§25 I Alt. 2 Fehlende Tätereigenschaft beim Vordermann Flashcards
Strenge Tatherrschaftslehre
Mittelbare Täterschaft scheidet aus, weil der Vordermann alleine das Geschehen beherrscht.
P: Sie gibt das Tatherrschaftskriterium zur Bestimmung der Täterschaft bei Sonderdelikten auf.
Weite Tatherrschaftslehre hL
Der Hintermann ist mittelbarer Täter. Das Fehlen von Tätereigenschaft beim Vordermann begründet dessen Unterlegenheit in einem normativen Sinne.
Das Vorliegen der entsprechenden Eigenschaft beim Hintermann begründet zudem dessen rechtliche beherrschende Stellung.
Subjektive Theorie Rspr
Der Hintermann ist mittelbarer Täter. Besitzt er die erforderliche Tätereigenschaft, reicht sein Interesse an der Tat zur Bejahung der mittelbaren Täterschaft.