§224 I Nr. 2 Alt. 2 Unbeweglicher Gegenstand Flashcards

1
Q

Unbewegliche Gegenstände sind gefährliche Werkzeuge mM

A

Nach einer Ansicht sind auch unbewegliche Gegenstände vom Normzweck erfasst, da sie erhebliche Verletzungen hervorrufen können.

P: Die Auslegung überschreitet die Wortlautgrenze - > Verstoß gg Art. 103 II GG

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2
Q

Unbewegliche Gegenstände sind keine gefährlichen Werkzeuge hM

A

Nach dieser Ansicht überschreite diese Auslegung die Wortlautgrenze und verstößt daher gegen Art. 103 II. Einem “Werkzeug haftet nach dem natürlichen Sprachgebrauch ein gewisse Beweglichkeit an.
Darüber hinaus besteht für diese Ausdehnung kein Bedürfnis, da gravierende Fälle über §§224 I Nr. 5, 226 erfasst werden können.

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