T2-D Veräußerung (oder Aufgabe) von Betriebsvermögenskomplexen 1-2 Flashcards
Zwei Veräußerungsvorgänge im ESt Recht
- Betriebsvermögen
- Privatvermögen
Veräußerung Betriebsvermögen im ESt Recht ist
- Einzel-WG = steuerplichtig
-
BV-Komplexe = steuerplichtig mit Vergünstigungen
- Gewerbebetriebe gem. § 16 EStG
- Freibetrag gem. § 16 (4) EStG
* *erm. Steuersatz** gem. § 34 EStG
Besteuerung Veräußerung BV-Komplex
steuerplichtig mit Vergünstigungen
- Gewerbebetriebe gem. § 16 EStG
- Freibetrag gem. § 16 (4) EStG
erm. Steuersatz gem. § 34 EStG
Steuerpflichtige Veräußerung PV im ESt Recht
- Private Veräußerungsgeschäfte
* *§ 23 EStG** - Anteile an KapGes
* *§ 17 EStG** und § 20 (2) Nr. 1 EStG
Veräußerung PV im ESt Recht
Grundsatz: steuerfrei
Ausnahmen: steuerpflichtig
- Private Veräußerungsgeschäfte § 23 EStG
- Anteile an Kapitalgesellschaften § 17 EStG und § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Veräußerungen im ESt-Recht
Darstellung / Schemata

Welche Einkünfte umfasst § 15 EStG ?
- aus laufender gewerblichen Tätigkeit
-
einmaligen Gewinne im Rahmen der Beendigung dieser Tätigkeit
(Räumungsverkauf)
3 Arten Beendigung der gewerblichen Tätigkeit + §
§ 16 (1) EStG Veräußerung im Ganzen
§ 16 (3) EStG Betriebsaufgabe
§ 16 (3b) Betriebsverpachtung

Zweck § 16 EStG
⇒ Aufgedeckte stille Reserven
⇒ abmildern der sich daraus ergebenden Steuerbelastung
Was sind die 2 „Abmilderungen“ (Begünstigungen) § 16?
- Abzug Freibetrag
- Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes betreff. stille Reserven
Achtung bei Abmilderungen?
- § 16 EStG ist nur eine „Abmilderung“ der Steuerbelastung bezogen auf die stillen Reserven und GoF
- im Beendigungszeitpunkt trennen:
- Laufender Gewinn bis zu diesem Zeitpunkt = nicht steuerbegünstigt
- Veräußerungsgewinn = steuerbegünstigt
Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung?
Veräußerungs-/Aufgabegewinn unterliegt nicht GewSt
R 7.1 (3) GewStR.
Ausnahme GewSt.freier Veräußerungsgewinn?
gem. § 7 S. 2 GewStG
auf KapGes als Mitunternehmer entfallender Veräußerungsgewinn
Für wen gilt § 16 EStG?
- alle Gewinneinkunftsarten
- Bei Beendigung einer freiberuflichen Praxis: § 18 (3) EStG
Was ist Veräußerung nach § 16 (1) Nr. 1 EStG?
- Ganzer Betrieb § 16 (1) Nr. 1 EStG
- Teilbetrieb § 16 (1) Nr. 1 EstG
- Ganzer Mitunternehmeranteil § 16 (1) Nr. 2 EStG
Veräußerung eines ganzen Betriebes - Vorauss.
EStR 16 (1)
- Übertragung aller wesentlichen Grundlagen des Betriebes
- einheitlicher Vorgang
- gegen Entgelt
- an einen Erwerber
-
Bisheriger Eigentümer stellt seine betriebliche Tätigkeit ein
H 16 (1) „Aufgabe …“ EStH
Übertragung aller wesentlichen Grundlagen des Betriebes heißt:
- EStR 16 (1) =“lebensfähiger Organismus“
-
EStH 16 (1) “zurückgehaltene WG”
Unwesentliche Betriebsgrundlagen müssen nicht übertragen werden
(⇒ können ins Privatvermögen übergehen)
Wann kein “einheitlicher Vorgang” bei Betriebsveräußerung ?
- Veräußerung Schritt für Schritt > 2 Jahre
“einheitlicher Vorgang” bei Betriebsveräußerung bedeutet?
- grds. Schritt für Schritt - max. 2 Jahre
- Wenn > 2 Jahre
⇒ Nach- und Nachverkauf
⇒ führt zu laufendem Gewinn aus Einzelveräußerungen
Folge Nach- und Nachverkauf bei Betriebsveräußerung
laufender Gewinn aus Einzelveräußerungen
⇒ keine Begünstigung
Was bedeutet “gegen Entgelt” bei Betriebsveräußerung?
- Barzahlung
- Schuldübernahme
- Kaufpreisraten
- Rente
- Tausch
► Achtung bei unentgeltlicher Übertragung!
Was bei unentgeltlicher Übertragung von Betrieb beachten?
§ 6 (3) EStG
-
Fortführung der Buchwerte durch den Erwerber
⇒ keine Aufdeckung stillen Reserven
(Beispiel: Vater überträgt den Handwerksbetrieb unentgeltlich auf den Sohn)
Was bedeutet, dass bisheriger Eigentümer seine betriebliche Tätigkeit bei Veräußerung einstellen muss?
- Erwerber muss den Betrieb fortführen können (nicht tatsächlich fortführen)
- es darf keine „Zerschlagung“ stattfinden
Welche Richtlinie EStR betrifft Veräußerung eines Teilbetriebes?
R 16 (3) EStR
Voraussetzung Veräußerung Teilbetriebes?
- Übertragung aller wesentlichen Grundlagen des Betriebes
- in einem einheitlichen Vorgang
- gegen Entgelt
- an einen Erwerber
Was ist ein “Teilbetrieb”?
- Organisatorisch eigenständiger Teil eines Gesamtbetriebes
- der für sich allein lebensfähig ist
Beispiele: Zweigniederlassung, Filiale, Gastwirtschaft einer Brauerei
Was ist auch ein Teilbetrieb?
- *100 %-Beteiligung an Kapitalgesellschaft**
- *im Betriebsvermögen** (nicht Privatvermögen)
§ 16 (1) Nr. 1 EStG
Handhabung Veräußerung Beteilgung an Kap.Ges im BV < 100%
laufender Gewinn
Schema Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 16 (2) EStG
Veräußerungspreis
+ Gemeine Werte der ins PV übernommenen WG
./. Veräußerungskosten
./. Buchwert des Betriebsvermögens
= Veräußerungsgewinn
Was ist Veräußerungsgewinn?
Stille Reserven
Was ist Veräußerungspreis?
Barzahlung (mit oder ohne Schuldenübernahme)
Stundung des Kaufpreises (verzinslich oder unverzinslich)
Rente
Was bei Veräußerungspreis zu beachten?
Achtung:
- Veräußerung einer 100%-Beteiligung an KapGes (= Teilbetrieb)
⇒ TEV: VP nur mit 60% anzusetzen
Was ist der Buchwert des BV?
Kapital Schlussbilanz
Was sind Veräußerungskosten?
z.B. Makler-, Notar-, Reise-, Inseratskosten
Welcher § regelt Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns im EStG?
§ 16 (2) und (4) EStG
Was sind “Abmilderungen” bei steuerpfl. Veräußerungsgewinn?
- Abzug eines Freibetrages
- Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes betr. der stillen Reserven
Was sind Voraus. des Freibetrages?
- Antragstellung § 16 (4) EStG
- pers. vorauss. Veräußerung (R 16 (13)+(14) EStR)
- Lebensjahr vollendet
oder
- Lebensjahr vollendet
- dauernd berufsunfähig
Berechnung Freibetrag bei Betriebsveräußerung
2 Schritte
- Berechnung des evtl. sog. „Schädlichen Betrages“.
Veräßerungsgewinn
./. 136.000 EUR
= “Schädlicher Betrag“
2. Berechnung des „endgültigen Freibetrages“
45.000 €
./. Schädlicher Betrag
= Endgültiger Freibetrag

Bei welchem schädlichen Betrag ist der vorläufige FB zur Gänze „aufgesaugt“?
181.000 €
Wie oft kann man Freibetrag nach § 16 (4) EStG erhalten?
ein Steuerpflichtiger nur 1 x im Leben
§ Wahlrecht bei ermäßigtem Steuersatz betr. Veräußerungsgewinn im EStG
§ 34 (1) oder (3) EStG
Was regeln § 34 (1) oder (3) EStG
§ 34 (1) EStG „Fünftel-Regelung“
§ 34 (3) EStG 56% vom Ø-Steuersatz
Wie oft kann man 56%-Ø-Steuersatz-Regelung gem. § 34 (3) EStG anwenden?
wird nur 1x im Leben eines Steuerpflichtigen gewährt.
Besonderheit Besteuerung Veräußerung nach § 16 (1) Nr. 1 EStG
BV enthält Anteile an einer Kapitalgesellschaft
Besteuerung Gewinne aus der Veräußerung/Entnahme eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft
Teileinkünfteverfahren nur zu 60% besteuert (= 40% steuerfrei)
§ 3 Nr. 40 b EStG
Was anzusetzen Betriebsveräußerung wenn im veräußerten BV ein solcher Anteil an einer Kapitalgesellschaft?
- Veräußerungspreis (soweit auf den Kapitalanteil entfallend) x 60% § 3 Nr. 40 b EStG
- Buchwert des Anteils x 60% § 3 c Abs. 2 Satz 2 EStG
- Veräußerungskosten x 60% § 3 c Abs. 2 Satz 2 EStG
- Gemeine Werte der ins PV übernommenen WG x 60% § 3 Nr. 40 b EStG
Praxis-Problem wenn BV Anteile an einer Kapitalgesellschaft enthält
Aufteilung des Gesamtkaufpreises
zu beachten Anteile an einer Kapitalgesellschaft in BV
§ 34 (2) Nr. 1 EStG
Wegen der 40%-Freistellung entfällt betr. den steuerpflichtigen Teil des Veräußerungsgewinnes
Progressionsvergünstigung § 34 (1) + (3) EStG
§ 34 (2) Nr. 1 EStG.
Ermittlung Aufgabegewinn - Schema + §
Summe Veräußerungspreise veräußerte WG
+ gemeine Werte der in PV überführten wesentl./nicht wesentl. WG/VG
§ 16 (3) S. 7 EStG
./. Aufgabekosten
./. Wert BV/Kapitalkonto
= Aufgabegewinn
/. eventueller Freibetrag nach § 16 (4) EStG
= steuerpflichtiger Aufgabegewinn, begünstigt nach § 34 EStG
Veräußerungen für die § 16 EStG gilt
Veräußerung Betrieb im ganzen
Veräußerung Teilbetrieb (Achtung auch Anteil KapGes 100%, in BV)