinlage
Haben KapGes Privatentnahmen/-einlagen?
nein
Was haben KapGes statt PEnt/PEin?
- nichtabziehbare (nichtabzugsfähige) Aufwendungen
- steuerfreie Erträge
Folge nichtabziehbarer Aufwendungen/steuerfreier Erträge
außerbilanziell Korrektur: Hinzurechnung/Abzug
Schema zur Ermittlung ZVE bei KapGes außerhalb der Bilanz
JÜ HB ( aus GuV)
+ ./. Korrekturen zum Übergang von der HB zur StB
= JÜ StB (Steuerbilanzergebnis)
+ nichtabziehbare Aufwendungen
+ sämtliche Spenden
+ verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)
./. verdeckte Einlagen (wenn ertragswirksam gebucht)
./. steuerfreie Erträge
1. Stufe = Einkommen gem. § 9 (2) S.1 KStG
./. abzugsfähige Spenden
2. Stufe = Einkommen vor Verlustabzug
./. Verlustabzug (§ 10d EStG)
= ZVE KapGes
Was wenn “Bilanzgewinn” gegeben?
Jahresüberschuss ermitteln
Bilanzgewinn gem. § 268 (1) HGB
./. Gewinnvortrag
+ Verlustvortrag
./. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
+ Zuführung Gewinnrücklagen
=JÜ HB
daraus über außerbil. Korr. JÜ StB ermitteln
⇒ Ausgangspunkt für Ermittlung ZVE KSt
Detail-Schema Ermittlung ZVE KapGes
JÜ HaBi
ggf. +/./. Korrekturen wegen Anpassung HB an StB gem. § 60 (2) EStDV
= korrigierter JÜ
+ nicht abziehbare Aufwendungen
- gem. § 4 Abs. 5 EStG
- gem. § 10 KStG
- Grenzen des § 9 (1) Nr. 2 KStG übersteigende Spenden
- verdeckte Gewinnausschüttungen gem. § 8(3) KStG
./. steuerfreie Erträge
- nach § 3 EStG
- nach DBA steuerfreie ausländische Einkünfte
- Dividenden und Veräußerungsgewinne gem. § 8b KStG
- Erträge nach dem InvZulG
- Erträge aus nicht abziehbaren Aufwendungen
= Einkommen vor Verlustabzug
./. Verlustabzug gem. § 10d EStG
= ZVE KSt
nicht abziehbare Aufwendungen Ermittlung ZVE KapGes
Hinzurechnung gem.
- § 4 (5) EStG
- § 10 KStG
- § 9 (1) Nr. 2 KStG Grenzen Spenden
- § 8 (3) KStG vGA
steuerfreie Erträge bei Ermittlung ZVE KapGes
vom korrigierten JÜ StB
- nach § 3 EStG
- nach DBA steuerfreie ausländische Einkünfte
- Dividenden und Veräußerungsgewinne gem. § 8b KStG
- Erträge nach dem InvZulG
- Erträge aus nicht abziehbaren Aufwendungen
Innerbilanzielle Korrekturen KSt
- Steuerrechtliche Sondervorschriften bzgl. Ansatz und Bewertung von Aktiva/Passiva
- Drohverlustrückstellungen §5 (4a) EStG
- selbst geschaffene iWG AV § 5 (2) EStG
- Rückstellungsbewertung § 6 (1) Nr. 3a EStG
Ergebnis innerbilanzieler Korrekturen KSt
StB-Gewinn
außerbilanzielle Korrekturen KSt
Hinzurechnungen / Kürzungen zu StB-Gewinn
Reihenfolge inner-/außerbilanzieller Korrekturen KSt
JÜ HGB
+ ./. innerbilanzielle Korrekturen
= StB-Gewinn
+ ./. Hinzurechnung/Kürzung außerbilanziell
= ZVE KSt
Bilanzsteuerrecht - JÜ HB
- abhängig vom Grad der Gewinnverwendung unterschiedlich - §268 (1) HGB
- Vor Gewinnverwendung
- Nach teilweiser Gewinnverwendung
- Nach vollständiger Gewinnverwendung
Relevante Größe für die Ermittlung ZVE KSt
Handelsrechtlicher Jahresüberschuss!
NICHT! Bilanzgewinn (Einkommensverteilung irrelevant § 8 (3) S. 1 KStG)
Bilanzsteuerrecht KSt - Ergebnisausweis
Möglicher Ergebnisausweis vor / nach Gewinnverwendung
-
Vor Gewinnverwendung
Gezeichnetes Kapital 150
Gewinnrücklagen 100
Gewinnvortrag 20
JÜ 40 -
Teilweise Gewinnverwendung
Gezeichnetes Kapital 150
Gewinnrücklage 110
Bilanzgewinn 50 -
Vollständige Gewinnverwendung
Gezeichnetes Kapital 150
Gewinnrücklage 130
Bilanzgewinn 2 → im Folge-JA Ausweis als Gewinnvortrag
Ausschüttungsverb. 28

Ermitteln Sie den handelsrechtlichen JÜ der X GmbH zum Schluss des Jahres 02.
Folgende Daten liegen vor:
- Bilanzgewinn Jahr 02 1.400.000 €
- Gewinnvortrag aus Jahr 01 800.000 €
- Einstellung in Gewinnrücklage in Jahr 02 500.000 €
Bilanzgewinn 02 1.400.000 €
+ Einstellung Gewinnrücklage 02 + 500.000 €
./. Gewinnvortrag aus 01 ./. 800.000 €
Jahresüberschuss 02 1.100.000 €