Materielles Sachenrecht Flashcards
Warum ist grundsätzlich kein Delikts- und Bereicherungsrecht zu prüfen, wenn der Besitzer redlich ist?
Sie werden in 993 I Hs. 2 ausgeschlossen.
Natürlich gibt es da auch Ausnahmen.
Was regelt das Sachenrecht dem Grunde nach?
Es regelt, welche Sachen welcher Person zustehen und welche Befugnisse diese Person an der Sache hat.
Es kommt somit zu einer rechtlichen Zuordnung von Sachen zu Personen und die daraus folgenden Rechtspositionen.
In welche zwei Abschnitte wird das Sachenrecht nochmal unterteilt?
- Mobiliarsachenrecht (jede bewegliche Sache)
- Immobiliarsachenrecht (jede unbewegliche Sache; Immobilien)
Was ist der Oberbegriff für alle Rechtsobjekte?
Gegenstände
Wann ist ein Gegenstand körperlich?
Wenn er greifbar ist
Wann ist eine Sache beweglich?
Wenn sie ihre räumliche Lage verändern kann bzw. die räumliche Lage verändert werden kann
Sind Tiere Sachen?
Nein
Welche Vorschriften sind auf Tiere anzuwenden?
Die für Sachen geltenden Vorschriften gem. 90a S. 1 BGB, soweit dies mit dem Wesen und dem Schutz vereinbar ist
Können abgetrennte Körperteile Eigentumsobjekte sein? Und falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Ja, 953ff. analog
Sind Personen Sachen?
Nein
Sind Rechte, geistige Werke Sachen?
Nein
Was ist aber, wenn das geistige Werk zB in einem Manuskript verkörpert ist?
Dann finden auf den Inhalt Urheber- oder Patentrecht anwendung, auf das Papier selbst dann Sachenrecht
Was sind vertretbare Sachen?
Bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen, § 91
Bsp.: Lebensmittel
Warum sind Sachen vertretbar?
Weil sie unbegrenzt ersetzt werden können.
Was ist eine unvertretbare Sache?
Jede Sache, die eben nicht unbegrenzt ersetzt werden kann und nicht nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt wird.
Dazu gehören zB Unikate, wie ein Original Van Gogh
Was sind wesentliche Bestandteile einer Sache?
Bestandteile, die von der Sache nicht getrennt werden können, ohne dass sie oder die Hauptsache zerstört oder wesentlich verändert werden.
Was ist Zubehör?
Nichtwesentliche, bewegliche Bestandteile, die dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dienen sill und zu ihr in einer räumlichen Beziehung stehen, 97 BGB
In welchem Paragraphen sind Nutzungen legaldefiniert?
100
In welchem Paragraphen sind Früchte legaldefiniert?
99
Was sind Sach- und Rechtsfrüchte?
- Sachfrüchte: Äpfel, Birnen, etc. (Alles “tatsächliche”)
- Rechtsfrüchte: zB Zinsen einer Forderung
Wann handelt es sich um einen Gebrauchsvorteile?
Insbesondere bei gegenstädnlich nicht fassbaren Vorteilen, die der Gebrauch einer Sache bietet; zB Bewohnen einer Wohnung, Benutzung Kfz
Was muss bei der Nutzung unbedingt erhalten bleiben?
Die Muttersache
Was ist die Muttersache?
Die Sache, als der die Nutzungen gezogen werden (Henne, die die Eier legt > Eier = Nutzung der Sache)
Nenne drei Fälle, die keine Nutzung iSd 100 darstellen!
- Verbrauch
- Verarbeitung
- Veräußerung
Was versteht man unter Eigentum und wo ist es geregelt?
Das absolute Herrschaftsrecht über eine Sache. Es wirkt gegen jedermann und ist in 903 geregelt.
Was versteht man unter Besitz und wo ist er geregelt?
Besitz ist die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft über eine Sache. Ist in 854 geregelt.
Was sind beschränkt dingliche Rechte?
zB: Nutzungsrechte, Verwertungsrechte, Erwerbsrechte
Was begründen dingliche Ansprüche und was genau nicht?
Nenne Beispielhafte Ansprüche
Sie verwirklichen dingliches Recht, begründen allerdings kein Schuldverhältnis!
Herausgabeansprüche, 861, 985; Beseitigungs-/ Unterlassungsansprüche 1004
Was begründen Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen im Sachenrecht?
Nenne eine Beispielsnorm
Rechtsansprüche bei Eingriffen in dingliche Rechte
987 - Nutzungen nach Rehtshängigkeit
Was besagt das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?
Der schuldrechtliche Vertrag ist unabhängig vom dinglichen Vertrag.
Was bedeutet der Typenzwang im Sachenrecht?
Man darf Sachen nur nach den Vorschriften des Sachenrechts übereignen.
Was sind die drei Herausgabeansprüche im Sachenrecht?
- 861
- 985
- 1007
Was ist das Prüfungsschema des 985?
- Eigentümer
- Besitzer
- Kein Recht zum Besitz
- Rechtsfolge
Was ist das Prüfungsschema des 929?
- Rechtgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts
- Einigung
- Übertragung durch Eigentümer
Was ist das Prüfungsschema des 932?
- Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts
- Rechtsscheintatbestand des Besitzers (Veräußerer als Nichtberechtigter)
- Gutgläubigkeit des Erwerbers
- Kein Abhandenkommen der Sache, 935
Wo ist der gutgläubige Erwerb geregelt?
932
Was kann nicht Gegenstand eigener Rechte sein?
Wesentliche Bestandteile
Welche Prinzipien beherrschen das Sachenrecht?
- Typenzwang
- Publizitätsgrundsatz
- Bestimmtheitsgrundsatz
- Spezialitätsgrundsatz
- Trennungs- und Abstraktionsprinzip
Was besagt der Typenzwang?
Er besagt die Beschränkung, auf die im Gesetz geregelten dinglichen Rechte in ihrer dort vorgesehenen Ausgestaltung. Neue dingliche Rechte können von den Parteien nicht geschaffen werden.
“Man muss mit dem klarkommen, was im Gesetz geregelt ist”
Was besagt der Publizitätsgrundsatz?
Das Bestehen konkreter dinglicher Rechte muss erkennbar sein.
Was besagt der Bestimmtheitsgrundsatz?
Die Vereinbarung der Parteien muss inhaltlich bestimmt getroffen werden.
Was besagt der Spezialitätengrundsatz?
Dingliche Rechts können nur an einzelnen Sachen, nicht an Sachgesamtheiten begründet werden
Was besagt das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?
Trennungsprinzip: Schuldrechtlicher Vertrag ist getrennt vom dinglichen Vertrag
Abstaktionsprinzip: Wirkung des schuldrechtlichen Vertrags ist unabhängig von der Wirkung des dinglichen Vertrags
Was ist der Zweck des Typenzwangs?
Die Sicherung der Rechtsklarheit
Welche Freiheit bleibt beim Typenzwang bestehen und welche nicht?
Es bleibt die Abschlussfreiheit bestehen, jedoch nicht die inhaltliche Gestaltungsfreiheit
Sind gesetzliche oder richterrechtliche Neubildungen im Sachenrecht denn möglich?
Ja
Sind das Anwartschaftsrecht und das Treuhandeigentum gewohnheitsrechtlich anerkannte Institute?
Ja
Die dingliche Zuordnung muss nach außen für jedermann erkennbar, also “publik” sein. Wodurch geschieht das?
Durch Publizitätsmittel
Was ist ein Publizitätsmittel bei Rechten an beweglichen Sachen?
Der Besitz
Was ist ein Publizitätsmittel bei Rechten an Grundstücken?
Die Eintragung im Grundbuch
Haben Publizitätsmittel eine Vermutungswirkung?
Ja, es wird vermutet, dass derjenige, der in seiner Person den Publizitätstatbestand erfüllt und somit nach außen als Berechtigter erscheint, auch tatsächlich Inhaber des jeweiligen dinglichen Rechts ist.
Wo wird der Bestimmtheitsgrundsatz bei der Prüfung des 929 eingebaut?
Im Rahmen der dinglichen Einigung
Kann Sacheigentum an einem Unternehmen als solches bestehen?
Nein, Eigentum iSd 903 kann nur an den einzelnen zum Unternehmen gehörenden Sachen bestehen.
Um was für eine Art von “Deal” handelt es sich, wenn beim Unternehmenskauf Sachen Stück für Stück übertragen werden müssen?
Asset Deal
Um was für eine Art von “Deal” handelt es sich, wenn beim Unternehmenskauf Anteile am Unternehmen übertragen werden?
Share Deal
Wann greift die Vermutungswirkung des 1006?
Nur bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen
Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen des 1006?
- Besitzer nach 854
- Bewegliche Sache
Wann sind die Regelungen des 987ff. anwendbar?
Wenn bereits zur Zeit des Umstandes, aus dem Rechtsfolgen hergeleitet werden, eine Vindikationslage bestand.
Vor was schützt 858?
Vor einer Besitzbeeinträchtigung, die ohne den Willen des Besitzes erfolgt.
Ist über den Wortlaut des 858 herausgehend eine “schuldhafte” verbotene Eigenmacht zu fordern?
M1: Kein Verschulden erforderlich
(+) Wortlaut des 992 fordert auch kein Verschulden
(+) Verschulden wird auf Ebene des 823 I geprüft
M2: Verschulden erforderlich
(+) Eine Straftat muss auch vorsätzlich oder zumindest fahrlässig begangen werden. Die verbotene Eigenmacht muss demnach auch solche Parallelen aufweisen
(+) Die parallele Nennung im 992 erforde eine solche reduzierte Anwendung auf verbotene Eigenmächte
Für welche Meinung sollte man sich bezüglich der Frage, ob ein “Verschulden” bei der verbotenen Eigenmacht erforderlich ist, entscheiden?
Für die Meinung, die das Vorliegen eines Verschulden annimmt.
Dafür spricht:
(+) Wertungswidersprüche zu einer Straftat
(+) Haftungssystem der 989ff. würde konterkariert werden, wenn der gutgläubige Besitzer, der aus Versehen eine fremde Sache an sich nahm, den Ansprüchen aus 992, 823 I ausgesetzt wäre
Woraus resultieren possessorische Ansprüche?
Alleine aus dem faktischen (früheren) Besitz
Worauf kommt es bei petitorischen Ansprüchen an?
Auf ein Recht zum Besitz
Können Einwendungen, die sich auf ein Recht zum Besitz beziehen (also petitorische Einwendungen) gegen einen Anspruch aus 861 geltend gemacht werden?
Nein
Warum können petitorische Einwendungen nicht gegen possessorische Ansprüche geltend gemacht werden?
Weil der Zweck des possessorischen Besitzschutzes die zügige Wiederherstellung der früheren Besitzverhältnisse ist.
Wann kann ein Anspruchgegner fehlerhaften Besitz haben?
- Wenn er den Besitz durch verbotene Eigenmacht erlangt hat
- Wenn er der Gesamtnachfolger eines Erblassers ist, der zuvor fehlerhaft besessen hat
- Wenn der Besitznachfolger des fehlerhaft besitzenden Vorbesitzers ist (zB als Käufer) und die Fehlerhaftigkeit kannte bei Besitzerwerb
Wie ist der Herausgabeanspruch aus 861 zu prüfen und ist es ein possessorischer oder petitorischer Anspruch?
I. Schema:
1. Besitzentzug beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht
2. Fehlerhafter Besitz des Anspruchgegners
3. Kein Ausschluss nach 861 II
4. Kein Erlöschen nach 864
5. (Kein Erlöschen nach 864 II analog)
II. Es ist ein possessorischer Anspruch
Wer ist unmittelbarer Störer im Sinne des Sachenrechts?
Derjenige, der die Besitzstörung durch seine Handlung selbst bewirkt hat
Wer ist mittelbarer Störer nach dem Sachenrecht?
Wer einen Dritten durch seine Willensbetätigung zur Störung bestimmt
Wer ist Zustandstörer nach dem Sachenrecht?
Wer durch eine Sache die Störung verursacht
Wie ist das Prüfungsschema des 862 I 1 und handelt es sich um einen possessorischen oder petitorischen Anspruch?
I. Schema:
1. Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht
2. Anspruchsgegner ist Störer
3. Kein Ausschluss nach 862 II
4. Kein Erlöschen nach 864
II. Possessorischer Anspruch
Was ist eine Besitzstörung?
Die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch einen Eingriff in den Bestand der tatsächlichen Sachherrschaft
Was ist verbotene Eigenmacht iSd 858 I?
Jede widerrechtlich vorgenommene Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzers in der Ausübung seiner tatsächlichen Sachherrschaft
Wann ist eine Besitzbeeinträchtigung widerrechtlich?
Wenn sie ohne den Willen des Besitzers erfolgt und gesetzlich nicht besonders gestattet ist
Wann besteht eine Duldungspflicht nach 906 I?
- Vorliegen einer Immission
- Unwesentlichkeit der Einwirkung oder eine wesentliche, aber ortsübliche Beeinträchtigung, die nicht mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln verhindert werden kann
Was sind Immissionen?
Einwirkungen auf andere Grundstücke, die in der Regel in ihrer Ausbreitung unkontrollierbar und unbeherrschbar sind.
Kann 906 I auf Sachverhalte in einem Mehrparteienhaus unmittelbar angewandt werden?
Nein, da 906 I tatbestandlich voraussetzt, dass die aufgelisteten Immissionen einen grundstücksüberschreitenden Bezug aufweisen
Ist eine analoge Anwendung auf Mehrparteienhäuser des 906 I möglich?
Ja, allerdings nur im Rahmen der besitz- und deliktsrechtlichen Abwehransprüche
Ist eine analoge Anwendung des 906 II, also die Entschädigungsansprüche, analog auf ein Mehrparteienhaus anwendbar?
Nein
Wie ist das Schema des 1007 I und handelt es sich um einen petitorischen oder possessorischen Anspruch?
I. Schema:
1. Früherer Besitz des Anspruchstellers an beweglicher Sache
2. Jetziger Besitz des Anspruchgegners
3. Bösgläubigkeit des Anspruchsgegners bei Besitzerwerb
4. Kein Ausschluss des Anspruchs nach 1007 III
II. Petitorischer Anspruch
Wann liegt Bösgläubigkeit vor? Und in welchem Paragraphen ist Bösgläubigkeit besonders relevant?
I. Wenn der Anspruchsgegner das Fehlen eines gegenüber dem Anspruchsteller wirkenden Besitzrechts kannte oder grob fahrlässig verkannt hat
II. Im 932 II (Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs)
Wie lautet das Schema des 1007 II 1 und ist es ein petitorischer oder possessorischer Anspruch?
I. Schema:
1. Früherer Besitz des Anspruchstellers an beweglicher Sache
2. Jetziger Besitz des Anspruchsgegners an der Sache
3. Dem Anspruchsteller ist der Besitz gestohlen worden, verloren gegangen oder sosnt abhanden gekommen
4. Anspruchsgegner darf nocht Eigentümer sein oder ihm darf die Sache nicht vor der Besitzzeit des früheren Besitzers abhanden gekommen sein
5. Kein Ausschluss nach 1007 III
Wen schützen die 1007 I, II?
Den berechtigten früheren Besitzer und den unberechtigten, aber bei Besitzerwerb gutgläubigen früheren Besitzer
Welcher Verjährungsfrist unterliegen die Ansprüche aus 1007?
Der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, 195, 199 I, IV
Handelt es sich bei 858 um ein Schutzgesetz iSd 823 II?
M1 (hM): Ja, 858 schützt auch den individuellen Besitzstand
(+) aber nur den rechtmäßigen! (Vermeidung von Wertungswidersprüchen mit 823 I)
M2: Nein
(+) 858 schützt jeden Besitz und würde damit die Differenzierung des Schutzniveaus des 823 I bei den sonstigen Rechten unterlaufen
Kann ein Minderjähriger gem. 929 S. 1 übereignen?
Grds. nicht alleine, da eine Übereignung einen Rechtsverlust mit sich bringt und damit nicht lediglich rechtlich vorteilhaft oder neutral ist.
Kann der rechtliche Vertreter in eine Übereignung durch einen MJ einwilligen bzw. sie genehmigen?
Ja
Ist zusätzlich zu der Einwilligung des rechtlichen Vertreters in eine Übereignung durch den MJ auch die Einwilligung des FG nach 1643 I, 1852 Nr. 2 notwendig?
Nein. Bei der Genehmigung durch das FG geht es um den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und nicht um eine dingliche Verbindlichkeit (welche sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben kann).
Aufgrund des Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist streng zwischen dem schuldrechtlichen Vertragsschluss und der dinglichen Einigung zu unterscheiden und die dingliche Einigung wird nicht von 1643 I, 1852 Nr. 2 erfasst.
Könnte der 1852 Nr. 2 analog auf eine dingliche Einigung angewandt werden?
Nein, der Gesetzgeber hat den Wortlaut des 1852 Nr. 2 in vollem Bewusstsein des Trennungsprinzips gewählt, sodass es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt.
Wie lautet das Schema für einen SEA aus 989, 990?
- Vindikationslage
- Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit
- Bösgläubigkeit des AG
- Verschulden des AG
- Schaden beim ASt
Muss die Bösgläubigkeit im Zeitpunkt der Vindikationslage vorliegen?
Ja
Kann man auch nachträglich Bösgläubig werden?
Eine nachträgliche Bösgläubigkeit kommt nur bei positiver Kenntnis des Mangels am Besitzrecht in Betracht
Wann ist man bösgläubig im Sachenrecht?
Wem bekannt oder in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass ihm das Besitzrecht nicht zusteht
Kann dem Eigentümer im EBV das Verhalten seines Besitzdieners zugerechnet werden?
Im Ergebnis, ja. Es ist jedoch umstritten, ob die Zurechnung nach 831 analog oder 166 analog erfolgt.
Die Analogie ist ok, da das EBV keine eigenständigen Zurechnungsnorm hat.
Könnte eine Zurechnung auch über 278 in Frage kommen?
Nein, da kein Schuldverhältnis besteht
Was spricht für eine Analoge Anwendung von 831?
- Die Vergleichbarkeit der 989, 990 mit einer abgeschwächten quasi-deliktischen Begehung
- Deliktsähnliche Besitzbegründung bei Bösgläubigkeit
- Nicht ersichtlich, warum der Besitzherr nach 831 haften doll und mit dem Besitzerwerb die Exkulpationsmöglichkeit verliert
Was spricht für eine analoge Anwendung des 166?
1, Es geht bei der Zurechnung der Bösgläubigkeit um einen subjektiven Bewusstseinsinhalt und nicht um ein objektivesx Verhalten, wie in 831 vorgesehen
2. Grds. sachgerechter damit
Vertritt die herrschende Meinung die Anwendung des 166 analog oder des 831 analog?
166 analog
Wonach richtet sich die Bösgläubigkeit im Fall eines Minderjährigen?
M1: Nach 166 analog - Wissen des gesetzlichen Vertreters
M2: Einsichtsfähigkeit des MJ, 827ff analog
M3: Differenzierung zwischen verschiedenen Konstellationen
Nach welchen Konstellationen differenziert die dritte Meinung im Bezug auf die Bösgläubigkeit des MJ?
Zwischen einer Konstellation des fehlgeschlagenen Versuchs, dann 166 analog oder einer deliktähnlichen Handlung, dann 827ff analog
Was spricht für die erste Meinung bzgl. der Bösgläubigkeit des MJ?
Die Sicherung des umfassenden Schutzes des MJ
Was spricht für die zweite Meinung bzgl. der Bösgläubigkeit des MJ?
Der deliktsähnliche Charakter der 989, 990
Was spricht für die dritte Meinung bzgl. der Bösgläubigkeit des MJ?
Das sie vermittelnd it?
Wie wird ein SEA des Eigentümers gegen einen unverklagten, redlichen Besitzer aus 991 II geprüft?
- Vindikationslage
- Redlichkeit des Besitzers
- Vorliegen eines Besitzmittlungsverhältnisses
- Verantwortlichkeit ggü. dem mittelbaren Besitzer
Grds. wird ein Rückgriff auf 823ff durch 993 I gesperrt. Allerdings könnte dies zu unbilligen Haftungsergebnissen führen. Wann wäre das ein solcher Fall und wie wird die EBV-Sperre umgangen?
Wenn ein Vertrag nichtig ist, der Besitzer aber zudem auch unverklagt und redlich war im Zeitpunkt der Vindikationslage.
Daher wird eine teleologische Reduktion des 993 I vorgenommen (hM).
Wie wird die teleologische Reduktion des 993 I begründet?
Damit, dass der Fremdbesitzer, der sein Besitzrecht überschreitet, nicht schutzwürdig ist, da er die Sache auch bei bestehendem Besitzrecht nicht beschädigen dürfte.
Wie wird das Überschreiten des vermeintlich bestehenden Besitzrechts durch den Besitzer bezeichnet?
Als Fremdbesitzerexzess
Ein Teil der Lit. lehnt eine teleologische Reduktion des 993 I ab. Stehen mit der Lit. demGeschädigten dann gar keine deliktischen Ansprüche mehr zu?
Nein, nach dieser Ansicht wird eine analoge Anwendung des 991 II befürwortet.
Was spricht für eine analoge Anwendung des 991 II, anstelle der teleologischen Reduktion des 993 I?
- Passt auf die Konstellation, einzige widersprüchliche ist der Wortlaut (gilt nur für 3-Personenverhältnis)
- 823ff finden auch Anwendung
Wann ist man ein “nicht so berechtigter Besitzer”?
Wenn man ein sein tatsächlich bestehendes Besitzrecht überschreitet
Liegt bei einem “nicht so berechtigten Besitzer” ein EBV vor?
Nein!
Was sind die Voraussetzungen für einen SEA aus 989?
- Vindikationslage
- Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe
- Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs
- Verschulden des AG
- Schaden beim ASt
Reicht die bloße Eigentumsbehauptung um eine nachträgliche Bösgläubigkeit zu begründen?
Nein
Was sind die Voraussetzungen für einen SEA aus 991 II, 989
- Vorliegen einer Vindikationslage
- Redlichkeit des Besitzers
- Vorliegen eines Besitzmittlungsverhältnisses
- Verantwortlichkeit ggü. dem mittelbaren Besitzer
Ist 992 ein Rechtsfolgen- oder Rechtsgrundverweis?
Rechtsgrundverweis
Warum ist 992 ein Rechtgrundverweis und was bedeutet das für die Prüfung?
Weil er keine eigenen Tatbestandsmerkmale hat.
Bedeutet, dass man immer die Voraussetzungen der 823ff mitgeprüft werden müssen
Wie ist das Schema der 992m 823 I?
- Erlangung des unrechtmäßigen Besitzes durch Straftat oder verschuldete verbotene Eigenmacht
- Eigentumsverletzung
- Verletzungshandlung des AG
- Kausalität
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden bzgl. der Verschlechterung der Sache
- Schaden
Wann wird der 992 in der Klausur besonders relevant?
Wenn die Sache bei Bestehen einer Vindikationslage zufällig untergegangen ist
Wie prüft man einen Anspruch auf Herausgabe von gezogenen Nutzungen gem. 987 I bzw. 987 I, 990 I?
- Vindikationslage im Zeitpunkt der Nutzungsziehung
- Rechtshängigkeit gem. 987 I oder Bösgläubigkeit bzgl. des fehlenden Besitzrechts, 990 I
- Ziehung von Nutzungen durch den Besitzer
Was sind Nutzungen nach 987?
Früchte (100) und Gebrauchsvorteile an der Sache (99).
Wie ist der Anspruch auf Nutzungsersatz, wenn etwas entgegen den Regeln einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung keine Nutzungen gezogen hat, zu prüfen gem. 987 II, 990 I?
- Vindikationslage
- Besitzer hat entgegen den Regeln einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung schuldhaft keine Nutzungen gezogen
- Bösgläubigkeit
Wie ist zu bestimmten, dass schuldhaft gegen die Regeln einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung verstoßen wurde?
Anhand eines objektiven Maßstabes
Kommt ein Anspruch auf Nutzungsersatz nach 987 I/ II, 990 I bei einem gutgläubigen Besitzer in Frage?
Nein
Welchen Anspruch kann man auf Nutzungsersatz gegen einen gutgläubigen Besitzer kann man geltend machen?
988
Was sind die Voraussetzungen des 988?
- Vindikationslage
- Ziehung von Nutzungen durch den Besitzer
- Unentgeltlicher Besitzerwerb
- Gutgläubigkeit und Unverklagtheit des Besitzers
Enthält 988 einen Rechtsgrund- ode Rechtsfolgenverweis auf das Bereicherungsrecht?
Einen Rechtsfolgenverweis
Welche Voraussetzungen für einen Verwendungsersatzanspruch aus 994 I muss man prfüfen?
- Vindikationslage
- Vornahme einer notwendigen Verwendung durch den Besitzer
- Gutgläubigkeit und Unverklagtheit des Besitzers
- Keine gewöhnlichen Erhaltungskosten, 994 I 2
Was sind Verwendungen?
Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung einer Sache dienen.
Wann ist ein Besitzer redlich?
Wenn er gutgläubig und unverklagt ist
Wann sie Verwendungen notwendig, 994 I?
Notwendige Verwendungen sind solche, die objektiv erforderlich sind, um die Sache in ihrer Substanz oder Nutzbarkeit zu erhalten
Was sind typische notwendige Verwendungen?
Reparaturkosten, Futterkosten
Wir prüft man einen Anspruch auf nützliche Verwendungskosten aus 996?
- Vindikationslage zZ der Verwendung
- Vornahme einer nützlichen Verwendung
- Redlichkeit des Besitzers bei Vornahme einer Verwendung
- Werterhöhung der Sache durch die Verwendung zZ der Wiedererlangung
Ist die Werterhöhung subjektiv oder objektiv zu bestimmen?
Objektiv
Wann können selbst erbrachte Arbeitsleistungen als Verwendungen angesehen werden?
M1: Jede eigene Arbeitsleistung ist auch eine Verwendung, da es nur darauf ankommt, dass fremde Arbeitskraft eingespart wird
M2: Es kommt darauf an, ob die Arbeitskraft anderweitig entgeltlich verwertet werden konnte. Das ist idR der Fall, wenn die Arbeitsleistung der beruflichen Tätigkeit des Besitzers entspricht
Was fällt unter gewöhnliche Erhaltungskosten?
Typischerweise regelmäßig wiederkehrende und vorhersehbare Ausgaben
Kann ein bösgläubiger Besitzer Nutzungsersatz ausnahmsweise doch fordern?
Ja, im Fall des 994 II, nach den Vorschriften der GoA
Worum handelt es sich bei 994 II?
Rechtsgrund- oder folgenverweis
Um eine partielle Rechtsgrundverweisung
Warum handelt es sich bei 994 II um eine partielle Rechtsgrundverweisung?
Weil der FGW nicht vorliegen muss
Wie lautet das Prüfungsschema für einen Anspruch des bösgläubigen Besitzers auf Verwendungsersatz aus 994 II, 683 S. 2, 670?
- Vindikationslage
- Vornahme einer notwendigen Verwendung durch den Besitzer
- Bösgläubigkeit oder Verklagtheit des Besitzers
- Verwendung im Interesse und mit Willen des Geschäftsherrn, 683 S. 1
Ist eine nützliche Verwendung bei nachträglicher Bösgläubigkeit zu ersetzen?
Mangels Schutzbedürftigkeit, nein
Fallen bestandsverändernde Vermögensaufwendungen unter den Verwendungsbegriff der 994ff.?
M1 (Rspr): Enger Verwendungsbegriff
* Verwendungen sind nur solche vermögensaufwendungen, die die Sache wiederherstellen, erhalten oder verbessern
M2 (Lit.): Weiter Verwendungsbegriff
* Der Verwendungsbegriff umfasst über die üblichen Vermögensaufwendungen auch bestandsverändernde Vermögensverwendungen, die die Sache grundlegend verändern
Was spricht für ein enges Verständnis des Verwendungsbegriffes?
Der Eigentümerschutz. da bestandsverändernde Aufwendungen besonders hohe Beträge erreichen können, die der EG dann ausgleichen müsste. Deswegen muss auf wirtschaftliche Bedürfnisse beschränkt werden
Was spricht für ein weites Verständnis des Verwendungsbegriffs?
Der Schutz des Besitzers, da dieser sonst weitestgehend schutzlos darstünde und es unklar ist, ab welcher Schwelle eine Aufwendung zur Zustandsänderung führt
Wann ist der Anspruch auf Verwendungsersatz fällig?
Wenn nach 1001 I der Eigentümer die Sache wiedererlangt hat oder die Verwendung genehmigt.
Ist der Anspruch auf Herausgabe aus 985 abtretbar?
Er ist nicht selbstständig abtretbar.
Warum ist ein Anspruch aus 985 nicht abtretbar?
Weil der dingliche Anspruch nicht von seinem Stammrecht getrennt werden kann, sondern mit diesem zusammen besteht und übergeht
Kann man jemanden dazu ermächtigen, eine Sache nach 985 im eigenen Namen herauszufordern?
Ja, mit einer Ausübungsermächtigung, 185 I analog, kann ein Dritter den Vindikationsanspruch des Eigentümers geltend machen.
Kann es, wenn jemand sagt “Ich trete dir meinen Anspruch aus 985 ab” auch in eine Ausübungsermächtigung umgedeutet werden?
In der Regel ja, da man ja, nur weil ein Dritter die Sache eintreibt, nicht sein Eigentum daran verlieren will. Deswegen ist eine Umdeutung möglich.
Um was für eine Art der Schuld handelt es sich bei einem Anspruch aus 985?
Um eine Holschuld
Wie ist das Schema von 929 S. 1, 930?
- Einigung
- Übergabesurrogat - Besitzkonstitut
- Einigsein
- Berechtigung
Wie ist das Schema von 929 S. 1, 931?
- Einigung
- Übergabesurrogat - Abtretung Herausgabeanspruch
- Einigsein
- Berechtigung
Was versteht man unter einem Besitzmittlungsverhältnis gem. 868?
Ein Rechtsverhältnis aufgrund Vertrag oder Gesetz zwischen unmittelbarem und mittelbarem Besitzer, aufgrund dessen der unmittelbare Besitzer durch Anerkennung eines Besitzrechts bzgl. einer Sache eine abgeschwächte Sachherrschaft gegenüber dem mittelbaren Besitzer ableitet.
Wie modifiziert 930 den Grundtatbestand des 929 S. 1?
Dahingehend, dass statt einer tatsächlichen Übergabe der veräußerten Sache ein Besitzmittlungsverhältnis gem. 868 zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart wird, das die Übergabe als Surrogat funktional ersetzt
Was muss geschehen, damit der Erwerber tatsächlich Eigentum nach 930, 933 erlangt?
Der Nicht-berechtigte Veräußerer muss dem Erwerber die Sache tatsächlich übergeben. Die Vermittlung des Besitzkonstituts reicht, im Gegensatz zu 929 S. 1, 930, nicht aus, wenn die Sache dem Veräußerer nicht gehört.
Wie modifiziert der 931 den 929 S. 1?
Insoweit, dass statt der Verschaffung des unmittelbaren Besitzes (Übergabe) und statt eines sie ersetzenden Übergabesurrogats, eine Übertragung des mittelbaren Besitzes gem. 870, 398 vereinbart wird.
Wird nach 931 wirklich der mittelbare Besitz übertragen oder etwas anderes?
Es wird nicht der mittelbare Besitz übertragen, sondern der (nicht notwendigerweise) fällige Herausgabeanspruch gegen den unmittelbaren Besitzer.
Was besagt die Lehre vom Nebeneigentum?
Wird der Besitz an der Sache etwa für einen Vorbehaltsverkäufer (Eigentümer) gemittelt und wird diese Sache an einen unwissenden Kreditgeber zur Sicherung gem. 929 S. 1, 931 übertragen, verliert der Kreditgeber seinen mittelbaren Besitz an einen weiteren Erwerber nach 929 S. 1, 931, 934 Fall 1. Das Besitzmittlungsverhältnis zum ursprünglichen Eigentümer (Verkäufer - Käufer der an Kreditinstitut abtritt) bleibt dafür unberührt, wenn der unmittelbare Besitzer weiterhin für diesen besitzt.
Wenn der Vorbehaltskäufer u. Sicherungsschuldner den Besitz sowohl dem Vorbehaltsverkäufer und dem Sicherungsgläubiger mittelt, nähert sich der gutgläubige Sicherungsgläubiger dem Besitz an der Sache nicht ausreichend, um den Eigentümer aus seiner Position zu verdrängen. Der Erwerbsinteressent trete daher neben den Eigentümer als Besitzer, sodass beide Nebenbesitzer sind.
Was ist das Problem mit der Lehre vom Nebenbesitz?
- Keine Existenzberechtigung der Figur des Nebenbesitzes: Hat weder eienn Platz, noch im System des Besitzes
- Gutgläubige Eigentumserwerb kann in den Fällen der 929 S. 1, 931, 934 Fall 1 nicht von einem heimlichen Willen des unmittelbaren Besitzers abhängen. Wenn sich dieser, ohne es zum Ausdruck zu bringen, den Besitz plötzlich nicht mehr für den Sicherungsnehmer zu mitteln, sondern ausschließlich für den Vorbehaltsverkäufer, ist ein gutgläubiger Eigentumserwerb ausgeschlossen. Wenn der Besitzmittler es sich allerdings anders überlegt, so kann der Erwerber doch gutgläubig erwerben (Mangelnde Rechtssicherheit)
Die tatsächliche Sachherrschaft kann normativ gelockert werden, sodass ein (mehrstufiger) mttelbarer Besitz möglich ist. Was postuliert allerdings der Nebenbesitz?
Eine Multiplikation desselben Besitzes.
Warum ist eine Multiplikation desselben Besitzes nicht denkbar?
Zwei Personen können dieselbe Sache nicht im gleichen Maße animo et corpore innehaben
Wem von den Nebenbesitzern steht ein Herausgaberecht zu, wenn das Recht zum Besitz der Sache des Besitzmittler erlischt?
Es stünde beiden zu, sodass der Besitzmittler beiden zur Herausgabe verpflichtet wäre
Was erscheint in der Konstellation Vorbehaltsverkäufer - Vorbehaltskäufer - Kreditgeber vorzugswürdiger, als die Lehre des Nebenbesitzes?
Das man einfach davon ausgeht, dass der Besitz nicht mehr an den Vorbehaltsverhkäufer durch den Vorbehaltskäufer gemittelt wird.
Wenn der Vorbehaltskäufer den Besitz weiterhin an den Vorbehaltsverkäufer mitteln will, so ist ein Eigentumserwerb durch den Kreditgeber schlicht ausgeschlossen, weil der Kreditgeber dann keinen mittelbaren Besitz innehat.
Ist es interessengerecht, dass die Anforderungen zum gutgläubigen Erwerb nach 934 so viel geringer sind, als die in 932 oder 933?
Ja, denn durch Abtretung des Herausgabeanspruchs wird mittelbarer Besitz nach 870 übertragen. Das bedeutet, dass der Veräußerer gar keinen Besitz behält und die Übergabe zum vollständigen Besitzverlust folglich nicht notwendig ist.
Ist ein Probefahrer ein Besitzdiener iSd 855?
M1: Nein, da zwischen Probefahrer und Autohaus/ Verkäufer kein soziales Abhängigkeitsverhältnis besteht und damit keine Einwirkungsmöglichkeiten von Autohaus/ Verkäufer auf Probefahrer vorliegen.
M2: Ja, bei kurzer PRobefahrt ohgne Übergabe von Dokumenten
M3: Eine einfache Beziehung zwischen den Beteiligten, welche den Besitzherrn zum jederzeitigen Eingreifen berechtigt, ist ausreichend.
Was spricht für die erste Meinung, dass ein Probefahrer kein Besitzdiener nach 855 ist?
- Wortlaut des 855: Der unmittelbare Besitzer kann Einhaltung seiner Weisung im Falle der Nichtbefolgung durch Besitzdiener unmittelbar durchsetzen
- Verhältnis/ Abgrenzung zum Besitzmittlungsverhältnis, welches ein Direktionsrecht eben nicht verlangt
Kann aber 855 analog für einen Probefahrer angewendet werden?
M1: Ja, da eine vergleichbare Interessenlage in der Form besteht, dass der Probefahrer ähnlich wie der Besitzdiener keine eigene Entscheidungsbefugnis in Bezug auf den Besitz erhält und ein Besitzrecht iSd 868 zwischen den beiden Parteien eben nicht gewollt ist.
M2: Nein, da es sich bei 855 um eine Ausnahmevorschrift handelt, welche nicht Analogiefähig ist
Warum wird 855 als Ausnahmevorschrift gewertet?
Weil er eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellt, dass derjenige, der tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, als unmittelbarer Besitzer gilt
Was spricht für die Meinung, die die analoge Anwendung des 855 beim Probefahrer ablehnt?
- Eine vergleichbare Interessenlage liegt allenfalls bei Gefälligkeitsverhältnissen vor, bei denen der Probefahrer aus einer Gefälligkeit sich den Weisungen des Besitzers unterwirft
- Eine Probefahrt wird nicht durch Fremdnützigkeit geprägt, da beide Parteien rein wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgen.
Was passiert bei einem verlängerten Eigentumsvorbehalt?
Der Vorbehaltskäufer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware an seine Abnehmer an den Vorbehaltsverkäufer ab
Wann liegt ein “qualifiziertes Legitimationspapier” vor?
Wenn eine Urkunde ausgestellt wird, die neben der Bezeichnung des Leistungsversprechens auch den Gläubiger und eine Inhaberklausel enthält.
Wie lautet die Prüfung des 929 S. 1?
- Einigung
- Übergabe
a) Vollständiger Besitzverlust auf Seite des Verfügenden
b) Vollständige Besitzerlangung auf Seite des Erlangenden
c) Verwirklichung der Besitzübergabe - Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
- Berechtigung des Verfügenden
Was ist die dingliche Einigung?
Ein Rechtsgeschäft in Form eines dinglichen Vertrags
Was sind die Voraussetzungen für ein Besitzmittlungsverhältnis iSd 868?
- Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses, 868
- Besitzmittlungswille
- Besitzbegründungswille
- Berechtigung des Veräußerers
Worum handelt es sich bei einem Besitzmittlungsverhältnis?
Grundsätzlich um ein Rechtsverhältnis aufgrund Vertrag oder Gesetz zwischen unmittelbarem und mittelbarem Besitzer, aufgrund dessen der unmittelbare Besitzer durch Anerkennung eines Besitzrechts bzgl. einer Sache eine abgeschwächte Sachherrschaft ggü. dem mittelbaren Besitzer ableitet.
Muss das Besitzmittlungsverhältnis konkretisiert werden und falls ja, wie?
Ja, es muss einem der im Wortlaut des 868 aufgezählten Beispiele entsprechen oder konkrete Rechte und Pflichten der Beteiligten festlegen.
Reicht eine abstrakte Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses aus?
Nein
Welche Willensrichtung hat der unmittelbare Besitzer im Fall eines Besitzmittlungsverhältnisses?
Fremdbesitzwillen
Welche Willensrichtung hat der mittelbare Besitzer im Fall eines Besitzmittlungsverhältnisses?
Eigenbesitzwillen
Muss beim Besitzmittlungsverhältnis das vertragliche Verhältnis wirksam sein?
Nein
Das vertragliche Verhältnis der Besitzmittlungsvereinbarung muss zwar nicht wirksam sein, aber gewisse Bedingungen erfüllen. Um welche handelt es sich dabei?
- Besitzrecht auf Zeit für den unmittelbaren Besitzer
- Ein potentieller (künftiger oder bedingter) Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers
Zähle die vier relevantesten außervertraglichen (gesetzlichen) Besitzmittlungsverhältnisse auf:
- Echte berechtigte GoA
- Eheliche Lebensgemeinschaft, 1353
- Lebensgemeinschaft nach 2 LPartG
- Sorgerecht der Eltern im Verhältnis zum Kind, 1626
Nach dem Wortlaut des 930 muss ein Besitzmittlungsverhältnis “vereinbart” werden. Umfasst der 930 damit nur tatsächliche Vereinbarungen, oder werden davon auch gesetzliche BMV erfasst?
Nach der hM genügt, entgegen des Wortlautes, ein bestehendes gesetzliches BMV.
Nach 1353 sind Ehegatten an den gemeinsam genutzten Gegenständen des Hausrats Mitbesitzer, wobei der Nichteigentümer als was für den Eigentümer fungiert?
Als Besitzmittler
Wann liegt Besitzmittlungswille vor?
Wenn der Verfügenden will, dass der Erhaltende in Zukunft Besitz der Sache haben soll
Ist ein Besitzbegründungswille bei einem gesetzlichen BMV notwendig?
Nein
Ist ein Besitzbegründungswille bei einem vertraglichen BMV notwendig?
Ja. Bei einem vertraglichen BMV muss der unmittelbare FRemdbesitzer nach außen seinen FBW zeigen. Er muss den mittelbaren Besitzer aufgrund des BMV als Oberbesitzer anerkennen.
Muss der mittelbare Besitzer im Fall des BMV ein Willen haben?
Ja, er muss den unmittelbaren Besitzer anerkennen und Eigenbesitzerwillen haben
Wie prüft man ein Zurückbehaltungsrecht nach 1000 S. 1 iVm 994/ 996?
- Voraussetzungen des 994 o. 996
a) Vindikationslage
b) Redlicher Besitzer
c) Notwendige/ nützliche Verwendung - Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts nach 1000 S. 2
Wie prüft man einen Eigentumserwerb durch Erbe gem. 929 S. 1, 2366, 2365?
- Voraussetzungen des 929 S. 1 (ohne Berechtigung)
- Durch Erbschein als Erbe ausgewiesen
- Rechtsgeschäft über ein Erbschaftsgegenstand
- Gutgläubigkeit des Erwerbers
- RF: Wirkung des 2365
Wie ist das Prüfungsschema der 929 S. 1, 932 I 1, 2366?
- Voraussetzungen des 929 S. 1 (bis auf Berechtigung)
- Voraussetzungen des 2366 bzgl. der Erbenstellung
- Voraussetzungen des 932 I 1 bzgl. Eigentümerstellung des wahren Erben
Wann entsteht ein Anwartschaftsrecht?
Ein AR entsteht, wenn von einem mehrstufigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass der Erwerber über eine gesicherte Rechtsposition verfügt, die der Veräußerer nicht mehr durch eine einseitige Erklärung bzw. das Unterlassen einer Erklärung zerstören kann.
Wovon spricht man hinsichtlich eines Anwartschaftsrecht auch?
Von einem wesensgleichen Minus zum Vollrecht
Begründet ein AR ein Recht zum Besitz iSd 986?
M1: Ja, es ist ein dingliches Besitzrecht, welches ggü. jedermann wirkt
(+) Verkehrsschutz
(+) Sonst Entwertung des gutgläubigen Ersterwerbs eines AR, wenn Erwerber die Sache an Eigentümer wieder herausgeben müsste
M2: Nein, da das AR nicht mit Vollrecht identisch ist. Das Erstarken zum Vollrecht hat keine Rückwirkung, sodas auch insoweit keine Gleichstellung in Frage kommt
> AR sichert bloß Eigentumserwerb
> AR im Gegensatz zu anderen dinglichen Rechten von schuldrechtlicher Causa abhängig
> Ausreichender Schutz des AR-Inhabers, es bedarf keiner dinglichen Absicherung
Stellt ein Zurückbehaltungsrecht ein Recht zum Besitz iSd 986 dar?
M1: Ja
(+) Wortlaut: “Kann Herausgabe verlangen”, wie Wortlaut des 986
(+) Gesetzgeber differenziert nicht konsequent zw. Einwendung & Einrede
(+) ZBR gestattet dem Besitzer, Herausgabe so lange zu verweigern, bis der andere seine Leistung erfüllt. Dann ist der Besitzer mit dem ZBR in der Zeit auch berechtigt.
M2 (hM): Nein
(+) ZBR führt im Prozess zur Veruteilung Zug-um-Zug, Feststellung eines Recht zum Besitzes zu einer Klageabweisung
(+) Unterschiedliche Schutzrichtungen von Normen: ZBR gewährt dem Zurückbehaltenden ein Druckmittel, um seinen Anspruch durchzusetzen. Ein Recht zum Besitz soll Besitzinteressen schützem
(+) Wenn das ZBR eine RzB darstellt, kann kein EBV vorliegen. Das EBV ist aber gerade die Voraussetzung für einen geltend gemachten Verwendungsersetzungsanspruch aus den 994ff. Geht man dann davon aus, dass ZBR = RzB, dann entfiele die Voraussetzungen des 1000 und dann damit das RzB nach 986 (Teufelskreisargument)
Aus welcher Perspektive wird die Nützlichkeit einer Verwendung beurteilt?
M1: Subjektive Perspektive des Eigentümers um diesen vor aufgedrängter Bereicherung zu schützen
M2: Objektiver Maßstab, lässt sich aus einem Erst-Recht-Schluss aus 993 I schließen: Wenn gutgläubiger, unverklagter Besitzer hinsichtlich der Herausgabe von Nutzungen & SE bei eienr möglichen Verschlechterung privilegiert werden soll, dann muss er auch bei nützlichen Verwendungen nach einem objektiven Maßstab beurteilt werden, ohne Rekus auf das Interesse des Eigentümers
Kommt es im Rahmen der Lehre vom “nicht mehr Berechtigten” zu einer Korrektur?
M1 (BGH): Ja, es kommt zu einer Korrektur aus Billigkeitsgründen. Der nicht mehr berechtigte Besitzer soll nicht schlechter stehen, als der Besitzer, der von Anfang an nicht berechtigt war. Es kann nicht vom Zufall abhängen, wann doppelte Besitzrechtsbrücken zerstört wird.
(+) Besitzer ist schutzwürdig; Er wäre ohne Sicherheiten, wenn er die Sache herausgeben müsste
(+) Privilegierung erforderlich, da Besitzer gutgläubig und unverklagt
M2: Nein, aufgrund der Relativität der Schuldverhältnisse und weil es keine finanziellen Nachteile für den Besitzer darstellt
ist eine Anwendbarkeit des 823 I bei einem Fremdbesitzerexzess im 2-Personen-Verhältnis gegeben?
Grds. nein, aufgrund des 993 I Hs. 2, aber könnte eine Ausnahme angenommen werden bei einem Fremdbesitzerexzess im 2-PV, da jemand ohne Vertrag nicht besser stehen darf, als mit wirksamen Vertrag, da es sonst zu Wertungswidersprüchen kommen könnte.
Um eine Anwendung des 823 I bei Fremdbesitzerexzess im 2-PV möglich zu machen, gehen die Meinungen verschiedene Wege. Welche sind das?
M1: 991 II analog
(-) analoge Anwendung aber nicht möglich, weil explizit für FRemdbesitzerexzess im 3-PV
M2: Ausnahme von Sperrwirkung
Nach einer Meinung wird eine Ausnahme von der Sperrwirkung gemacht. Ist diese billig?
Ja, da es sonst zu einem Wertungswiderspruch kommen würde. Würde ein wirksamer Vertrag vorliegen, so würde der Schuldner aus Vertrag und 823 haften. Es ist nicht vertretbar, dass der rechtmäßige Besitzer schlechter steht als der unrechtmäßige Besitzer
Was braucht man für die Begründung eines AWR an einer Sache?
Diejenige Übertragungsform, die auch für das Vollrecht an der Sache vorgesehen ist
Bsp.: V und K sehen einen Übergang des Eigebtums nach 930 unter Eigentumsvorbehalt vor, sodass an das Anwartschaftsrecht gem. 930 analog erwirbt.
Wie prüft man den Ersterwerb eines AWR vom Berechtigten gem. 929 S. 1 analog?
I. dingliche Einigung zur Begründung des AWR isD 929 analog
1. Willst du ein AWR?
2. Ja, ich will
II. Übergabe der Sache iSd 929 analog
1. Veräußerer des AWR bleibt mittelbarer Besitzer bis zur Erfüllung der Bedingung
2. irgendein Besitzerwerb des Erwerbers (+), unmittelbarer Fremdbesitz
3. Besitzerwerb des Erwerbers erfolgt auf Veranlassung des Veräußerers
III. Einigsein beim Besitzerwerb
IV. Berechtigung
1. Zur Begründung eines AWR ist grds. nur der Eigentümer berechtigt
2. Zur Übertragung eines AWR ist grds. der AWR-Inhaber berechtigt
Warum kann beim Ersterwerb des AWRs die Übergabe der Sache nur analog erfolgen?
Weil bei einer Übereignung unter Eigentumsvorbehalt der Verkäufer mittelbarer Besitzer bleibt gem. 868
Was ist der Ersterwerb?
Der Ersterwerb ist die Begründung eines Rechts
Was ist der Zweiterwerb?
Die Übertragung eines Rechts
Wie fängt man die Prüfung des 929 bei einem Zweiterwerb vom Berechtigten an?
I. Ursprünglich war V Eigentümer
II. Z könnte Eigentümer geworden sein, wenn er das AWR besitzt und es bei ihm zum Vollrecht erstarkt ist
1. Ursprünglich hat K ein AWR gem. 929 S.1 analog erworden (Ersterwerb vom Berechtigten V an K)
2. K könnte jedoch sein AWR auf den D gem. 929 S. 1 analog übertragen haben (Zweiterwertb vom Berechtigten)
Wie prüft man die Übertragung eines AWR bei einem Zweiterwerb?
- Einigung
a) Willst du mein AWR?
b) Ja - Übergabe analog
a) jeglicher Besitzverlust (+) beim Zweiterwerb
b) irgendein Besitzerwerb
c) auf Veranlassung des Besitzers - Einigsein
- Berechtigung
a) Zur Begründung ist nur der Eigentümer berechtigt
b) zru Übertragung ist der AWR-Inhaber berechtigt - Ergebnis: Erwerb des AWR. AWR erstarkt zum Vollrecht “wo es ist”
Wie vollzieht sich der Zweiterwerb von akzessorischen Sicherungsmitteln grds. immer?
Immer dadurch, dass die Forderung, die durch das Sicherungsmittel gesichert ist, abgetreten wird, sodass eine bloße Einigung iSd Abtretung gem. 398 reicht.
Nach welchen Normen gehen bei einem Zweiterwerb von akzessorischen Sicherungsmitteln diese dann über?
Gem. den 401, 412
= Man überträgt nicht die Hypothek, sondern doe Forderung und die Hypothek geht mit über
Vollzieht sich der Zweiterwerb des AWR durch bloße Einigung über den Übergang?
Nein, es ist wie beim (Eigentums-)Vollrecht eine Übertragung erforderlich, die dem Publizitätserfordernis entspricht
Wodurch erfolgt der Zweiterwerb der GRundschuld?
Durch eine isolierte Abtretung der Grundschuld gem. 413
Was ist der gutgläubige Wegerwerb?
Der Erwerb von Eigentum, das eigentlich mit einem AWR belastet ist, aber das AWR wird nicht berücksichtigt, es kommt also zu einem lastenfreien Eigentumserwerb.- Dies geschieht nach 161 III, 932ff.
Was sind die Voraussetzungen eines Erwerbs an lastenfreien Eigentum nach 161 III, 932ff.?
- Eigentum gem. 931 erworben
- Gütgläubiger “wegerwerb” des AWR gem. 932ff
a) Verkehrsgeschäft
b) Gutgläubigkeit des Erwerbers
c) Zurechenbarkeit: Kein Abhandenkommen der Sache
d) Rechtsschein gem. 934 Fall 1, 936
e) 936 III (analog o. direkt)
An welcher Voraussetzung scheitert der Erwerb von lastenfreiem Eigentum bei einem bestehenden AWR meistens?
An 936 III, da der AWR-Inhaber idR beim Eigentumsvorbehalt der unmittelbare Besitzer bleibt
Wann bringt einem Dritterwerber der 161 III etwas, wenn er lastenfreies Eigentum erwerben möchte?
Wenn der AWR-Inhaber nicht unmittelbarer Besitzer ist
Warum sollte man bei einem AWR im 2-PV mit einem Anspruch aus Herausgabe nach 346 anfangen und nicht mit 985?
Weil das Recht zum Besitz durch 323 beseitigt wird
Ist ein AWR an einem Werkunternehmerpfandrecht möglich?
Ja, aber nur, wenn nicht bereits vom AWR-begründenden Vertrag zurückgetreten wurde
Wer ist Verwender?
Derjenige, der den Verwendungsvorgang für eigene Rechnung veranlasst und beherrscht, also wem die Reparatur zuzurechnen ist
Was wird der wahre Erbe mit dem Tod des Erblassers, wenn der Erblasser sich eine Sache ausgeliehen hatte und diese in seinem Besitz war?
Der Erbe wird Besitzmittler iSd 935 I 2
Ist die Dolo-agit Einrede im Rahmen des 861 ein möglicher Erlöschensgrund?
Nein, diese rechtsvernichtende Einrede ist iRd 861 nicht anwendbar
Was ergibt sich aus dem Begriff “verantwortlich” iSd 991 II?
Dass es nicht darauf ankommt, dass der Dritte (mittelbarer Besitzer) wegen der Verletzungshandlung tatsächlich einen durchsetzbaren Anspruch gegen den Anspruchsgegner hat
Welche Frage ist sich im Rahmen des 991 zu stellen, wenn es um die Verantwortlichkeit des Anspruchgegners geht?
Wäre der AG dem EG ggü. verantwortlich, wenn er mit diesem die Vereinbarung getroffen hätte, die er mit dem Dritten getroffen hat?
Gibt die (unbefristete) Leihe gem 604ff ein Recht zum Besitz?
M1 (hM): Ja
M2 (BGH): Nein, der Entleiher müsse jederzeit mit der Rückforderung der Sache rechnen, was mit einer Bösgläubigkeit gleichzusetzen ist oder wie wenn er verklagt wäre
Besteht in der Klausur ein EBV sollte man sich für die BGH-Meinung entscheiden
Was sollte geprüft werden, wenn 989 I, 990 I am Verschulden scheiter?
992, 823
Was sollte geprüft werden, wenn 989 I, 990 I an der Bösgläubigkeit scheitert?
991 II
Ist ein gutgläubiger Erwerb vom unberechtigten Minderjährigen möglivh?
M1: Nein
(-) Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb vom MJ sollen den Erwachsenen nur so stellen, wie er stünde, wenn seine Vorstellung richtig wäre. Dann hat der EG jedoch regelmäßig kein Eigentum erworben, da der MJ das Eigentum nicht ohne Zustimmung übertragen kann
M2 (hM): Ja
(+) Rechtsverkehr wird in seinem guten Glauben nur so weit geschützt, wie es mit dem gebotenen Schutz dder MJ vereinbar ist
(+) Gute Glaube an die Minderjährigkeit wird nicht geschützt; umgekehrt darf aber der gute Glaube an die Minderjährigkeit auch nicht schaden
Was für ein Element ist der Besitz und wie wird er übertragen?
Ein tatsächliches Element und wird über Realakt übertragen
Was für ein Element ist das Eigentum und wie wird es übertragen?
Ein rechtliches Element und wird durch Verfügungsgeschäft übertragen
Was ist die Definition des unmittelbaren Besitzers?
Unmittelbarer Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft, getragen von einem Sachherrschaftswillen
Hat ein Besitzdiener mittelbaren oder unmittelbaren Besitz?
Gar keinen! Er “besitzt für” den unmittelbaren Besitzer (Besitzherr)
Wann liegt mittelbarer Besitz vor?
Wenn die drei Voraussetzungen, welche aus 868 gewonnen werden, vorliegen?
Was sind die drei Voraussetzungen für den mittelbaren Besitz?
- Konkretes (wenn auch nur vermeintlich wirksames) Besitzmittlungsverhältnis
- Fremdbesitzerwillen des Besitzmittlers
- (jedenfalls zukünftiger) Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers
Wann entfällt der mittelbare Besitz?
Wenn eine der drei Voraussetzungen wegfallen
Was macht 932 mit der Verkehrsfähigkeit von Sachen?
Sichert diese
Was macht 935 mit der Verkehrsfähigkeit von Sachen?
Schränkt sie ein
Je leichter eine Sache zzu übereignen ist, desto höher ist die Verkehrsfähigkeit der Sache. Wovon wird die leichte Übereignung beeinflusst?
- Formvorschriften
- Erfordernis behördlicher Genehmigugn
- Je sicherer der Erwerber sein kann, dass er Eigentümer wird
Sind Geld und Inhaberpapiere (807) auch verkehrsfähig?
Ja
Wann liegt verbotene Eigenmacht vor?
Bei einem unfreiwilligen Besitzverlustes des unmittelbaren Besitzes
Führt eine Herausgabe aufgrund eines Betruges gem. 263 StGB zu einer verbotenen Eigenmacht durch den Täter?
Nein, da die Herausgabe ja grds. freiwillig ist
Liegt ein Abhandenkommen vor, wenn der Besitzmittler die Sache freiwillig herausgibt?
Nein
Liegt ein Abhandenkommen vor, wenn die Sache einer dritten Person (die gleichzeitig Straftäter ist) abhandenkommt, die weder Besitzdiener noch -mittler des EG ist?
M1: Ja, 935 analog
(+) 935 ist ein allgemeines REchtsprinzip. Wenn es etwas geklaut wird, dann gilt es als Abhandengekommen
M2 (hM): Nein
(-) Das allgemeine Rechtsträgerprinzip ist 932 und nicht 935, da dieser eine Einschränkung darstellt
Geht 854 II davon aus, dass der Erwerber bereits Besitzer ist?
Nein
Was regelt 845 II?
Die Fälle, in denen der Erwerber die tatsächliche gewalt leicht erlangen kann
Was für ein Tatbestand ist 857 im Verhältnis zu 854?
Keine Fiktion, sondern ein Sondertatbestand
Warum ist der 857 keine Fiktion, sondern ein SonderTB?
Weil die tatsächliche Sachherrschaft des Erben nicht fingiert wird, sondern auf diese (und damit die Publizität) verzichtet wird
Der Erbe wird idR unmittelbarer Besitzer. Auf wessen Willen kommt es dann bei der verbotenen Eigenmacht und beim Abhandenkommen an?
Auf seinen Willen
Ist eine Sache abhandengekommen, wenn der vermeintliche Erbe/Scheinerbe die Sache ohne den Willen des wirklichen Erben aus der Erbscjaft veräußert?
Ja
Warum gibt es im Rahmen des 861 keine dolo-agit Einrede?
Die Voraussetzung der Einrede wäre das zukünftige Vorliegen des Anspruchs aus 985 und damit der Beweis des Eigentums. 861 dient aberr der schnellen und einfachen Prozessführung ohne Berücksichtigung des Eigentums.
Würde man also die Möglichkeit der dolo-agit-Einrede annehmen, so würde der Zweck des Anspruchs aus 861 konterkariert werden.
Wann ist man ein gutgläubiger Fremdbesitzer?
Wenn man glaubt ein Recht zum Besitz am eigentum eines anderen zu haben
Wann ist man gutgläubiger Eigenbesitzer?
Wenn man glaubt ein Recht an einem in Wahrheit nicht bestehenden Eigentum zu haben
Werden der gutgläubige Eigen- und Fremdbesitz gleichbehandelt?
Ja
Es muss eine Schädigungshandlung im Zeitpunkt des EBV vorliegen. Was ist, um eine saubere Abgrenzung zu ermöglichen, notwendig?
Eine strikte Chronologie der Frage, wer Eigentümer und Besitzer zum fraglichen Zeitpunkt war
Was für ein Verschuldensbegriff gilt im EBV?
Ein erweiterter Verschuldensbegriff, durch welchen schon die bloße Benutzung einer Sache ein Anknüpfugspunkt für ein Verschulden sein kann.
Wann tritt die Sperrwirkung des EBVs ein?
Nicht erst, wenn ein SEA nach 989, 990 gegeben ist, sondern bereits wenn eine Vindikationslage besteht
Ist BereicherungsR trotz der EBV-Sperre anwendbar?
Der 816 I 1 ist grds. anwendbar, bei dem Rest muss man schauen, welche Ansprüche gemacht werden und ob diese vom 993 erfasst sind
Warum ist 816 I 1 trotz 993 anwendbar?
(+) Wortlaut des 993 I Hs. 2 > gilt nur fpr Schadens-, Nutzungs- und Verwendungsersatzansprüche. 816 I 1regelt die Herausgabe vom Erlös
(+) Verkauf einer Sache ist keine Nutzung und damit nicht vom Nutzungsersatz erfasst
(+) 861 belastet den Besitzer nicht stärker als 985, der der Besitzer vor der Veräußerung unstreitig hätte erfüllen müssen > Beim Vorliegen einer Vindikationsläge hätte der Besitzer die Sache herausgeben müssen, so lediglich den Erlös. Es entsteht keine schadensersatz- oder nutzungsersatzähnliche Situation
Sind Normen, die das Restvermögen, alsi die Opfergrenze von 985 nicht überschreiten, vom EBV gesperrt?
Nein, diese sind anwendbar
Ist die NKL des 812 I 1 Fall 2 in Verbindung mit 951 trotz der Sperrwirkung anwendbar?
Ja
Gilt 951 für andere Kondiktionen?
Nein, nur für die Eingriffskondiktion (hM)
Warum ist 951, 812 I 1 Fall 2 möglich?
(+) Wortlaut: 951, 812 I 1 Fall 2 regelt den Wertersatz und damit keinen der in 993 ausgeschlossenen Ansprüche
(+) Sinn und Zweck: Keine stärkere Belastung des Besitzers als duch 985, da er die Sache nicht herausgeben muss, sondern nur den entsprechenden Wertersatz
(+) Kein Rückgriff auf das Restvermögen, weil der Besitzer durch den Weiterverkauf der bzgl. ihres Wertes gesteigerten Sache nicht aus seinem Restvermögen haftet
Ist 951 eine Rechtsfolgen- oder ein Rechtsgrundverweis?
Nach der hM ein Rechtsgrundverweis
Gilt 951 für andere Kondiktionen?
Nein, nur für die Eingriffskondiktion (hM)
Gilt der Vorrang der Leistung in den Fällen des 935?
hm: Nein, weil einmal kein Eigentumserwerb möglich ist und weil der Besitz durch eine entgoltene Leistung von einem unberechtigten Besitzer erworben wurde.
Der Vorrang kann nur für das gelten, was gerade durch Leistung erlangt wurde.
Ist eine Anrechnung des an den unberechtigten Besitzer bezahlten Kaufpreis gem. 818 III möglich?
Nein, der Bereicherungsanspruch aus 951, 812 I 1 Fall 2 ist an die Stelle des Herausgabeansüruchs nach 985 getreten. Bei der Inanspruchnahme gem. 985 hätte der Besitzer auch nicht den Kaufpreis entgegenhalten könenn. Deshalb kann er es auch nicht gegenüber dem Bereicherungsanspruch
Ist 812ff, 818 II trotz 993 anwendbar?
Ja, da man gem. 818 II Wertersatz fordert
Kann Nutzungsersatz neben der Herausgabe der Sache gefordert werden?
Ja, da die Sache durch die Nutzung idR nicht aufgebraucht wird
Ist Nutzung = Verbrauch?
Nein
Wenn ein Vertrag zwischen dem EG und dem Besitzer besteht und dieser auch wirksam ist, der Besitzer mit der Sache jedoch anders, alv vertraglich vereinbart, verfährt, wird der Besitzer wie genannt?
“Nicht-so-berechtigter Besitzer”
Besteht eine Vindikationslage beim nicht-so-berechtigten Besitzer?
M1: Ja, da bei Überschreitung des Besitzrechts kein Recht zum Besitz mehr besteht. Damit 987ff (+)
M2 (hM): Es besteht trotz des Exzesses ein Recht zum Besitz, sodass die 987ff. nicht anwendbar sind.
Was spricht dafür, dass ein nicht-so-berechtigter Besitzer trotz des Exzesses ein Recht zum Besitz hat und somit keine Vindikationslage vorliegt?
(+) Kein 9895 möglich, sodass auch die 987ff als “Verlängerung” des 985 nicht möglich sind
(+) Schuldrechtliche Recht zum Besitz ist nicht teilbar
(+) Überschreitung lässt den schuldrechtlichen Vertrag unberührt
(+) Die Voraussetzung “Recht zum Besitz” im Rahmen der 989, 990 hätte keine Berechtigung mehr, da damm immer eine Überschreitung vorläge
(+) Die durch 987ff beabsichtigte Privilegierung des gutgläubigen, unrechtmäßigen Besitzers passt schon für den unrechtmäßigen FRemdbesitzer nicht uneingeschränkt, daher erst recht nicht für den berechtigten Fremdbesitzer
(+) Haftungsprivilegien des berechtigten Besitzers dürfen durch 987ff nicht unterlaufen werden
Was unterscheidet den nicht-so-berechtigten Besitzer und den nicht-mehr-berechtigten Besitzer?
Der nicht-so-berechtigte Besitzer überschreitet das ihm zustehende Besitzrecht (bsp.: verbotene Untervermietung). Der nicht-mehr-berechtigte Besitzer war mal zum Besitz berechtigt, die Grundlage wurde jedoch, aus welchen Gründen auch immer, beendet (Beendigung des MV, ehemaliger Mieter verbleibt dennoch in der Wohnung)
Liegt eine Vindikationslage beim nicht-mehr-berechtigten Besitzer vor?
Ja
Welche Arten des Besitzerwerb erfasst der 854 I?
Den originären und auch den abgeleiteten Besitzerwerb
Was sind die Voraussetzungen für einen Besitzerwerb nach 854 I?
- Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über die Sache
- natürlicher (nicht! rechtsgeschäftlicher) Besitzbegründungswille
Ist die Konstruktion des Organbesitzes nur auf juristische Personen oder auch auf rechtsfähige Personengesellschaften anwendbar?
Auf beide
Können jP und rechtsfähige PG Besitz an Sachen innehaben?
Da sie nicht selbst handeln können, eigentlich nicht. Sie werden jedoch durch ihre Organe vertreten (Lehre des Organbesitzers)
Wann liegt eine Entziehung vor?
Wenn der Besitzer vollständig und nicht nur vorübergehend von der Ausübung der tatsächlichen Gewalt ausgeschlossen ist, 856.
Kann ein Selbsthilferecht aus 229, 230 eine verbotene Eigenmacht nach 858 “rechtfertigen” bzw. ausschließen?
Wenn die realisierung eines Anspruchs gefährdet ist und die Hilfe der Obrigkeit nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Wird aber durch 230 begrenzt, wenn weder ersichtlich ist, ob obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen gewesen wäre, noch die Gefahr bestand, dass die Verwirklichung eines Anspruchs wesentlich erschwert oder vereitelt wird.
Was ist die Voraussetzung der Besitzwehr, 859 I?
Dass die verbotene Eigenmacht noch nicht zum Erfolg geführt hat. Die ausgeführte Gewalt darf jedoch nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Die Erforderlichkeit ist zudem rein objektiv zu beurteilen
Was ist die Voraussetzung der Besitzkehr, 859 II, III?
Dass die verbotene Eigenmacht bereits erfolgreich war. Abs. II findet Anwendung auf bewegliche Sachen, Abs. III auf Grundstücke.
Bei Abs. II muss ein Betroffen sein auf frischer Tat vorliegen, d.h. unmittelbar bei Entziehung oder alsbald danach muss die Tat entdeckt werden. Die Verfolgung muss dann unmittelbar beginnen.
Bei Abs. III muss die Verfolgung sofort passieren und es wird nicht auf 122 I abgestellt, sondern es muss ohne Rücksicht auf die Kenntnis muss so schnell wie objektiv möglich gehandelt werden.
Kann der Besitzdiener Gewaltenrechte für den unmittelbaren Besitzer ausüben?
Ja, über 860
Kann der mittelbare Besitzer auch Gewaltenrechte geltend machen?
M1: Nach 869 kann er nur possessorische Rechte aus den 861, 862 geltend machen.
(+) Ausdrücklicher Wortlaut des 869
(+) billige Wertung, denn der mittelbare Besitzer ist ausreichend über den umittelbaren Besitzer hinreichend geschützt, da dieser die Gewaltenrechte anwenden darf
M2: Ja, durch eine Analogie des 859
(+) Planwidrige Regelungslücke ist in der fehlenden Regelung der Gewaltenrechte zugunsten des mittelbaren Besitzers
(+) vergleichbare Interessenlage daher, dass der unmittelbare Besitzer durch eine Beeinträchtigung iSd 859 in der Ausübung des Besitzers für den mittelbaren Besitzer behindert wird.
Was kann der mittelbare Besitzer nach 862 S. 2?
Die Widereinräumung des Besitzes an den unmittelbaren Besitzer verlangen
Ist eine Anwendung der 859 zugunsten des Teilbesitzers, Mitbesitzers oder des Erbenbesitzers problematisch?
Nein
Was ist ein Rechtsgeschäft in Form eines Verkehrsgeschäft?
Ein rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb und es dürfte keine wirtschaftliche oder rechtliche Identität der Parteien vorliegen.
Was sind die Voraussetzungen, die man im Rahmen eines Rechtsgeschäfts in Form eines Verkehrsgeschäfts durchgehen sollte?
- Vorliegen eines rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs
- Eigentumserwerb kraft Hoheitsakt
- Verkehrsgeschäft
Was ist ein Verkehrsgeschäft?
Ein echter Wechsel zwischen Rechtssubjekten
Wann ist ein Verkehrgeschäft abzulehnen?
Bei rechtlicher oder wirtschaftlicher Identität
Ist die Eigentumsvermutung für den Besitzer normiert und falls ja, welche Norm?
1006 I 1
Auf welche Stellung muss sich der gute Glaube beim Eigentum beziehen?
Auf die Stellung als Eigentümer
Nach welcher Norm ist auch der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis geschützt?
366 HGB
Fällt beim Rückerwerb des Nichtberechtigten das Eigentum automatisch an den Altberechtigten zurück? Nenne die Namen der unterschiedlichen Theorien
M1: Differenzierende Theorie des automatischen Eigentumsrückfalls
M2: Weite Theorie des automatischen Eigentumsrückfalls
M3: Theorie der schuldrechtlichen Abwicklung
Was besagt die differenzierende Theorie des automatischen Eigentumsrückfalls?
Das Eigentum des Altberechtigten lebt wieder auf, wenn der Rückerwerb sich als Rückabwicklung des Rechtsverhältnisses zwischen Nichtberechtigtem und gutgläubigen Erwerber darstellt.
(+)Rückabwicklung durch Rückgängigmachen
Eigentum des ursprünglich Berechtigten lebt wieder auf, wenn die durch einen Nichtberechtigten veräußerte Sache im Rahmen der Rückgängigmachung vom gutgläubigen Erwerber an den Nichtberechtigten zurückgegeben wird.
(+)Geschäft für den, den es angeht
Parallel zum Geschäft für den, den es angeht fällt das Eingentum mit Rückgabe der Sache an den Nichtberechtigten automatisch an den Altberechtigten zurück
Was besagt die weite Theorie des automatischen Eigentumsrückfalls?
Nach dieser Theorie wird das Eigentum des Altberechtigten durch den Rückerwerb vom gutgläubigen Erwerber wieder aufgelebt.
(+) Gutglaubensschutz
Aufleben des Eigentums des Altberechtigten ergibt sich aus dem Gutglaubensschutz. Wenn man differenziert, ob der Rückerwerb im rechtlichen Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Geschäften des Ersterwerbs steht oder nicht, würden sachfremde Erwägungen in die Problematik einfließen
Was besagt die Theorie der schuldrechtlichen Abwicklung?
Wenn der Nichtberechtigte voom gutgläubigen Erwerber die Sache zurück erwirbt, so erwirbt er von einem Berechtigten und erlangt deswegen Eigentum. Ein automatischer Rückfall des Eigentums an den Altberechtigten tritt damit nicht ein.
(+) keine rechtliche Basis
Es kann keine Rückverschaffung des Eigentums an den Altberechtigten eintreten, weil es keinen Rechtssatz gibt, der den Eigentumserwerb eines Nichtberechtigten ermöglichen würden. Der Altberechtigte hat am Vertrag zwischen Nichtberechtigtem und gutgläubigen Erwerber keinen Anteil
(+) Schuldrechtlicher Anspruch
DEm Altberechtigtem wird durch die dem Gesetz entsprechende Anwendung das Eigentum verschafft. DEr Nichtberechtigte erwirbt zwar zunächst Eigentum,. muss dieses aber aufgrund der schuldrechtlichen Verpflichtung an den Altberechtigten zurückübertragen. Damit ist keine Rechtsfortbildung notwendig.
(+) Widerspruch im Liegenschaftsrecht
Eine Umlenkung des Rückübertragungsgegschäfts auf den an diesem nicht beteiligten Altberechtigten, stellt zumindest im Liegenschaftsrecht eine nicht anwendbare Konstellation dar, denn dann wäre der Rückerwerb gegen das GRundbuch.
Gilt die Sperrwirkung des 993 I Hs. 2 für Herausgabeansprüche?
NEIN!
Ist 986 eine im Prozess geltend zu machende Einrede oder eine Einwendung, die von Amtswegen zu beachten ist?
Auch wenn der Wortlaut “…kann verweigern” auf ein im Prozess geltend zu machende Einrede hinweist, handelt es sich dennoch um eine Einwendung.
Woraus kann sich ein absolutes, gegenüber jedermann geltenen Besitzrecht ergeben?
Aus beschränkt dinglichen Rechten wie zB. Nießbrauch, dingliches Wohnrecht, Mobiliarpfandrecht, Erbbaurecht und dem Dauerwohn- und Nutzungsrecht
Woraus kann sich ein relatives (obligatorisches) Besitzrecht ergeben?
In der Regel aus einem mit dem Eigentümer geschlossenen Vertrag, der zur Nutzung der Sache berechtigt.
Gegenüber wem wirken relative Besitzrechte?
Grds. nur gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern
Worüber kann ein lastenfreier Erwerb stattfinden?
936
Grundsätzlich ist der Eigentümer auch zum besitz berechtigt. Wann kann ein Besitzrecht des Eigentümers aber ausscheiden?
Wenn der Besitzer seinerseits und gerade gegenüber dem Eigentümer ein Recht zum Besitz hat
Kann 988 analog iVm 812 I 1 bei einem rechtsgrundlosen Besitzer angewendet werden?
Planwidrige Regelungslücke (+): besteht eine Vindikationslage zwischen EG und Besitzer, dann finden die 812ff keine Anwendung, jedoch finden sich in den 987ff keine AGL für die Herausgabe von Nutzungen gegen den rechtsgrundlosen Besitzer
Vergleichbare Interessenlage (-): Wertungswiderspruch wenn der rechtsgrundlose Besitzer seine Gegenleistung bereits erbracht hat.
(a.A.: Veräußert der Eigentümer seine Sache und ist dabei lediglich das Verpflichtungsgeschäft nichtig, das Verfügungsgeschäft aber wirksam, fehlt es am EBV, 987ff kommen nicht zur Anwendung. Rückabwicklung erfolgt über 812ff. Danach geht aber nur eine Herausgabe einer Sache und nicht die Herausgabe von gezogenen Nutzungen)
Gilt die Sperrwirkung des 993 I Hs. 2 für den rechtsgrundlosen Besitzer, wenn man Nutzungsersatz von diesem will?
Nein, da es sonst zu schwerwiegenden Wertungswidersprüchen kommen würde.
Wann kommt die Sperrwirkung des 993 I Hs. 2 zum tragen?
Wenn das Anspruchsziel entweder die “Herausgabe von Nutzungen” oder “Schadensersatz” ist.
Gilt die Sperrrwirkung des 993 I Hs. 2 trotz der amtlichen Überschrift (redlicher Besitzer) auch gegen den bösgläubigen, verklagten?
Ja (nach hM), ergibt sich aus 992, der nur für den deliktischen Besitzer die Anwendbarkeit des Deliktsrechts regelt
In welchem Verhältnis stehen die Verwendungskondiktion, §§ 951, 812 und die §§ 994ff.?
M1: 994ff haben Vorrang, sodass der bösgläubige Besitzer für nützliche Verwendungen in keinem Fall Ersatz verlangen kann
M2: Anwendbarkeit des 951, 812 (+), Arg.: Der Geschäftsherr hat auch bei der angemaßten Eigengeschäftsführung die Bereicherung herauszugeben.
(+) vermeidet Wertungswiderspruch, der sich bei der Annahme der Sperrwirkung daraus ergibt, dass der nichtbesitzende Verwender gegenüber dem besitzenden Verwender, bei dem ein EBV besteht, privilegiert werden würde.
(+) Wortlaut des 951 II 2 spricht für Anwendbarkeit, wonach der Anspruch auf Ersatz von Verwendungen unberührt bleibt.
Grds. werden Schadensersatzansprüche durch 993 ausgeschlossen. Jedoch macht 991 II eine Ausnahme von diesem GRundsatz. Warum?
Wenn der Besitzer den Besitz nicht für den Eigentümer, sondern für einen Dritten ausübt,so haftet er dem Dritten aus dem Besitzmittlungsverhältnis für Schäden. Es erscheint nicht sachgerecht, wenn er nicht auch dem Eigentümer gegenüber haften sollte.
Ist es beim 991 II erforderlich, dass der Besitzer gegenüber seinem Oberbesitzer tatsächlich ersatzpflichtig ist?
Nein, es reicht aus, dass der Besitzer die Verschlechterung oder den Untergang ggü. dem Oberbesitzer zu vertreten hat.