§25 II UA, Vermeintliche Mittäterschaft Flashcards
1
Q
Voraussetzung
A
Der vermeintliche Mittäter vollzieht zwar wirklich eine Handlung; diese stellt aber nur in der Vorstellung des Täters den Beginn der Tatausführung dar.
2
Q
Rspr
A
Aus der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs folgt, dass eine Zurechnung möglich sein muss. Es genügt, dass mit diesem Verhalten aus Sicht des Täter die Schwelle zum Versuchsbeginn überschritten wird.
3
Q
hL
A
Zugerechnet werden kann nach §25 II nur ein tatbestandliches Verhalten. Dieses muss also nach der Vorstellung des Handelnden selbst den Beginn einer Tatbestandsverwirklichung darstellen. Er muss also mit Tatentschluss handeln.