KSt 9 - KSt-Tarif § 23 KStG Flashcards
§ und Höhe Körperschaftsteuertarif
§ 23 KStG
15 % zuzüglich SolZ 5,5 %
Ermittlung Belastung mit GewSt, KSt und SolZ für KapGes
zu versteuerndes Einkommen 100,00
Gewerbesteuer nicht abzugsfähig 400 % von 3,5 ./. 14,00
Körperschaftsteuer 15 % ./. 15,00
Solidaritätszuschlag 5,5 % von 15% ./. 0,825
verbleibt 70,175
Höhe Belastung mit KSt, SolZ und GewSt bei KapGes
29,825 %
Je nach Gewerbesteuerhebesatz höher/niedriger/
Behandlung ausländischer KSt
§ 26 KStG
Ausländische Körperschaftsteuer ist anzurechnen
⇒sog. „direkte Anrechnung“
- gilt nur, wenn
kein DBA besteht
oder
in einem DBA die Anrechnungsmethode vorgesehen ist - bei DBA in der Regel Freistellung
Beispiel Anrechnung nach § 26 KStG
Ausgangsvorschrift Gewinnausschüttungen KSt
§ 20 (1) Nr. 1 S. 3 EStG
3 Probleme Feststellung steuerlichen Wirkungen Gewinnausschüttungen bei der ausschüttender Körperschaft und Anteilseigner feststellen zu können?
- Zusammensetzung steuerliches Eigenkapital?
- Wie Verrechnung der Leistungen (Ausschüttungen) mit steuerlichen Eigenkapital?
- Steuerliche Auswirkung Ausschüttung beim Anteilseigner?
Was ist steuerlichen Eigenkapital?
EK in der Steuerbilanz
Wie ist steuerliches EK in KSt aufzubereiten?
entsprechend der Verwendungsreihenfolge für Leistungen (Ausschüttungen)
Aufbereitung des steuerlichen EK in KSt - Reihenfolge
- Ausschüttbarer Gewinn
- Einlagekonto (§ 27 KStG)
- Gezeichnetes Kapital
Zusammensetzung gesamtes EK in KSt
- gezeichnetes Kapital (Nennkapital)
- Einlagenkonto § 27 (1) S. 1 KStG
- Ausschüttbarer Gewinn § 27 (1) S. 5 KStG
Zweck Einlagenkonto
- sicherstellen, dass Rückzahlungen von Einlagen nicht beim Gesellschafter besteuert werden
- weil: Ausschüttungen aus Einlagekonto = Gesellschafter keine Einnahmen aus KapVerm.
- *§ 20 (1) Nr. 1 S. 3 EStG**
Merkmal Einlagenkonto gem. § 27 KStG
- kein Konto der Buchführung ► statistische Aufzeichnung außerhalb BuFü & Bilanz
- Zum Einlagekonto gehören in erster Linie:
- offene/verdeckte nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen,
die ihren Niederschlag in der Kapitalrücklage gem. § 266 Abs. 3 A.II. HGB - verdeckte Einlagen, die als außerordentliche Erträge ausgewiesen worden sind und hiernach den Gewinnrücklagen zugeführt
- offene/verdeckte nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen,
Feststellung Einlagenkonto?
gem. § 27 (2) S. 1 KStG
gesonderte Feststellung gefordert