KSt 9 - KSt-Tarif § 23 KStG Flashcards

1
Q
A
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2
Q

§ und Höhe Körperschaftsteuertarif

A

§ 23 KStG

15 % zuzüglich SolZ 5,5 %

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3
Q

Ermittlung Belastung mit GewSt, KSt und SolZ für KapGes

A

zu versteuerndes Einkommen 100,00

Gewerbesteuer nicht abzugsfähig 400 % von 3,5 ./. 14,00

Körperschaftsteuer 15 % ./. 15,00

Solidaritätszuschlag 5,5 % von 15% ./. 0,825

verbleibt 70,175

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4
Q

Höhe Belastung mit KSt, SolZ und GewSt bei KapGes

A

29,825 %

Je nach Gewerbesteuerhebesatz höher/niedriger/

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5
Q

Behandlung ausländischer KSt

A

§ 26 KStG

Ausländische Körperschaftsteuer ist anzurechnen
sog. „direkte Anrechnung“

  • gilt nur, wenn
    kein DBA besteht
    oder
    in einem DBA die Anrechnungsmethode vorgesehen ist
  • bei DBA in der Regel Freistellung
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6
Q

Beispiel Anrechnung nach § 26 KStG

A
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7
Q

Ausgangsvorschrift Gewinnausschüttungen KSt

A

§ 20 (1) Nr. 1 S. 3 EStG

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8
Q

3 Probleme Feststellung steuerlichen Wirkungen Gewinnausschüttungen bei der ausschüttender Körperschaft und Anteilseigner feststellen zu können?

A
  1. Zusammensetzung steuerliches Eigenkapital?
  2. Wie Verrechnung der Leistungen (Ausschüttungen) mit steuerlichen Eigenkapital?
  3. Steuerliche Auswirkung Ausschüttung beim Anteilseigner?
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9
Q

Was ist steuerlichen Eigenkapital?

A

EK in der Steuerbilanz

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10
Q

Wie ist steuerliches EK in KSt aufzubereiten?

A

entsprechend der Verwendungsreihenfolge für Leistungen (Ausschüttungen)

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11
Q

Aufbereitung des steuerlichen EK in KSt - Reihenfolge

A
  1. Ausschüttbarer Gewinn
  2. Einlagekonto (§ 27 KStG)
  3. Gezeichnetes Kapital
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12
Q

Zusammensetzung gesamtes EK in KSt

A
  1. gezeichnetes Kapital (Nennkapital)
  2. Einlagenkonto § 27 (1) S. 1 KStG
  3. Ausschüttbarer Gewinn § 27 (1) S. 5 KStG
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13
Q

Zweck Einlagenkonto

A
  • sicherstellen, dass Rückzahlungen von Einlagen nicht beim Gesellschafter besteuert werden
  • weil: Ausschüttungen aus Einlagekonto = Gesellschafter keine Einnahmen aus KapVerm.
  • *§ 20 (1) Nr. 1 S. 3 EStG**
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14
Q

Merkmal Einlagenkonto gem. § 27 KStG

A
  • kein Konto der Buchführung ► statistische Aufzeichnung außerhalb BuFü & Bilanz
  • Zum Einlagekonto gehören in erster Linie:
    • offene/verdeckte nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen,
      die ihren Niederschlag in der Kapitalrücklage gem. § 266 Abs. 3 A.II. HGB
    • verdeckte Einlagen, die als außerordentliche Erträge ausgewiesen worden sind und hiernach den Gewinnrücklagen zugeführt
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15
Q

Feststellung Einlagenkonto?

A

gem. § 27 (2) S. 1 KStG

gesonderte Feststellung gefordert

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16
Q

Ermittlung “Ausschüttbarer Gewinn” i.S.d. § 27 (1) S. 5 KStG

A

Differenzrechnung: Gesamtes EK ./. gezeichnetes Kapital ./. Einlagekonto

Eigenkapital StB Vorjahre
./. gezeichnetes Kapital
= Eigenkapital ohne gez. Kapital
./. Einlagekonto
= ausschüttbarer Gewinn § 27(1) S. 5 KStG

Stand Ende Vorjahr Maßgeblich

17
Q

Verrechnung von Leistungen (Ausschüttungen) mit dem steuerlichen Eigenkapital
(Verwendungsreihenfolge

A

Reihenfolge Verwendung bei (offener/verdeckter) Gewinnausschüttung

  1. Ausschüttbarer Gewinn
  2. Einlagekonto
18
Q

Was zu unterscheiden hins. steuerliche Auswirkungen von Ausschüttungen beim Anteilseigner

A

Anteilseigner:

Körperschaft

oder

natürliche Person

19
Q

steuerliche Auswirkung Ausschüttung an Anteilseigner Körperschaft

A

Ausschüttung aus

  • ausschüttbaren Gewinn
    ⇒ zu 95 % steuerfrei
  • Einlagenkotno
    ⇒ keine unmittelbare steuerlichn Folgen aber
    ⇒ Minderung der AK
20
Q

steuerliche Auswirkung Ausschüttung an Anteilseigner nat. Person

A

Ausschüttung aus

  • ausschüttbaren Gewinn
    Abgeltungssteuer, wenn Anteile in PV
  • Einlagenkonto
    ⇒ keine
    Einnahmen aus Kapitalvermögen/Gewerbebetrieb
    ⇒ Minderung Anschaffungskosten der Beteiligung.