Familienrecht Flashcards
Welche Rechtsnatur ist das Verlöbnis?
Wo spielt die Frage eine Rolle?
hM: Vertrag (2 WE)
aber Hauptleistungspflichten nicht einklagbar
aA: gesetzlichen RVerhältnis
ähnlich wie cic
aA: Realakt (Willensübereinstimmungen nicht rechtsgeschäftlicher Art)
–> spielt bei der Frage der VSS eines Verlöbnis eine Rolle (WE; Geschäftsfähigkeit?)
Welche Rechtsnatur hat die WE zur Eheschließung?
- höchstpersönliche Natur
- Trauzeuge ist keine WirksamkeitsVSS!
Was passier, wenn die Ehe fehlerhaft geschlossen wurde?
a. überhaupt keine Ehe entstanden
b. Ehe trotz des Fehlers voll wirksam
c. Ehe wirksam, aber aufhebbar
Welche Rolle spielt das Alter für die Eheffähigkeit?
vor 16: keine Ehe §1303
16-18: Auffhebbarkeit der Ehe ist gegeben, §§1314 I Nr.1, 1315 I Nr.1
Was passiert wenn keine Geschäftsfähigkeit vorliegt?
–> Ehe ist aufhebbar! §§1304,1314 I
Welche Willensmängel können bei der Eheschließung vorliegen und wohin führen diese?
a. Irrtum
- >Aufhebungsgrund nur im Fall des § 1314 Abs. 2 Nr. 2
b. Arglistige Täuschung
- > Aufhebungsgrund nur, wenn sie für Eheschließung erhebliche Umstände betrifft, § 1314 Abs. 2 Nr. 3
c. Widerrechtliche Drohung
- > Aufhebungsgrund gem. § 1314 Abs. 2 Nr. 4
d. Unrichtige Todeserklärung –> §§ 1319, 1320
e. Scheinehe
- > Aufhebungsgrund gem. § 1314 Abs. 2 Nr. 5
f. Sonstige Willensmängel
- > andere als in § 1314 aufgezählte Willensmängel sind unbeachtlich, vgl. § 1313 S. 3
Welche Art der Verwandtschaft führt zu einem Eheverbot?
- §1307: biologische Verwandtschaft (str. ob auch rechtliche Verwandtschaft!)
- §1308: Verwandtschaft durch Adoption, allerdings mit Befreiungsmöglichkeit
- §1306
Wann liegt eine Nichtehe vor und welche Folgen hat sie?
Folge: keinerlei Rechtswirkungen
Voraussetzung: es fehlt an elementaren Voraussetzungen der Eheschließung, z.B. keine Mitwirkung eines
Standesbeamten; jetzt auch: Eheschließender ist jünger als 16 Jahre
Hat ein Ehegatte Mitwirkungspflichten im Betrieb des anderen Ehegatten?
- auf jeden Fall keine allgemeine Mitarbeitspflicht
- ausnahmsweise (str.!)
a. §1360
b. §1356 II 2
c. §1353 I 2
Wie ist ein Ausgleich für geleistete Mitarbeit im Betreib des Ehegatten zu leisten, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt?
BGH: konkludenter, stillschweigender Vertrag
- zwischen Ehegatten = stillschweigende Innengesellschaft
- bei Beendigung = Auseinandersetzung gem. §730-735
eA: Zweckverfehlungskondiktion §812 I 2 Alt. 2
aA: Vergütungsanspruch aus §1353 I 2
Wie ist die rechtliche Durchsetzbarkeit hinsichtlich folgender Ansprüche zu bewerten:
a. personale Pflichten
b. wirtschaftliche Pflichtne
c. Sonstige Ansprüche unter Ehegatten (§823, 1004)
d. Ansprüche gegen Dritten wegen Ehestörung
a. Antrag auf Herstellung des ehelichen Lebens möglich
ABER keine Vollstreckbarkeit, § 120 III FamFG
(SEA: somit (-) nach hM)
b. Einklag- und Vollstreckbar
SEA §§280 I iVm 241 II
c. umfasst auch den räumlichgegenständlichen Bereich der Ehe
–> SEA bei Eingriff in deiktisch geschützte Rechte §§823ff.
d. STR.!
BGH: zwar absolutes Recht auf ungestörten Fortbestand der ehelichen Gemeinschaft, aber keine Unterlassungs- oder SEA bei Verletzung dieses Rechts
a.A.: SEA bei Verletzung dieses Rechts, § 823 I
Möglich: UL- und SEA wegen Verletzung des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe
Welcher Rechtsnatur ist §1357?
hM: gesetzliche Verpflichtungsermächtigung
aA: gesetzliche StellV
aA: Mitverpflicht. wird akzessorisch kraft Gesetztes zur Zahlung und zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt und verpflichtet
In welche Richtungen wirkt §1357 und wie ist dies vermeidbar?
- wirkt im Innen- und Außenverhältnis
a. kann ausgeschlossen werden! (dies muss ausdrücklich nach außen hin passieren!)
oder ins Güterrechtsregister eingetragen §1412
b. Getrenntleben = Ruhen der Schlüsselgewalt §1357 III
c. bei nichtehelich zusammenlebenden Paaren gilt §1357 nach hM nicht!
Was sind Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs?
- NICHT Grundlagengeschäfte!
a. die Art des Geschäfts muss einen engen Bezug zur familiären Konsumgemeinschaft haben
b. die Bedarfsdeckung muss der Familie dienen (je nach Lebensbedürfnissen)
c. Bedarfsdeckung muss angemessen sein
(durchschnittlichen Verbrauchsgewohnheiten von Familien in vergleichbarer sozialer Lage entsprechen)
Sind auch actus-contrarius Geschäfte von §1357 umfasst?
ja (Kündigung Versicherungsvertrag)