Die neutrale Beihilfe Flashcards
1
Q
Zurechnungslösung
A
Es liegt kein Hilfe leisten vor, da die Tatbegehung dem Beteiligten aufgrund der Sozialadäquanz seines Verhaltens bzw. der Einhaltung des erlaubten Risikos nicht zugerechnet werden kann.
P: Handlungen sind nicht als solche neutral, sondern müssen stets in ihrem Kontext gesehen werden.
2
Q
Vorsatzlösung hM
A
Hält der Beteiligte die Begehung einer Straftat nur für möglich, liegt eine Beihilfe vor, wenn die Deliktsbegehung objektiv wahrscheinlich ist.
wenn sich das vom Helfenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens als derart hoch erweist, sodass sich dieser “mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ.