Unmittelbares Ansetzen §25 II Flashcards
1
Q
Einzellösung
A
Der Versuchsbeginn ist für jeden Mittäter gesondert danach zu bestimmen, ob er zu seinem Tatbeitrag schon unmittelbar angesetzt hat.
P: Wird dem Wesen der Mittäterschaft nicht gerecht, da eine wechselseitige Zurechnung der Tatbeiträge ausbleibt.
Außerdem scheitert sie bei dem, der nur im Vorbereitungsstadium tätig wird.
2
Q
Gesamtlösung hM
A
Der Versuchsbeginn für liegt für alle Mittäter vor, wenn einer der Täter im Rahmen des gemeinsamen Tatentschlusses zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar angesetzt hat.