KSt 2 - Ermittlung ZVE Kapitalgesellschaften Flashcards
Bemessungsgrundlage KSt ist …
ZVE gem. § 7 (1) KStG
Relevanter Zeitraum Gewinnermittlung KSt
Wirtschaftsjahr gem. § 7 (3) KStG
Relevante § Ermittlung ZVE KSt
-
§ 5 EStG
Gewinnermittlungsvorschriften EKStR - § 8 (1) KStG i.V.m
- § 24 KStG Freibetrag best. Körperschaften
- § 25 KStG Freibeträge Genossensch., Vereine ….
Bedetung EStG für KStG
EKSt = “Sockelgesetz”
⇒ dazu ergänzend KStG
Folge EStG als “Sockelgesetz” für KSt
- alle Vorschriften des EStG, die für Körperschaften in Frage kommen, anwendbar
- alle Vorschriften des EStG, die für Körperschaften nicht in Frage kommen, nicht anwendbar
- Einzelheiten in R 8.1 (1) KStR
Ausgangsfrage Ermittlung ZVE KapGes für KSt
Wie ist der Gewinn – und daraus abgeleitet das zu versteuernde Einkommen – bei Kapitalgesellschaften zu ermitteln?
Gewinnermittlung bei KapGes durch
besonderen Betriebsvermögensvergleich gem. § 5 (1) S.1 EStG
Warum BVV gem. § 5 (1) S. 1 EStG?
- KapGes = Kaufmann (Formkaufmann)
- *gem. § 6 HGB**
- Buchführungspflicht
gem. § 238 (1) HGB - immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb
gem. § 8 (2) KStG i.V. § 1 (1) Nr.1-3 KStG
Was bedeutet Besonderer Betriebsvermögensvergleich?
zwingende Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften nach §§ 238 bis 288 HGB
§ 5 (1) EStG basiert auf § 4 (1) Satz 1 EStG
Gewinnermittlugn durch BVV - Schema
Betriebsvermögen Schluss Wj
./. Betriebsvermögen Schluss vor Wj
+ Privatentnahmen
./. Privateinlagen
= zu versteuerndes Einkommen (ZVE Kst)
Problem Gewinnermittlung BVV für KapGes
Kap Ges haben keine Privatsphäre
→ keine Privatentnahmen
→ keine Privateinlage
Haben KapGes Privatentnahmen/-einlagen?
nein
Was haben KapGes statt PEnt/PEin?
- nichtabziehbare (nichtabzugsfähige) Aufwendungen
- steuerfreie Erträge
Folge nichtabziehbarer Aufwendungen/steuerfreier Erträge
außerbilanziell Korrektur: Hinzurechnung/Abzug
Schema zur Ermittlung ZVE bei KapGes außerhalb der Bilanz
JÜ HB ( aus GuV)
+ ./. Korrekturen zum Übergang von der HB zur StB
= JÜ StB (Steuerbilanzergebnis)
+ nichtabziehbare Aufwendungen
+ sämtliche Spenden
+ verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)
./. verdeckte Einlagen (wenn ertragswirksam gebucht)
./. steuerfreie Erträge
1. Stufe = Einkommen gem. § 9 (2) S.1 KStG
./. abzugsfähige Spenden
2. Stufe = Einkommen vor Verlustabzug
./. Verlustabzug (§ 10d EStG)
= ZVE KapGes