ESt - Formen PersGEs + KapGes Flashcards
1
Q
Personengesellschaften
A
- “Außengesellschaften”
- GbR
- OHG
- KG
- Partnerschaft
- “Innengesellschaft”
- stille Gesellschaft
2
Q
„Außengesellschaften“ bei Personengesellschaften
A
- Rechtsgeschäftliche Verpflichtungen immer
im Namen der Gesellschaft - Gesamthandsvermögen
3
Q
„Innengesellschaft“ bei Personengesellschaften
Rechtsfähigkeit, Gesamthandsvermäögen, Anspruch gegen aktie Gesellschafter
A
- Rechtsgeschäftliche Verpflichtungen nur in eigenem Namen
des aktiv tätigen Gesellschafters - Kein Gesamthandsvermögen
-
stiller Innengesellschafter gegenüber aktiv tätigen Gesellschafter
nur schuldrechtlichen Anspruch
4
Q
GbR
A
§ 705 BGB
-
Zweck
- (beliebiger) – wirtschaftlicher oder ideeller – Zweck
- z.B. Kleingewerbe, Musikband
-
Gründung
- durch (grundsätzlich formlosen) Gesellschaftsvertrag
- durch (grundsätzlich formlosen) Gesellschaftsvertrag
-
Einlagen der Gesellschafter
- müssen keine Vermögenswerte sein
- es genügen Dienstleistungen
-
Haftung der Gesellschafter
- persönlich und unbeschränkt
- auch mit dem Privatvermögen!
-
Rechtsfähigkeit
- (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit (Rspr.)
- (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit (Rspr.)
-
Namen
- kann im Rechtsverkehr einen Namen führen (nicht Firma, da die GbR keine Handelsgesellschaft ist). Er wird aus den Namen aller oder mehrerer Gesellschafter gebildet. Zulässig sind – in Grenzen – Zusätze, die das Gesellschaftsverhältnis andeuten.
- allerdings nicht unter ihrem Namen als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen werden
5
Q
OHG
A
§§ 105 – 160 HGB
- Zweck
- Betrieb eines Handelsgewerbes
- Betrieb eines Handelsgewerbes
- Kann formlos gegründet werden
- jedoch unüblich
- jedoch unüblich
- Eintragung in Handelsregister
- zwingend
- zwingend
- Einlagen der Gesellschafter
- es genügen Sachwerte
- keine Mindesteinlage vorgegeben
- Haftung der Gesellschafter
- persönlich und unbeschränkt
- auch mit dem Privatvermögen!
- Rechtsfähigkeit
- nur zum Teil
(kann z.B. unter ihrer Firma Rechte erwerben oder klagen) - nicht aber z.B. im Ertragsteuerrecht
- nur zum Teil
6
Q
KG
A
§§ 161 – 177a HGB
- Haftung der Gesellschafter
- mind. 1 Gesellschafter persönlich u. unbeschränkt
= Komplementär §§ 161–177a HGB - mind. 1 Gesellschafter nur mit dessen Kapitaleinlage
= Kommanditist (nat. Pers./jur. Pers.)
- mind. 1 Gesellschafter persönlich u. unbeschränkt
- Rechtsfähigkeit
- wie OHG Geschäftsleitung und Vertretung
- hiervon Kommanditist ausgeschlossen
- Sonderform: GmbH & Co. KG
7
Q
Partnerschaft
A
- Zweck
- Betrieb einer freiberuflichen Tätigkeit
- „OHG für Freiberufler“
- Eintragung ins Partnerschaftsregister
- zwingend
- zwingend
- Einlagen der Gesellschafter
- Sachwerte, Dienstleistungen genügen
- keine Mindesteinlage vorgegeben
- Haftung der Gesellschafter
- grundsätzlich persönlich und unbeschränkt
- berufsspezifische Beschränkungen möglich!
- Rechtsfähigkeit
- nur zum Teil (kann z.B. unter ihrer Firma Rechte erwerben oder klagen)
- nicht aber z.B. im Ertragsteuerrecht
8
Q
Stille Gesellschaft
Zweck, Haftung, Rechtsfähigkeit
A
§ 230 HGB
- Zweck
- Stiller beteiligt mit Vermögenseinlage an Handelsgewerbe eines anderen
- tritt nach außen hin nicht in Erscheinung
- reines Innenverhältnis
- kein echtes Gesellschaftsverhältnis
- eher Gläubigerverhältnis seitens des Stillen
- Haftung der Gesellschafter
-
keinerlei Haftung des Stillen, da reine Innengesellschaft
-
keinerlei Haftung des Stillen, da reine Innengesellschaft
- Rechtsfähigkeit
keine, da reine Innengesellschaft - Einlage des Stillen
- geht über in Vermögen des „Kapitalnehmers“
- kein Gesamthandsvermögen
9
Q
atyp. Stiller Gesellschafter
Rechtliche Stellung im Innenverhältnis
A
- Kontrollrecht (z.B. Bilanz einsehen)
- Beteiligung an Geschäftsführung + stillen Reserven
10
Q
Formen Kapitalgesellschaften
A
- Europ. Ges.
- AG
- KGaA
- GmbH
11
Q
GmbH & KG - Merkmale
A
§§ 161 – 177a HGB
- Sonderform der GmbH & Co. KG
- GmbH ist einziger Komplementär
- Gesellschafter der GmbH gleichzeitig Kommanditisten der KG
- Haftung auf Gesellschaftsvermögen GmbH beschränkt
12
Q
typ. Stiller Gesellschafter
Rechtliche Stellung im Innenverhältnis
A
Kontrollrecht
(z.B. Bilanz einsehen)