Auftrag Flashcards
Schäden, die dem Auftragnehmer bei der Ausführung des Auftrags entstehen
hM: wendet §670 analog an
planwidrige Regelungslücke(+)
vergleichbare Interessenlage –> je nach Einzelfall str.: Es kommt auf die vertragliche Risikoordnung an, grds.:
- “auftragsspezifische” Risiken trägt der Auftraggeber, er zieht den Vorteil aus dem Geschäft. und zahlt keine Vergütung
- “allgemeines Lebensrisiko” trägt der Auftragnehmer
Abgrenzung zur Gefälligkeit
- Gefälligkeit begründet kein Leistungsinteresse auf Durchführung, sondern nur den normalen Schutz vor Integritätsverletzungen
–> Indizien für die Annahme eines solchen Rechtsbindungswillens (=Vorliegen eines Auftrags) sind insbesondere (vgl. BGHZ 21, 102 = NJW 1956, 1313; NJW 1995, 3389):
• Die dem Übernehmer erkennbare wirtschaftliche Bedeutung der Sache für den Geschäftsherrn
• Die Tatsache, daß sich der Geschäftsherr erkennbar auf die Zusage verläßt und für ihn erhebliche Werte auf dem Spiel stehen.
Haftungsprivileg für Auftragnehmer?
Trotz Unentgeltlichkeit: Nein
Hauptleistungspflichten des Auftragnehmers
+ Ansprüche gegen Auftraggeber
- weisungsgebunden und darf Auftrag nicht weiter übertragen (§§664,665)
- Herausgabepflicht des §667
+ Aufwendungsersatz gem. §670
–> kein Vergütungsanspruch