strafMODIFIZIERENDES Merkmal bei der versuchten Anstiftung Flashcards
1
Q
Täterlösung Rspr
A
Der Täter muss das bpM erfüllen. Die Tat muss für den Täter ein Verbrechen sein.
Arg: §30 I spricht von der “Begehung” eines Verbrechens; der Täter “begeht” die Tat, weswegen es hinsichtlich der Verbrechensqualität auf seine Person ankommen muss.
2
Q
Anstifterlösung hL
A
Der Anstifter muss das bpM erfüllen. Entscheidend ist, ob er im Falle der erfolgreichen Anstiftung wegen Anstiftung zu einem Verbrechen zu bestrafen wäre.
Arg: Die Tatbestandsveschiebung, die nach §28 II für die vollendete Anstiftung gilt, muss auch für die versuchte Anstiftung gelten.
3
Q
Kumulationslösung
A
Täter und Anstifter müssen das bpM erfüllen.