ESt - Veräußerung Betrieb gegen Leibrente Flashcards
Was bei Veräußerung gegen Leibrente zu beachten?
Wahlrecht des Veräußerers hinsichtlich Besteuerung
-
Sofortbesteuerung § 16 i.V.m. § 22 Nr. 1 EStG
- FB § 16 (4) und § 34 (1,3) gewährt -
Nachträgliche Besteuerung § 15 i.V.m. § 24 Nr. 2 EStG
- kein FB, kein erm. St.Satz
- Rentenzahlung im jew. Zuflussjahr
- Zinsen sofort bei Zufluss
Wahlrecht des Veräußerers hinsichtlich Besteuerung bei Veräußerung gegen Leibrente
-
Sofortige Besteuerung im Veräußerungszeitpunkt
§ 16 i.V.m. § 22 Nr. 1 EStG -
Nachträgliche Besteuerung
§ 15 i.V.m. § 24 Nr. 2 EStG
Steuerliche Folgen sofortige Besteuerung bei Veräußerung gegen Leibrente
R 16 (11) S. 1 bis 5 EStR
-
Besteuerung des Veräußerungsgewinnes
Veräußerungspreis = Rentenbarwert im Zeitpunkt der Veräußerung - Begünstigung § 16 (4) und § 34 (1), (3) EStG
-
lfd. Rentenzahlungen = Sonstige Einkünfte
gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a) bb EStG(anzusetzen mitErtragsanteil!) - Bestimmung des Ertragsanteils:
► Welches Lebensjahr Steuerpflichtige bei Rentenbeginn vollendet?
► Ertragsanteil in Tabelle § 22 Nr. 1 a EStG
Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers hins. Veräußerung gegen Leibrente mit sofortigr Besteuerung?
Rückwirkendes Ereignis BFH vom 19.7.1993, BStBl II S. 897
⇒ Korrektur nach § 175 (1) Nr. 2 AO
Was passiert bei alsbald. Tod des Käufers hins. Veräußerung gegen Leibrente mit sofortigr Besteuerung?
kein Rückwirkendes Ereignis
Steuerliche Folgen nachtr. Besteuerung bei veräußerung gegen Leibrente
- Besteuerung der Tilgungsanteile der laufenden Rentenzahlungen (im Jahr des jew. Zuflusses)
als nachträgliche Betriebseinnahmen ab dem Zeitpunkt, in welchem:
Tilgungsanteil der Rentenzahlungen > (Kapitalkonto + Veräußerungskosten) - Die in den Rentenzahlungen enthaltenen Zinsanteile stellen bereits im Zeitpunkt des Zuflusses nachträgliche Betriebseinnahmen dar (R 16 Abs. 11 Satz 7 EStR)
Berechnung des Zinsanteils entweder nach
► §§ 13, 14 BewG (vgl. hierzu die nachfolgenden Beispiele)
oder
► versicherungsmathematischen Grundsätzen
(BMF vom 3.8.2004, BStBl I S. 1187)
3. Kein Ansatz des Freibetrages sowie kein § 34 EStG!
Was bei Veräußerung gegen „Barzahlung + Leibrente“
Veräußerungspreis = Barzahlung + Rentenbarwert
Was bei Veräußerung gegen „Barzahlung + Leibrente“ bei nachtr. Besteuerung?
Rentenzahlungen + Barzahlung* > Kapitalkonto + Veräußerungskosten
*Falls Barzahlung (isoliert) > Kapitalkonto + Veräußerungskosten, so besteht für den Barzahlungsanteil kein Wahlrecht ( Sofortbesteuerung) – R 16 Abs. 11 Satz 9 EStR
Was wann Kaufpreis bei Veräßerung gegen Leibrente gewinn- oder umsatzabhängig?
zwingend nachträgliche Betriebseinnahme
kein Wahlrecht hins. Besteuerung H 16 (11) „Gewinn- oder umsatzabhängiger Kaufpreis“ EStH