Subjektives Rechtfertigungselement Fahrlässigkeit Flashcards
1
Q
Objektive Lösung
A
Der Verteidiger braucht keinen Notwehrwillen.
- > Glück gehabt.
2
Q
Subjektive Lösung
A
Der Verteidiger muss in Kenntnis der notwehrbegründenden Umstände handeln (genereller Notwehrwille).
- > Der Verteidiger ist nicht gerechtfertigt, wenn er das Bestehen der Notwehrlage nicht erkannt hat.