Anforderungen subjektives Rechtfertigungselement Flashcards
1
Q
Voluntative Lösung (hM)
A
Die Kenntnis der notwehrbegründenden Umstände allein genügt nicht. Der Notwehrübende muss zudem mit Verteidigungsabsicht handeln.
-> Nur dann wird das tatbestandliche Unrecht vollständig ausgeglichen
2
Q
Kognitive Lösung
A
Die Kenntnis der notwehrbegründenden Umstände reicht aus.
P: Der Verteidiger ist auch dann gerechtfertigt, wenn ganz überwiegend andere Motive für sein Verhalten ausschlaggebend sind.