Enge Zusammenfassung Flashcards

1
Q

Dolus Eventualis (Eventualvorsatz / Bedingter Vorsatz)

A

Billigungstheorie - BGH (volitiv)

Ernstnahmetheorie - hL (volitiv)

Möglichkeitstheorie (kognitiv)

Wahrscheinlichkeitstheorie (kognitiv)

Gleichgültigkeitstheorie (vollitiv)

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2
Q

Fehlgehen der Tat bei einer Aberratio Ictus

A

Gattungslösung

Konkretisierungslösung - hM
Arg: Vorsatz war auf bestimmtes Zielobjekt konkretisiert.

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3
Q

Irrtum über den Kausalverlauf bei MEHRAKTIGEM Geschehen

A

Lehre vom dolus Generals (Gesamtgeschehen -> Gesamttötuhngsvorsatz) P: Fingieren eines Vorsatzes

Aufspaltungslösung (P: der Ersthandlung kommt nicht genügend Bedeutung zu)

Unwesentlichkeitslösung - hM (unwesentliche Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf)

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4
Q

Absichtsprovokation - zielgerichtete Provokation, um unter dem Deckmantel der Notwehr das Oper zu schädigen

A

Unzulässigkeitslösung - hL (Arg: rechtsmissbräuchlich)

Drei-Stufen-Lösung - Rspr (P: hoher handlungsunwert und zugleich erfolgsunwert)

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5
Q

Fehlen des Notwehrwillens

A

Vollendungslösung

Versuchslösung - hM (Arg: kein Erfolgsunwert)

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6
Q

Subjektives Rechtfertigungselement

A

Voluntative Lösung - hM (Verteidigungsabsicht)

Kognitive Lösung (P: andere Motive überwiegen, trotzdem Rechtfertigung?!)

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7
Q

Nötigungsnotstand

A

Entschuldigungslösung - hM (Seite des Unrechts)

Rechtfertigungslösung (starkes Überwiegen der eigenen Interessen)

Differenzierende Lösung (Rechtfertigung bei schwerwiegenden Eingriffen)

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8
Q

a.l.i.c.

Actio libera in causa

A

Vollrausch-Lösung §323a

a.l.i.c.-Lösung (im Vollzug unfrei, aber Entstehungsgrund frei)

Ausnahmemodell (P: Verstoß gg. Art. 103 II)

Ausdehnungsmodell (P: §11 I Nr. 5, Begehung der Tat)

Werkzeugtheorie (P: Verstoß gg. Art. 103 II)

Vorverlagerungstheorie - wohl hM (P: §22, UA nach seiner Vorstellung von der Tat)

Unvereinbarkeitslehre

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9
Q

Erlaubnistatbestandsirrtum

A

Vorsatztheorie

Strenge Schuldtheorie (Unrechtsbewusstsein als Teil der Schuld) P: Täter an sich rechtstreu)

Lehre von den neg. TB-Merkmalen (Gesamtunrechtstatbestand) P: §§32, 34

Vorsatzunrechtausschließende eingeschränkte Schuldtheorie (Kein Handlungsunwert)P: Straflosigkeit des Teilnehmers

Rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie (Vorsatzschuld)

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10
Q

Fehlschlag des Versuchs

A

Gesamtbetrachtungslehre - hM (Rücktrittshorizont)

Einzelaktstheorie - (P: Keine Rücktrittsmöglichkeit; Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges)

[Tatplantheorie] - (P: Priviligiert den mit höherer krimineller Energie)

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11
Q

Abgrenzung Mittäterschaft / Teilnahme - bei gemeinsamer Tatausführung

A

Subjektive Theorie - BGH

Tatherrschaftslehre - hL

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12
Q

Error in persona des Mittäters

A

Exzesslösung - (Exzess = getroffene Person ist nicht dem Personenkreis, auf den sich der Tatplan bezieht zuzuordnen)

Unbeachtlichkeitslösung - hM (Arg: Risiko der Tatbestandsverwirklichung)

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13
Q

Sukzessive Mittäterschaft

A

Beendigungslösung - Rspr (Arg: Beteiligung wirkt unrechtsvertiefend - / - P: §25 II erfordert gemeinschaftliche Begehung, daher Verstoß gg Art. 103 II)

Vollendungslösung - hL (Begehung der Tat ist abgeschlossen; Spezialdelikte)

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14
Q

Nur Tatbeitrag im Vorbereitungsstadium, §25 II

A

Strenge Tatherrschaftslehre - (P: Organisator wird als Randfigur betrachtet?!)

Weite Tatherrschaftslehre - hL (Minus)

Subjektive Theorie - Rspr

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15
Q

Wesentlichkeit des Tatbeitrags, §25 II

A

Tatherrschaftslehre - hL

Subjektive Theorie - Rspr

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16
Q

Unmittelbares Ansetzen §25 II

A

Einzellösung - (P: keine wechselseitige Zurechnung, wie sonst bei der Mittäterschaft; Scheitert beim Bandechef)

Gesamtlösung - hM

17
Q

Subjektiv Anstiftung, objektiv mittelbare Täterschaft

A

Anstiftungslösung - (P: Verstoß gegen §26)

Versuchslösung (§30 I) - hM

18
Q

Vermeintliche mittelbare Täterschaft

A

Versuchslösung - (P: Tat vollendet, dennoch nur Versuchsstrafbarkeit = unbillig)

Anstiftungslösung - hM (P: Kein Anstiftervorsatz, daher Verstoß gegen Art. 103 II)

19
Q

Error in persona vel obiecto des Tatmittlers

A

Differenzierende Lösung - (Arg: Verwechslungsgefahr wird mit in den Tätervorsatz aufgenommen, sobald der Tatmittler selbst die Individualisierung übernimmt)

Aberratio-Ictus-Lösung - hM

20
Q

Unmittelbares Ansetzen §25 I Alt. 2

A

Einzellösung - (P: Zu weit vorverlegt; kein Unmittelbarkeitserfordernis gem. §22)

Gesamtlösung - (P: alleinige Tat des Hintermannes, kein gemeinsamer Tatentschluss)

Rechtsgutsgefährdungstheorie - hM

21
Q

Aufstiftung

A

Beihilfelösung

Qualifikationstheorie- hM (Arg: übersteigerter Tatentschluss; höheres Unrecht)

22
Q

Error in persona beim Haupttäter - §26

A

Unbeachtlichkeitslösung - Rspr (P: Dilemma)

Aberratio ictus Lösung - hL (P: Strafbarkeitslücken)

Differenzierende Lösung - (Wer hat das Opfer individualisiert? Anstifter -> hL; Haupttäter -> Rspr)

23
Q

Keine Kausalität des Hilfe Leistens, §27

A

Kausalitätslösung - hL (Arg: Strafgrund der Teilnahme ist Mitwirkung an fremden Unrecht, woran es ohne Kausalität fehlt; Uferlose Ausweitung, Beihilfe würde zum Gefährdungsdelikt, dafür §138; Wo ist die Grenze zur straflosen versuchten Beihilfe?)

Förderungslösung - Rspr (Arg: Kriminelle Energie auch beim Gehilfen; “fremde Tat”, weswegen eine Kausalität nicht erforderlich ist.

24
Q

Sukzessive Beihilfe

A

Beendigungslösung - Rspr (P: Beihilfe und Begünstigung laufen somit fast parallel)

Vollendungslösung - hL

25
Q

Neutrale Beihilfe

A

Zurechnungslösung - (P: Die Handlung muss stets in ihrem Kontext gesehen werden)

Vorsatzlösung - hM (dolus eventualis bzw. für möglich halten)

26
Q

strafMODIFIZIERENDES Merkmal bei §30 I

A

Täterlösung - Rspr (Arg: §30 I spricht von “Begehung der Tat”. Täter “begeht” die Tat, weswegen es auf seine Person ankommen muss)

Anstifterlösung - hL (Arg: Die Tatbestandsverschiebung aus §28 II, die für die vollendete Anstiftung gilt, muss auch für die versuchte gelten)

27
Q

Abgrenzung Tun / Unterlassen

A

Energieeinsatzlösung (P: Unterlassungskomponente kann trotz Energieeinsatz gewichtiger sein)

Schwerpunktlösung hM

28
Q

Quasi-Kausalität

A

Risikoverringerungslehre (P: Verstößt gegen in-dubio-Grundsatz und wandelt Begehungsdelikte in Gefährdungsdelikte zm)

abgewandelte Conditio-Formel (hM)

29
Q

Beteiligung am Begehungsdelikt durch Unterlassen

A

Gehilfenlösung

Pflichtenlösung

Typenlösung

Tatherrschaftslösung - hL

Subjektive Theorie - Rspr

30
Q

Unterlassungsdelikte unmittelbares Ansetzen

A

Extensive Lösung - P: Bestrafung obwohl keine konkrete Gefahr vorliegt

Restriktive Lösung - P: Zeitpunkt des Versuchsbeginns wird verwechselt mit Zeitpunkt des letztmöglichen Rücktritts vom Versuch

modifizierte Gefährdungslösung - hM