Fallenstellungen §25 I Alt. 2 UA Flashcards
Rspr
Steht für den Täter fest, dass das Opfer erscheinen und das selbstschädigende Verhalten vornehmen wird, setzt der Täter mit dem Abschluss seiner Tathandlung unmittelbar an. Hält der Täter das Erscheinen des Opfers lediglich für möglich aber noch für ungewiss, liegt Versuchsbeginn vor, wenn das Opfer tatsächlich erscheint und auch Anstalten macht, das selbstschädigende Verhalten tatsächlich vorzunehmen.
P: Es erscheint unbillig, das unmittelbare Ansetzen des Täters von der Vorsatzform abhängig zu machen.
hL
Fallenstellungskonstellationen bilden eine Fallgruppe der mittelbaren Täterschaft, in der der Hintermann die Tat durch das Opfer als Werkzeug gegen sich selbst begehen will, weswegen die üblichen Regeln des Versuchsbeginns bei der mittelbaren Täterschaft gelten.