Enge Zusammenfassung Flashcards
Dolus Eventualis (Eventualvorsatz / Bedingter Vorsatz)
Billigungstheorie - BGH (volitiv)
Ernstnahmetheorie - hL (volitiv)
Möglichkeitstheorie (kognitiv)
Wahrscheinlichkeitstheorie (kognitiv)
Gleichgültigkeitstheorie (vollitiv)
Fehlgehen der Tat bei einer Aberratio Ictus
Gattungslösung
Konkretisierungslösung - hM
Arg: Vorsatz war auf bestimmtes Zielobjekt konkretisiert.
Irrtum über den Kausalverlauf bei MEHRAKTIGEM Geschehen
Lehre vom dolus Generals (Gesamtgeschehen -> Gesamttötuhngsvorsatz) P: Fingieren eines Vorsatzes
Aufspaltungslösung (P: der Ersthandlung kommt nicht genügend Bedeutung zu)
Unwesentlichkeitslösung - hM (unwesentliche Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf)
Absichtsprovokation - zielgerichtete Provokation, um unter dem Deckmantel der Notwehr das Oper zu schädigen
Unzulässigkeitslösung - hL (Arg: rechtsmissbräuchlich)
Drei-Stufen-Lösung - Rspr (P: hoher handlungsunwert und zugleich erfolgsunwert)
Fehlen des Notwehrwillens
Vollendungslösung
Versuchslösung - hM (Arg: kein Erfolgsunwert)
Subjektives Rechtfertigungselement
Voluntative Lösung - hM (Verteidigungsabsicht)
Kognitive Lösung (P: andere Motive überwiegen, trotzdem Rechtfertigung?!)
Nötigungsnotstand
Entschuldigungslösung - hM (Seite des Unrechts)
Rechtfertigungslösung (starkes Überwiegen der eigenen Interessen)
Differenzierende Lösung (Rechtfertigung bei schwerwiegenden Eingriffen)
a.l.i.c.
Actio libera in causa
Vollrausch-Lösung §323a
a.l.i.c.-Lösung (im Vollzug unfrei, aber Entstehungsgrund frei)
Ausnahmemodell (P: Verstoß gg. Art. 103 II)
Ausdehnungsmodell (P: §11 I Nr. 5, Begehung der Tat)
Werkzeugtheorie (P: Verstoß gg. Art. 103 II)
Vorverlagerungstheorie - wohl hM (P: §22, UA nach seiner Vorstellung von der Tat)
Unvereinbarkeitslehre
Erlaubnistatbestandsirrtum
Vorsatztheorie
Strenge Schuldtheorie (Unrechtsbewusstsein als Teil der Schuld) P: Täter an sich rechtstreu)
Lehre von den neg. TB-Merkmalen (Gesamtunrechtstatbestand) P: §§32, 34
Vorsatzunrechtausschließende eingeschränkte Schuldtheorie (Kein Handlungsunwert)P: Straflosigkeit des Teilnehmers
Rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie (Vorsatzschuld)
Fehlschlag des Versuchs
Gesamtbetrachtungslehre - hM (Rücktrittshorizont)
Einzelaktstheorie - (P: Keine Rücktrittsmöglichkeit; Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges)
[Tatplantheorie] - (P: Priviligiert den mit höherer krimineller Energie)
Abgrenzung Mittäterschaft / Teilnahme - bei gemeinsamer Tatausführung
Subjektive Theorie - BGH
Tatherrschaftslehre - hL
Error in persona des Mittäters
Exzesslösung - (Exzess = getroffene Person ist nicht dem Personenkreis, auf den sich der Tatplan bezieht zuzuordnen)
Unbeachtlichkeitslösung - hM (Arg: Risiko der Tatbestandsverwirklichung)
Sukzessive Mittäterschaft
Beendigungslösung - Rspr (Arg: Beteiligung wirkt unrechtsvertiefend - / - P: §25 II erfordert gemeinschaftliche Begehung, daher Verstoß gg Art. 103 II)
Vollendungslösung - hL (Begehung der Tat ist abgeschlossen; Spezialdelikte)
Nur Tatbeitrag im Vorbereitungsstadium, §25 II
Strenge Tatherrschaftslehre - (P: Organisator wird als Randfigur betrachtet?!)
Weite Tatherrschaftslehre - hL (Minus)
Subjektive Theorie - Rspr
Wesentlichkeit des Tatbeitrags, §25 II
Tatherrschaftslehre - hL
Subjektive Theorie - Rspr