Reisevertrag Flashcards

1
Q

Reichweite des §651n I

A

hM: lex specialis nicht nur für Verletzung des Leistungsinteresses, sondern auch für die Verletzung von Integritätsinteressen

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2
Q

§651n II analog als RF für SE auf Fälle in denen Vertragspartner erkennen konnte, dass es sich um Urlaubszeit handelt? (bspw. Mietvertrag)

A

(+) Nach dem Telos sind Haftungsrisiken für Reiseveranstalter nicht überraschend

  • konkreter Fall ausschlaggebend
  • Erkennbarkeit für Vertragspartner ausschlaggebende
  • BGH: “Ferienhausrechtsprechung”
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3
Q

Ein Reisender bucht für mehrer Mitreisende

A

Häufig echter Vertrag zugunsten Dritter (§§328ff.)

–> auch Dritte können Leistung einklagen

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4
Q

Reiseveranstalter

A

wer die Reiseleistungen in eigener Verantwortlichkeit verspricht
bloßer Reisevermittler (Reisebüro)

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5
Q

Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Leistungserbringer

A
  • echter Vertrag zugunsten Dritter

- Leistungserbringer sind Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters

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