35. Gesellschaftliche Teilhabe, Opstapje Flashcards
Teilhabe
Möglichkeit, ein nach eigenen Vorstellungen erfülltes Leben zu leben, indem man in selbst gewählten Lebensbereichen mit anderen Menschen als gleich zusammen ist und sich an wesentlichen, das eigene Leben betreffenden Entscheidungen beteiligen und so über die eigene Zukunft entscheiden kann.
Gesellschaftliche Teilhabe und Menschenrechte
Die Freiheit zu entscheiden, • ob und mit wem ich eine Familiegründen möchte, • welchen Beruf ich aus üben möchte, • ob ich in einem Chor singen will ....
Verschiedene Aspekte
- Ältere Menschen
- Kinderrechte
- Armut und Teilhabe
- Migration
Partizipationsstufen nach Wright et al.
Partizipationsstufen nach Wright et al.
Nicht-Partizipation
Stufe 1 – Instrumentalisierung: Die Belange der Zielgruppe spielen keine Rolle. Entscheidungen werden außerhalb der Zielgruppe getroffen, während die Interessen der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Mittelpunkt stehen. Einzelne Zielgruppenmitglieder nehmen eventuell an Veranstaltungen teil, jedoch ohne deren Ziel und Zweck zu kennen (Zielgruppenmitglieder als „Dekoration“).
Vorstufen der Partizipation
Stufe 5 – Einbeziehung: Die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger lassen sich von ausgewählten Personen aus der Zielgruppe (oft Personen, die z. B. der jeweiligen Einrichtung nahestehen) beraten. Die Beratungen haben jedoch keinen verbindlichen Einfluss auf den Entscheidungsprozess
Partizipation
Stufe 6 – Mitbestimmung: Die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger halten Rücksprache mit Vertreterinnen und Vertretern der Zielgruppe, um wesentliche Aspekte einer Maßnahme mit ihnen abzustimmen. Es kann zu Verhandlungen zwischen
Partizipation Vorstufen der Partizipation
Nicht Partizipation
der Zielgruppenvertretung und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern zu wichtigen Fragen kommen. Die Zielgruppenmitglieder haben ein Mitspracherecht, jedoch keine alleinige Entscheidungsbefugnis.
Partizipation
Stufe 6 – Mitbestimmung: Die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger halten Rücksprache mit Vertreterinnen und Vertretern der Zielgruppe, um wesentliche Aspekte einer Maßnahme mit ihnen abzustimmen. Es kann zu Verhandlungen zwischen
Partizipation Vorstufen der Partizipation
Nicht Partizipation
der Zielgruppenvertretung und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern zu wichtigen Fragen kommen. Die Zielgruppenmitglieder haben ein Mitspracherecht, jedoch keine alleinige Entscheidungsbefugnis.
Geht über Partizipation hinaus
Partizipationsstufen nach Wright et al.
Partizipationsstufen nach Wright et al.
Rechtliche Grundlagen
- InternationalClassification of functioning, disability and health (2001)
- UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung (2009)
- NationalerAktionsplan(2011)
- Bundesteilhabegesetz (SGB IX)
Bio-psycho-soziales Modell der ICF
Forderung: Demokratisierung von Behandlung
- Mit Patienten statt über sie reden
2. in einer verständlichen Sprache
Behinderungsbegriff ICF
Behinderung:
• Ergebnis der negativen Wechselbeziehung zwischen einer Person mit einem Gesundheitsproblem (ICD) und ihren Kontextfaktoren auf ihre Teilhabe
• Behinderung kann nicht mehr allein in einem kausalen Zusammenhang mit der gesundheitlichen Einschränkung eines Menschen gesehen werden.