ESt - Veräußerung Betrieb gegen Leibrente Flashcards

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Q
A
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Q

Was bei Veräußerung gegen Leibrente zu beachten?

A

Wahlrecht des Veräußerers hinsichtlich Besteuerung

  1. Sofortbesteuerung § 16 i.V.m. § 22 Nr. 1 EStG
    - FB § 16 (4) und § 34 (1,3) gewährt
  2. Nachträgliche Besteuerung § 15 i.V.m. § 24 Nr. 2 EStG
    - kein FB, kein erm. St.Satz
    - Rentenzahlung im jew. Zuflussjahr
    - Zinsen sofort bei Zufluss
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4
Q

Wahlrecht des Veräußerers hinsichtlich Besteuerung bei Veräußerung gegen Leibrente

A
  • Sofortige Besteuerung im Veräußerungszeitpunkt
    § 16 i.V.m. § 22 Nr. 1 EStG
  • Nachträgliche Besteuerung
    § 15 i.V.m. § 24 Nr. 2 EStG
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5
Q

Steuerliche Folgen sofortige Besteuerung bei Veräußerung gegen Leibrente

A

R 16 (11) S. 1 bis 5 EStR

  1. Besteuerung des Veräußerungsgewinnes
    Veräußerungspreis = Rentenbarwert im Zeitpunkt der Veräußerung
  2. Begünstigung § 16 (4) und § 34 (1), (3) EStG
  3. lfd. Rentenzahlungen = Sonstige Einkünfte
    gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a) bb EStG
    (anzusetzen mitErtragsanteil!)
  4. Bestimmung des Ertragsanteils:
    ► Welches Lebensjahr Steuerpflichtige bei Rentenbeginn vollendet?
    ► Ertragsanteil in Tabelle § 22 Nr. 1 a EStG
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6
Q

Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers hins. Veräußerung gegen Leibrente mit sofortigr Besteuerung?

A

Rückwirkendes Ereignis BFH vom 19.7.1993, BStBl II S. 897

Korrektur nach § 175 (1) Nr. 2 AO

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7
Q

Was passiert bei alsbald. Tod des Käufers hins. Veräußerung gegen Leibrente mit sofortigr Besteuerung?

A

kein Rückwirkendes Ereignis

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8
Q

Steuerliche Folgen nachtr. Besteuerung bei veräußerung gegen Leibrente

A
  1. Besteuerung der Tilgungsanteile der laufenden Rentenzahlungen (im Jahr des jew. Zuflusses)
    als nachträgliche Betriebseinnahmen ab dem Zeitpunkt, in welchem:
    Tilgungsanteil der Rentenzahlungen > (Kapitalkonto + Veräußerungskosten)
  2. Die in den Rentenzahlungen enthaltenen Zinsanteile stellen bereits im Zeitpunkt des Zuflusses nachträgliche Betriebseinnahmen dar (R 16 Abs. 11 Satz 7 EStR)

Berechnung des Zinsanteils entweder nach
► §§ 13, 14 BewG (vgl. hierzu die nachfolgenden Beispiele)
oder
► versicherungsmathematischen Grundsätzen
(BMF vom 3.8.2004, BStBl I S. 1187)
3. Kein Ansatz des Freibetrages sowie kein § 34 EStG!

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9
Q

Was bei Veräußerung gegen „Barzahlung + Leibrente“

A

Veräußerungspreis = Barzahlung + Rentenbarwert

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10
Q

Was bei Veräußerung gegen „Barzahlung + Leibrente“ bei nachtr. Besteuerung?

A

Rentenzahlungen + Barzahlung* > Kapitalkonto + Veräußerungskosten

*Falls Barzahlung (isoliert) > Kapitalkonto + Veräußerungskosten, so besteht für den Barzahlungsanteil kein Wahlrecht ( Sofortbesteuerung) – R 16 Abs. 11 Satz 9 EStR

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11
Q

Was wann Kaufpreis bei Veräßerung gegen Leibrente gewinn- oder umsatzabhängig?

A

zwingend nachträgliche Betriebseinnahme

kein Wahlrecht hins. Besteuerung 
H 16 (11) „Gewinn- oder umsatzabhängiger Kaufpreis“ EStH
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