Geschäftsführung ohne Auftrag Flashcards

1
Q

Welche 3 Arten der GoA gibt es?

A
  1. die berechtigte Goa, die rechtsverbindlich wirken kann (§§ 677, 683)
  2. die unberechtigte GoA. die im Wesentlichen ins Bereicherungsrecht verweist (§ 684)
  3. die Geschäftsanmaßung, die ein besonderes Schutzsystem absolut geschützter Rechtspositionen vor vorsätzlichen Eingriffen darstellt (§687 II)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Welche drei streitige Geltungsgründe der GoA gibt es?

A

a. „Theorie der Menschenhilfe“: = berechtigte GoA als Belohnung für den ALTRUISTISCHEN Geschäftsführer
(-) etwaig gesetzte Verhaltensanreize gehen zulasten des Geschäftsherren und seiner Autonomie

b. „Quasivertragstheorie“: die berechtigte GoA greift, falls die Parteien einen VERTRAG GESCHLOSSEN HÄTTEN, wenn sie die Möglichkeit dazu gehabt hätten
(+) vom Legitimationstatbestand eines Vertrages fehlen nur die objektiven Erklärungen, der subjektiv übereinstimmende (hypothetische) Wille ist gegeben

c. „objektive Theorie“: es gehe bei der berechtigten GoA um einen BILLIGKEITSAUSGLEICH für den Eingriff in fremde Rechtskreise (eher „quasideliktisch“ als „quasivertraglich“)
(-) kann vertragsähnliche Ansprüche wie den Aufwendungsersatz nicht legitimieren

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

GoA Verhältnis zu §812 und §985

A

Rechtsgrund im Rahmen des § 812 BGB und ein Recht zum Besitz im Rahmen von § 985 BGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Geschäftsbesorgung

A
  • jede Tätigkeit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Wann ist ein Geschäft fremd?

A
  • objektiv fremd sind Geschäfte, die dem Rechts- und Interessenkreis eines Dritten zugeordnet sind = ob der Geschäftsführer beim Führen des Geschäfts in die absolute Rechtsposition eines Dritten eingreift
  • subjektiv fremd sind Geschäfte, die objektiv neutral sind, die der Geschäftsführer aber subjektiv für den Geschäftsherren führen möchte
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Fremdgeschäftsführungswille

A

wird bei objektiv fremden Geschäften vermutet

- ein Irrtum über die Person des Geschäftsherren ist gem. § 686 BGB unschädlich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung

A

vertragliche Absprachen haben Vorrang

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Interesse und wirklicher/mutmaßlicher Wille des Geschäftsherren

A

–> der wirkliche Wille des Geschäftsherren ist stets maßgebend (Erkennbarkeit für Geschäftsführer nicht von Ausschlag)

  • ist der wirkliche Wille nicht zu ermitteln, kommt es auf den mutmaßlichen Willen an, für den das Interesse ein wesentliches Indiz darstellt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Wann kann der Wille des Geschäftsführers maßgebend sein?

A
  • ausnahmsweise gem. § 679 BGB -> davon sollte zurückhaltend Gebrauch gemacht werden, da dies einen Kontrahierungszwang darstellt
  • da es sich um einen rechtsgeschäftsähnlichen Tatbestand handelt, entspricht es h. M., dass es auf den Willen des gesetzlichen Vertreters eines Minderjährigen ankommt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Rechtsfolgen - Aufwendungsersatz

A
  • Geschäftsführer hat Anspruch gem. §§ 683 S. 1, 670 BGB auf Aufwendungsersatz
  • anders als beim Auftrag wendet die h. M. hier § 1835 Abs. 3 BGB entsprechend an
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Rechtsfolge - Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers

A

nach § 677 BGB schadensersatzbewehrte Pflicht zur Interessenwahrung (§§ 280 ff. BGB)

  • > beachte privilegierten Verschuldensmaßstab in § 680 BGB
  • der Minderjährige haftet nur nach § 682 BGB (Delikt und Bereicherung) und daher vor allem nicht für Vermögensschäden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Ist §682 immer anwendbar?

A

zT wird § 682 BGB nicht für anwendbar befunden, wenn die gesetzlichen Vertreter zugestimmt haben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Rechtsfolgen - Herausgabepflicht des Geschäftsführers auf was?

A
  • alles aus der Geschäftsführung Erlangte gem. §§ 681 S. 2, 667 BGB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

“auch fremdes Geschäft”
B bringt dem U einen Gegenstand zur Reparatur. U repariert den Gegenstand und verlangt Zahlung der 1.000 Euro Werklohn. B möchte nun doch nicht mehr zahlen, er habe den Gegenstand ohnehin nur ausgeliehen. U ist überrascht, verlangt nun aber Zahlung vom Eigentümer E.
–> GoA anwendbar oder nicht?

A

BGH: hatte die berechtigte GoA zwischenzeitlich zu einem allgemeinen Billigkeitsinstrument umgeformt über die Figur des „auch-fremden“ Geschäfts; es solle ausreichen, dass ein Geschäft auch im Rechtskreis eines anderen liege und auch in diesem Fall soll ein Fremdgeschäftsführungswille zu bejahen sein

Literatur:
(-) Fremdgeschäftsführungswille in diesen Fällen häufig eine Fiktion ist
(-) BGH übergeht häufig den wirklichen/mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn

  • der BGH hat seine sehr weitreichende Rechtsprechung zum „auch-fremden Geschäft“ mittlerweile korrigiert und wendet die berechtigte GoA dann nicht mehr an, wenn die Entgeltfrage im Vertrag des Geschäftsführers umfassend geregelt ist
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

“auch-fremdes Geschäft”
Dieb D stellt ein entwendetes Fahrzeug auf dem Grundstück des G ab. G lässt das Fahrzeug abschleppen und muss hierfür 500 Euro aufwenden. Durch eine Halteranfrage erhält er die Kontaktdaten des Halters und Eigentümers des Fahrzeugs E und verlangt von ihm Zahlung der 500 Euro.
–> Goa?

A
  • ein Ausgleichsanspruch nach berechtigter GoA passt nicht zu dem Umstand, dass G einzig im eigenen Interesse handelt
  • Rspr. ist zu voreilig beim wirklichen/mutmaßlichen Willen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

VSS der unberechtigten GoA

A

alle Voraussetzungen der berechtigten GoA, allerdings liegt ein Verstoß gegen den wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherren vor

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Rechtsfolgen unberechtigte GoA

A
  • der Geschäftsherr kann gem. § 684 S. 2 BGB genehmigen und die Rechtsfolgen richten sich dann nach der berechtigten GoA
  • genehmigt er nicht, schuldet er nur nach Maßgabe des Bereicherungsrechts gem. § 684 S. 1 BGB Aufwendungsersatz
  • der Geschäftsführer schuldet nach § 678 BGB Schadensersatz und ein Übernahmeverschulden ist ausreichend
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Geschäftsanmaßung - § 687 Abs. 2 BGB

A
  • regelt vorsätzliche Geschäftsanmaßung
  • §687 Abs. 1 BGB: bei irrtümlicher Eigengeschäftsführung keine Sonderregeln
  • es kommen von vornherein nur objektiv fremde Geschäfte in Betracht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Rechtsfolgen Geschäftsanmaßung

  • SE
  • Herausgabe
  • Aufwendungen
A
  • in der Rechtsfolge schuldet der Anmaßer Schadensersatz gem. §§ 687 Abs. 2 S. 1, 678 BGB
  • vor allem aber muss der Anmaßer alles herausgeben, was er aus der Geschäftsführung erlangt gem. §§ 687 Abs. 2 S. 1, 681 S. 2, 667 BGB, was eine Gewinnhaftung darstellt
  • macht der Geschäftsherr den Herausgabeanspruch geltend, schuldet er Aufwendungsersatz, was § 687 Abs. 2 S. 2 extrem missverständlich durch den Verweis auf § 684 S. 1 BGB anordnet
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Kann § 687 Abs. 2 S. 1 BGB auch analog angewandt werden?

A

Str.: Im Gewährleistungsrecht, um auch dort eine Gewinnhaftung zu installieren

Bsp. 90: V verkauft dem A einen Gegenstand im objektiven Wert von 10.000 Euro zum Preis von 9.000 Euro. V verkauft den Gegenstand anschließend auch an B zum Preis von 11.000 Euro und übereignet B den Gegenstand.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Dreifache Schadensberechnung des BGH im Immaterialgüterrecht steht im Widerspruch zu?

A

Vorsatzerfordernis des § 687 Abs. 2 BGB

dreifache Schadenberechnung: = Wahlmöglichkeit des Geschädigten zwischen folgenden Arten der Schadensberechnung:

  • konkreter Nachweis einschließlich Nachweis des entgangenen Gewinns (§§ 252 BGB, 287 ZPO)
  • fiktive, angemessene Lizenzgebühr (Lizenzanalogie)
  • Herausgabe des Verletzergewinns (ausdrücklich genannt in § 97 I 2 UrhG)
22
Q

Generelle Prüfungspunkte GoA

A
  1. Eine Geschäftsbesorgung
  2. das für jemanden besorgt wird
  3. mit dem Willen des Geschäftsführers, für einen anderen tätig zu werden, (Fremdgeschäftsführungswille)
  4. bei gleichzeitigem Fehlen eines Auftrags, o.ä..
  5. Und, das kommt noch hinzu, die Berechtigung zur GoA (mutmaßlicher/tatsächlicher Wille des Geschäftsherrs)
23
Q

Wann liegt bei den jeweiligen Geschäften (von der Rspr. definiert) Fremdgeschäftsführungswille vor?

A

obj. fremd: wenn das Geschäft bereits äußerlich erkennbar zu einer freden Interessenssphären gehört
Fremdgeschäftsführungswille= wenn dem Geschäftsführer die Fremdheit des Geschäfts bewusst ist und er das Geschäfts nicht nur als eigegens führen will = Vermutung (vgl. §687)

subj. fremd: Geschäfte, die nach ihrem Inhalt keinen fremden Rechtskreis betreffen
Fremdgeschäftsführungswille= muss äußerlich in Erscheinung getreten sein

auch fremdes Geschäft: Geschäftsführer besorgt neben fremden Geschäften auch ein eigenes mit
Fremdgeschäftsführungswille = wird vermutet wie bei obj. fremden Geschäft

24
Q

Wann ist die Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens beim auch-fremden Geschäft zweifelhaft?

A

BGH: nie
hM und hL: wenn sich das Doppelinteresse aus einer gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Verpflichtung des Geschäftsführers ergibt
(Einzelfälle s. andere KK)

25
Q

Wann ist der Fremdgeschäftsführungswille beim auch-fremden Geschäft in folgenden Konstellationen zu vermuten:

a. ) allgemeine öffentlich-rechtliche Pflicht
b. ) spezielle öffentlich-rechtliche Pflicht
c. ) Geschäft aufgrund eines Vertrages mit einem Dritten
d. ) Mehrere Schuldner verpflichten sich den Schaden eines Dritten zu ersetzen, einer zahlt seine Schuld (+3 Unterkategorien)

A

a.) wird generell vermutet, weil der Geschäftsführer auch gleichzeitig ein objektiv fremdes Geschäft besorgt
b.) Fraglich:
Annahme (-), wenn es um die Geschäftsführung durch öffentliche Hand geht (bspw zur Gefahrenabwehr)
–> für das Verhälntis zwischen Staat und Bürger: abschließende Regelungen in VwVG und KostenG
c.)
tvA: Fremdgeschäftsführungswille, wenn der Geschäftsführer auch im Hinblick auf den Geschäftsherren handelt
hM: Geschäftsführer stehen nur Ansprüche gegen seinen Vertragspartner zu.
(+) selbst bei nichtigem Vertrag: §812 iRd Leistungskondiktion
(+) ein subsidiärer Anspruch wegen Bereicherung in sonstiger Weise gegen Geschäftsherren scheidet aus, das würde aber mit oben vertretener Ansicht umgangen werden
–> NUR AN VERTRAGSPARTNER soll geleistet werden! (Abwicklung im Dreieck: Trennungslehre §812)

d.) nach wohl hL: mit Erfüllung der eigenen SE-Üflicht kein Geschäft des Mitschädigers
(1) bei Gesamtschuld: §426 ist im Innenverhätnis abschließend anzusehen
(2) nicht Gesamtschuld: kein Geschäft der anderen
SE-Pflicht des Leistenden bei der Person, welche Verschulden zu vertreten hatte
(3) Leistung im Rahmen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: kein Geschäft des Schädigers, auch hier bleibt SE-Pflicht bestehend.)

26
Q

Mehrere Schuldner verpflichten sich den Schaden eines Dritten zu ersetzen, einer zahlt seine Schuld (+3 Unterkategorien) = Fremdgeschäftsführungswille?

A

nach wohl hL: mit Erfüllung der eigenen SE-Üflicht kein Geschäft des Mitschädigers
(1) bei Gesamtschuld: §426 ist im Innenverhätnis abschließend anzusehen
(2) nicht Gesamtschuld: kein Geschäft der anderen
SE-Pflicht des Leistenden bei der Person, welche Verschulden zu vertreten hatte
(3) Leistung im Rahmen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: kein Geschäft des Schädigers, auch hier bleibt SE-Pflicht bestehend.)

27
Q

Finden die Regeln der GoA Anwendung, wenn der Vertrag zwischen Geschäftsherr und Geschäftsführer nichtig ist?

A

Rspr.: (+)
(-) Fehlen eines Fremdgeschäftsführerwille
(-) für Rückabwicklung rechtsgrundloser Leistungen ist nur Leistungskondiktion vorgesehen

28
Q

Was sind die im Gesetz genannten Berechtigungsgründe der GoA?

A

§§683 1,683 2, 684 2

29
Q

Wann müssen die VSS für die berechtigte GoA vorliegen?

A

im Zeitpunkt der Übernahme, die Rechtmäßigkeit der GoA soll nicht von der gesamten, möglicherweise umfangreichen Ausführung der Geschäftsbesorgung abhängen

30
Q

Welches Interesse ist das des Geschäftsherren aus §683?

A

das objektive, ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Wille und Interesse aus §683

31
Q

VSS Berechtigte GoA + RF

A
  1. Geschäftsbesorgung
  2. Fremdgeschäftsführungswille
    - -> jeweils vermuten ja/nein
  3. Ohne AUftrag oder sonstige Berechtigung
  4. Berechtigung zur Übernahme der Geschäftsbesorgung

RF:

  1. Pflichten des Geschäftsführers
    - Ordungsgemäße Geschäftsführung
    - Nebenpflichten: Anzeige und Rechenschafftspflichten
    - SE bei PV
  2. Ansprüche des Geschäftsführers
    - Ersatz von Aufwendungen
    - Befreiung einer eingegangenen Verbindlichkeit
    - Ersatz von Eigenschäden
32
Q

Wie ist das Verhältnis zwischen Wille und Interesse?

-> Was wenn das Interesse nicht vorliegt, aber der WIlle?

A

Gesetzeswortlaut:”und “ = muss kumulativ vorliegen
ABER: Das Vorliegen des Willens ist ausreichend für die ebrechtigte GoA, wenn dieser wirklich oder geäußert wurde

33
Q

Die Übernahme widerspricht dem Wille des Geschäftsherren, obwohl sie in seinem objekitven Interesse liegt: berechtigt?

A

Ja nach §683 S.2 iVm §679

a. ) Var.1: wenn durch die Geschäftsbesorgung einer Pflicht des Geschäftsherren, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt und andernfalls nicht rechtzeitig erfüllt worden wäre, nachgekommen wird
b. ) Var.2: gesetzliche Unterhaltspflichten des Geschäftsherren

34
Q

Setzt die berechtigte GoA die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers voraus?

A

Str.!:

Übernahme als solche wird ganz überwiegend als geschäftsähnliche Handlung angesehen: auf eine solche Handlung werden regelmäßig die §§104ff. entsprechend angewandt

tvA: Wenn Geschäftsbesorgung rechtsgeschäftliches Handeln umfassen soll, kann eine Übernahme durch einen geschäftsunfähigen nicht erfolgen, durch einen beschränkt Geschäftsfähigen nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

tvA: analoge Anwendung der §104ff. ist im Falle der Übernahme einer rechtsgeschäftlichen GEschäftsbesorgung nicht erforderlich
(+) beschränkt Geschäftsfähige/ Geschäftsunfähige kann sich selbst nicht rechtlich binden
(+) ablehnende Meinung führt zu einer unberechtigten SChlechterstellung des Minderjährigen, ihnen stände niemals der Aufwendungsersatzanspruch aus §683 zu, weil ihre Geschäftsführung stets unberechtigt wäre
(+) Geschäftsherr ist durch das TBM “Interesse” bereits ausreichend geschützt: es kommen nur solche Personen für die berechtigte GoA in Betracht, welche nur dann besteht, wenn die Person, welche das GEschäft übernimmt, auch tatsächlich in der Lage ist, es zu führen

35
Q

Genehmigung durch Geschäftsherren

A
  • bei Kenntnis des Geschäftsherren von der Geschäftsbesorgung kann diese auch stillschweigend erfolgen
  • -> insb. dann der Fall, wenn der GEschäftsherr, dass aus der Geschäftsbesorgung Erlangte herausverlangt
36
Q

Was ist mit der Geschäftsunfähigkeit des Geschäftsherren?

A

Unbeachtlich - wenn es auf den Willen des Geschäftsherren ankommt ist auf den gesetzlichen Vertreter abzustellen

37
Q

Kann die Tätigkeitsvergütung vom Geschäftsführer verlangt werden?

A

GoA: §683 verweißt ins Auftragsrecht, allerdings besteht dort das Problem, dass das Auftragsrecht unentgeltlich erfolgt
hM: Sach- und Interessenlage des GoA-Rechts und de Auftragsrechts fallen auseinander, somit kann Tätigkeitsvergütung verlangt werden (§1835 III analog)
–> wenn voegenommene Tätigkeit zum Beruf oder Gewerbe des Geschäftsführeres gehört

38
Q

Was gilt beim auch fremden Geschäft hinsichtlich des FGW?

A

hM: wird vermutet wie beim obj.
tvA: pauschale Vermutung reciht nicht aus, Indizien müssen im konkreten EInzelfall vorliegen

39
Q

Liegt bei einem Geschäft, welches der Geschäftsführer mit teilweisem Eigeninteresse führt, ein “fremdes Geschäft” vor?

A

hM: ja
tvA: nein
(-) derjenige, der mit Geschäftführung eigene Interessen erfüllt, in erster Linie eine Leistung an Vertragspartner erbingen möchte und daher kein fremdes Geschäft iSd §677 vornehmen
(-) Insb. wenn man eine AUfgabe der Behörde wahrnimmt, gibt es schon abschließende Regelungen u.a. im LVwVG
(-) gesetzliche Leitblid der GoA setzt voraus, dass sich der Geschäftsführer dem Willen des Geschäftsherrn unterorndet

40
Q

Wann nimmt der BGH an, dass kein fremdes GEschäft vorliegt, wenn der Geschäftsführer nicht ausschließlich in fremden Interesse tötig wird?

A

Wenn die Entgeltfrage vertraglich umfassend gereglt wurde

41
Q

Wie kann man in Fällen der Letztverantowortlichkeit noch zu einem Regress kommen?

A

GoA ist aufgurnd normativen Schadensbegriffes (Dritte …)ausgeschlossen
Über Abtretung der Schadensersatzansprüche gem. §255,242 analog ist ein Regress möglich

42
Q

Muss eine Gefahr iSd §680 BGB tatsächlich vorliegen?

A

Str.!

(-) Wortlaut

43
Q

Was muss der Geschäftsführer tun im Rahmen des §680?

A

Zunächst unter Anwendung der in der konkrten SItuation möglichen Sorgfalt geprüft haben, ob die Gefahrenlage gegeben war

44
Q

Auf was kann sich die Gefahr des §680 beziehen?

A

Auf das Vermögen, als auch auf die nächsten Angehörigen des Geschäftsherren (und auf dessen Person selbst)

45
Q

Um was handelt es sich bie §682?

A

Str.

Brox: Rechtsgrundverweisung

46
Q

Schadensteilung bei sog. Selbstaufopferung im Straßenverkehr

A

Brox: kommt in Betracht

–> Kraftfahrzeugführer hat durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs eine Ursache für die Gefahr gesetzt

47
Q

Wie ist die GoA im Wege der §280 zu verstehen?

A

Berechtigte GoA: SV
Unberechtigte GoA: hM kein SV, mM hält dagegen (+) unebrechtigter GEschäftsführer würde durch die §677,681 besser stehen als der berechtigte

48
Q

Welche Pflichten bringt die unberechtigte GoA mit sich?

A

noch bisherige herrschende Ansicht: nur die Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung und des Deliktsrechts (+680 und 682)
Gegenansicht: auch Nebenpflichten aus §681 S.1; §681 S.2,667; §§681 S.2,666; §§677,ggf.280)

49
Q

Inwieweit muss der Geschäftsherr bei der unerlaubten Eigengeschäftsführung die Aufwendungen des Geschäftsführers ersetzen, wenn er seine Ansprüche geltend macht?

A

Nicht iHd Vorteile, welche ihm die Geschäftsbesorgung bringt, vielmehr bis zur Höhe der Bereicherung (ansonsten wäre der Verweis in §687 II 1 sinnlos)

50
Q

Was ist SE aus GoA?

A

§678