T2-C Betriebsvermögen der Personengesellschaften 6 Flashcards
Sonderformen Mitunternehmerschaft
- GmbH & Co. KG
- Atypische stille Gesellschaft
- Betriebsaufspaltung
Kernpunkte GmbH & Co.KG
- Personengesellschaft (MUS)!
- Komplementär = min. 1 GmbH
- Gesellschafter GmbH = Kommanditisten KG
- Tätigkeit der GmbH = Geschäftsführung in der KG
Warum eine GmbH & Co. KG?
- Haftungsbeschränkung
- Steuervorteile
Haftungsbeschränkunge GmbH & Co. KG
- eigentlicher Vollhafter der KG (= Komplementär GmbH) nur Haftung mit Stammkapital
(mind. 25.000 €) - Unternehmergesellschaft gem. § 5a GmbHG auch geringeres Stammkapital mgl.
steuerl. Vorteil GmbH & Co. KG
Freibetrag bei GewSt. für KG
Was beinhalten §§ 264 ff. HGB?
= verschärfende Vorschriften zur Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften
Für wen gilt § 264 HGB außer für KapGes?
GmbH & Co KG
steuerliche Folgen GmbH & Co. KG
- Alle Gesellschafter der KG sind Mitunternehmer
- und haben gewerbliche Einkünfte:
- GmbH nach § 8 KStG
- Kommanditisten nach § 15 (1) Nr. 2 EStG
- GmbH-Anteile d. Kommanditisten = notwendiges SBV
- GmbH & Co. KG = sog. „MUS kraft gewerblicher Prägung“
§ 15 (3) Nr. 2 EStG
Wichtig bei Gewinnermittlung GmbH & Co. KG
Anwendung aller Grundsätze zur MUS-Besteuerung
(z.B. Erstellung von Sonderbilanzen)
Einkünfte GmbH & Co. KG
- Gewinnanteil der GmbH: Gewerbliche Einkünfte - § 8 KStG
- Gewinnanteile kommanditisten KG: Gewerbliche Einkünfte - § 15 (1) Nr. 1 1.HS EStG
- Geschäftsführergehalt der GmbH: Gewerbliche Einkünfte - § 15 (1) Nr. 1 2.HS EStG
- Geschäftsführergehalt betr. KG-Geschäftsführung: Gewerbliche Einkünfte - § 15 (1) Nr. 1 2.HS EStG
Wie funktioniert Atypische stille Gesellschaft?
-
Kapitaleinlage einer:
- nat. Person
- oder*
- PersGes
- oder*
- KapGes
-
in Handelsgwerbe betrieben durch
- nat. Person
- oder*
- PersGes
- oder*
- KapGes
Wo im HGB Grundform atyp. stille GEs. geregelt?
§ 230 HGB
Unterscheidung stiller Geselschaft in…
… typische (echte)
… atypische (unechte)
Merkmale typische stille Beteiligung
- Gewinnbeteiligung (evtl. Verlust)
- Rückzahlungsanspruch auf Einlage
- Kontrollrechte
- Kapitalgläubiger
- Einkünfte § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Merkmale atypische stille Beteiligung
- Gewinn- u. Verlustbeteiligung
- Rückzahlungsanspruch auf Einlage
+ Anspruch auf anteilige stille Reserven
+ Geschäftswert bei Auflösung der Innengesellschaft - Widerspruchsrecht, Mitbestimmungsrecht, Kontrollrecht
- Kapitalgläubiger + Mitunternehmer
- Einkünfte § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Was wenn typische stille Beteiligung in BV?
Subsidiaritätsregel gilt!
§ 20 Abs. 8 EStG
Einnahmen vorrangig § 15 EStG zuzuordnen
Definition Betriebsaufspaltung
- (echte) Betriebsaufspaltung :
Gewerbetreibende spalten bisher einheitlichen Gewerbebetrieb in zwei Betriebe auf
⇒ 1 Besitzunternehmen (i.d.R Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaft)
⇒ 1 Betriebsunternehmen (Kapitalgesellschaft)
* muss: sachliche & personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen
(einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille)
Beispiel echte Betriebsaufspaltung
bisher:
OHG
in:
Besitz-OHG und Betriebs-GmbH
Folge wenn Betriebsunternehmen PerGes?
keine echte sondern mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
(Voraussetzungen: Personelle und sachliche Verflechtung)
Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung bedeutet?
-
einheitlicher Geschäftswillen/einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille
der hinter beiden Unternehmungen stehenden Personen -
Problem: Einstimmigkeit
BMF 07.10.2002 ((BStBl I S. 1028)
wann liegt keine personelle Verflechtung bei Betriebsaufsp. vor?
nur an der Besitzgesellschaft Beteiligter (wegen Einstimmigkeit) Möglichkeit zu verhindern, dass
beherrschende Person/ Personengruppe Wilen hins. an die Betriebskapitalgesellschaft überlassenen WG durchsetzt
Gestaltungsmöglichkeiten wenn Betriebsaufspaltung gewollt
- Einstimmigkeit nicht vereinbaren
- Achtung bei Gbr: Einstimmigkeit ausdrücklich ausschließen (Muss!)
Gestaltungsmöglichkeiten wenn Betriebsaufspaltung nicht gewollt
- Einstimmigkeit vereinbaren
(bei OHG und KG unbedingt erforderlich, weil bei diesen grundsätzlich – jedenfalls für die laufenden Geschäfte – das Mehrheitsprinzip gilt) - bei GbR: Einstimmigkeitsprinzip grundsätzlich
Sachliche Verflechtung Betriebsaufspaltung
- Überlassung mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage* durch Besitz-PersGes an BetriebsKapGes
- (*die für die Fortführung des Betriebsunternehmens notwendig oder von wesentlicher Bedeutung)*
wesentliche Betriebsgrundlage bei Betriebsaufspaltung ist
- Sache, die für die Fortführung des Betriebsunternehmens notwendig oder von wesentlicher Bedeutung
- Gebäude, in dem produziert
- Gebäude, in dem Büro
- …
- Pacht muss angemessen sein
Wo Bsp. “Wesentliche Betriebsgrundlagen” zu finden?
H 15.7 Abs. 5 „Wesentliche Betriebsgrundlagen“ EStH
Folgen unangemessener Pacht bei Sachlicher Verflechtung
- zu hoch = verdeckte Gewinnausschüttung
- zu niedrig = keine verdeckte Einlage (BFH vom 26.10.1987, BStBl II S. 348)
aber: BMF vom 8.11.2010 (BStBl I S. 1292):
zu niedrigen Anteil des Pachtentgeltes gem. §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 Satz 2 EStG
nur 60 % der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen abziehbar
Rechtsfolge sachlicher Verflechtung Betriebsaufspaltung
- Beide Unternehmungen EKSt-rechtlich bzw. KSt-rechtlich eigenständige Betriebe
- Gewinn gesondert zu ermitteln und zu versteuern
- Das Besitzunternehmen (vermietet oder verpachtet WG) hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb ⇒ diese (notwendiges) BV
Bewertung der von Betriebsgesellschaft übernommenen WG
bei Betriebsaufspaltung
-
Keine Buchwertfortführung
weil § 6 (6) EStG den Teilwertansatz verlangt (gewinnrealisierender Tausch) -
Übergang originäre Geschäftswert (Firmenwert) auf die Betriebsgesellschaft fraglich:
ja, wenn Gewinnaussichten auf Betriebsgesellschaft übergegangen (meist. anzunehmen)
BFH-Urteil vom 16.6.2004 (GmbHR 2004, S. 1592)
umsatzsteuerlichen Organgesellschaft bei Betriebsaufspaltung
BFH (Urteil vom 22.4.2010, BStBl 2011 II S. 597 und 1.12.2010, BStBl 2011 II S. 600)
umsatzsteuerrechtliche Organschaft gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG grundsätzlich nicht gegeben
weil Voraussetzung: finanzielle Eingliederung
liegt nur vor, wenn:
Organträger (Personengesellschaft) unmittelbar oder mittelbar an Organgesellschaft beteiligt
Es fehlt: vertikales (Über- und Unterordnung) Beteiligungsverhältnis
Es reicht also nicht aus, dass nur ein oder mehrere Gesellschafter auch mit Stimmenmehrheit an der Organgesellschaft beteiligt sind.
Definition Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen = Personengesellschaften
Bsp:
Besitzunternehmen (OHG)
vermietet an
Betriebsunternehmen (OHG)
H 15.7 (4) „Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung“ EStH
Urteil vom 23.04.1996 (BStBl II S. 325):
Betriebsaufspaltung hat Vorrang
Früher Mitunternehmerschaft (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Vorrang
(im Eigentum Besitzunternehmens befindlichen WG waren SBV des Betriebsunternehmens)
Folgen Mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung
- zwei Unternehmen (= zwei Steuersubjekte)
= zwei einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellungen - Miet- und Pachtzahlungen sowie Zinsen sind Betriebseinnahmen und-ausgaben,
keine Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben.
beachten: § 8 Nr. 1, § 9 Nr. 4 GewStG -
Überlassene Wirtschaftsgüter = BV der Besitzgesellschaft
⇒ Gewinne bei Veräußerung steuerpflichtig. - Ansatz in Betriebsunternehmen eingebrachten WG mit dem Buchwert anzusetzen
(§ 6 Abs. 5 Satz 1 EStG) - Wegen der Abfärbetheorie gem. § 15 (3) Nr. 1 EStG: erzielen auch „Nur-BesitzGesellschafter“ Einkünfte aus Gewerbebetrieb
(H15.7 (4) „Nur-Besitz-Gesellschafter“ EStH)
Bsp. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
Besitzunternehmen OHG (A, B, C) vermietet an Betriebsunternehmen OHG (A,B)
- Auch C Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Bei Veräußerung Anteil C = Gewinn steuerpflichtig
- keine Verrechung Gewinne und Verluste von Besitz- und BetriebsPersGes!