32. Kindeswohl & Corona Flashcards
Kindeswohl & Kindeswohlgefährdung
Gesichertes Kindeswohl
• Werden die kindlichen Grundbedürfnisse ausreichend befriedigt, so können wir in der Regel davon ausgehen, dass das Kindeswohl gesichert ist.
• Die Voraussetzungen für ein Heranwachsen junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sind dann gegeben.
• Hinweise darauf geben das
Verhalten und Erscheinungsbild
des Kindes bzw. beobachtbare Erscheinungsformen einer gesunden Entwicklung.
Beeinträchtigung des Kindeswohls
- Erfahrungsgemäß gibt es im Leben eines jeden Kindes Situationen, in denen Grundbedürfnisse nicht zeitnah bzw. optimal befriedigt werden: z.B. Stau, Umzug.
- Wiederholen sich bestimmte Ereignisse regelmäßig (z. B. Unterversorgung mit Nahrung) oder halten Phasen der minimalistischen Versorgung (z. B. Befriedigung der körperlichen Bedürfnisse, aber ausbleibende emotionale Zuwendung) längerfristig an, so werden negative Auswirkungen auf das seelische oder körperliche Wohlbefinden ebenfalls wahrscheinlich.
- Von entscheidender Bedeutung ist die Nachhaltigkeit der Auswirkungen dieser Beeinträchtigungen.
Kindeswohl gefährdung 1
• Als Kindeswohlgefährdung gilt bereits seit den 1950-er Jahren „eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lasst“
(BGH FamRZ. 1956, S. 350).
• 3 Kriterien:
– Die Gefährdung des Kindes muss gegenwärtig gegeben sein.
– Die gegenwärtige oder zukünftige Schädigung muss erheblich sein.
– Die Schädigung muss sich mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lassen, sofern sie noch nicht eingetreten ist.
Kindeswohl gefährdung 2
• Kriterium: vor allem die nachhaltig negative Wirkung dieses Verhaltens/Unterlassens, genauer: die körperliche, geistige oder seelische Schädigung des betroffenen Kindes.
• Die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen erheblichen Schadenseintritts ist wiederum abhängig vom Handeln der Personensorgeberechtigten, Von Bedeutung sind:
– die Fähigkeit der Erziehungsberechtigten, die Gefahr abzuwenden
– die Bereitschaft der Erziehungsberechtigten, die Gefahr abzuwenden bzw. die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen
Bedürfnispyramide nach Maslow
Altersbedingte Bedürfnisse & Familiendynamik Alter 0-2
Altersbedingte Bedürfnisse & Familiendynamik Alter 3-6
Altersbedingte Bedürfnisse & Familiendynamik Alter 6-11
Altersbedingte Bedürfnisse & Familiendynamik Alter 12-14
Altersbedingte Bedürfnisse & Familiendynamik Alter Ü14
Optimale Lehr-Lernprozesse
aus Sicht der empirischen Bildungsforschung
Dimension: Kognitive Aktivierung
Dimension: Soziale Eingebundenheit
Dimension: Feedback geben