Beteiligung am Begehungsdelikt durch Unterlassen Flashcards

1
Q

Gehilfenlösung

A

Der Unterlassende ist stets nur Gehilfe, da er das Geschehen nicht in seiner Hand hält. Die Tatherrschaft liegt in Form der Handlungsherrschaft allein beim aktiv handelnden Täter.

P: Das Tatherrschaftskriterium schließt eine Täterschaft des Unterlassenden nicht aus, denn je nach der konkreten Sachlage kann dieser das Geschehen durch seine Handlungsmacht durchaus mit ablaufen lassen oder hemmen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Pflichtenlösung

A

Der Unterlassende ist stets Täter. Unterlassungsdelikte sind Pflichtdelikte, bei denen das Unterlassen des Garanten als Pflichtverletzung eine unmittelbare Täterschaft begründet.

P: Es überzeugt nicht, das Tatherrschaftskriterium zur Bestimmung der Täterschaft im Bereich der Unterlassungsdelikte aufzugeben.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Typenlösung

A

Es ist nach Art der Garantenstellung zu unterscheiden:

Der Beschützergarant ist Täter, da er eine besondere Nähe zum geschützten Rechtsgut aufweist.

Der Überwachergarant ist Gehilfe, weil bei ihm die besondere Nähe zum geschützten Rechtsgut fehlt.

P: Dem Gesetz lassen sich keine Anhaltspunkte für eine unterschiedliche Gewichtung von Beschützer- und Überwachungsgarantenstellung entnehmen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Tatherrschaftslösung hL

A

Der Unterlassende ist Täter, wenn er erheblichen Einfluss auf den Begehungstäter besitzt oder diesen sonst leicht aufhalten könnte.
Der Unterlassende ist Gehilfe, wenn er kaum Einfluss auf den Begehungstäter hat und diesen nur schwer stoppen könnte.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Subjektive Theorie Rspr

A

Der Unterlassende ist Täter, wenn er ein eigenes Tatinteresse besitzt (Animus auctoris).

Der Unterlassende ist Gehilfe, wenn er sich nur dem Willen des Begehungstäters unterordnet (Animus socii).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly