Absichtsprovokation Flashcards
Absichtsprovokation
Der Provokateur reizt den Angreifer zielgerichtet zu seinem Angriff, um ihn dann unter dem Deckmantel der Notwehr verletzen zu können.
Unzulässigkeitslösung hL
Das Notwehrrecht entfällt vollständig. Da es dem Provokateur in Wirklichkeit um eine Schädigung des provozierten Angreifers geht, ist eine Berufung auf Notwehr rechtsmissbräuchlich.
Drei-Stufen-Lösung
Es besteht ein abgestuftes Notwehrrecht (Ausweichen vor Schutzwehr vor Trutzwehr).
Kann der Provokateur den Angriff jedoch nicht anders als durch Trutzwehr abwenden und ist die daraus bestehende Bedrohung von erheblicher Bedeutung, bleibt eine aktive Gegenwehr zulässig.
P: Man kann demjenigen, der mit höherer krimineller Energie handelt, kein Notwehrrecht zusprechen. Insbesondere dann nicht, wenn dieser rechtsmissbräuchlich handelt.