Distanzdelikte unmittelbares Ansetzen Flashcards
Handlungslösung
Der Versuch beginnt spätestens, wenn der Täter alles getan hat, was er zur Tatbestandsverwirklichung tun muss.
Kritik: Der Versuchsbeginn wird zu weit vorverlegt, indem er auch einen Zeitraum erfasst, in dem noch keine konkrete Gefahr besteht und der Täter das Geschehen noch in seiner Hand hat.
Gefährdungslösung
Der Versuch beginnt erst, wenn sich das Opfer in den Wirkungskreis des Tatmittels begibt und der Erfolgseintritt nahe gerückt ist, so dass das betroffene Rechtsgut konkret gefährdet wird.
Kritik: Der Versuchsbeginn ist vom Verhalten des Täters abhängig. Nach dem Wortlaut des §22 - unmittelbar ansetzt - ist dieser aber gerade auf das Täterverhalten und nicht auf einen davon unabhängigen Gefahreintritt bezogen.
Herrschaftslösung hM
Der Versuch beginnt, wenn der Täter den weiteren Geschehensablauf aus der Hand gibt, ihn also aus seinem Herrschaftsbereich entlässt (zB das Sich-Entfenen nach dem Platzieren der scharfen Bombe)