Unmittelbares Ansetzen §25 II Flashcards

1
Q

Einzellösung

A

Der Versuchsbeginn ist für jeden Mittäter gesondert danach zu bestimmen, ob er zu seinem Tatbeitrag schon unmittelbar angesetzt hat.

P: Wird dem Wesen der Mittäterschaft nicht gerecht, da eine wechselseitige Zurechnung der Tatbeiträge ausbleibt.
Außerdem scheitert sie bei dem, der nur im Vorbereitungsstadium tätig wird.

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2
Q

Gesamtlösung hM

A

Der Versuchsbeginn für liegt für alle Mittäter vor, wenn einer der Täter im Rahmen des gemeinsamen Tatentschlusses zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar angesetzt hat.

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