Reisevertrag Flashcards
Reichweite des §651n I
hM: lex specialis nicht nur für Verletzung des Leistungsinteresses, sondern auch für die Verletzung von Integritätsinteressen
§651n II analog als RF für SE auf Fälle in denen Vertragspartner erkennen konnte, dass es sich um Urlaubszeit handelt? (bspw. Mietvertrag)
(+) Nach dem Telos sind Haftungsrisiken für Reiseveranstalter nicht überraschend
- konkreter Fall ausschlaggebend
- Erkennbarkeit für Vertragspartner ausschlaggebende
- BGH: “Ferienhausrechtsprechung”
Ein Reisender bucht für mehrer Mitreisende
Häufig echter Vertrag zugunsten Dritter (§§328ff.)
–> auch Dritte können Leistung einklagen
Reiseveranstalter
wer die Reiseleistungen in eigener Verantwortlichkeit verspricht
bloßer Reisevermittler (Reisebüro)
Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Leistungserbringer
- echter Vertrag zugunsten Dritter
- Leistungserbringer sind Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters