Omissio libera in causa Flashcards
1
Q
Unmöglichkeitslösung
A
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die konkrete Rettungshandlung erforderlich wird. Zu diesem Zeitpunkt fehlt dem Unterlassenen die Handlungsmöglichkeit.
2
Q
Vorverlegungslösung hM
A
Es reicht aus, dass die Handlungsfähigkeit zu einem früheren Zeitpunkt bestanden hat.
Arg: es gibt keine Regelung wie §20, die anordnet, dass es auf die Handlungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit der konkreten Rettungshandlung ankommt.
Arg: Einen Garanten trifft auch die Pflicht, seine Handlungsfähigkeit im Hinblick auf die Abwehr vorhersehbarer Gefahren zu erhalten.