Sachenrecht COPY Flashcards

1
Q

Warum ist grundsätzlich kein Delikts- und Bereicherungsrecht zu prüfen, wenn der Besitzer redlich ist?

A

Sie werden in 993 I Hs. 2 ausgeschlossen.

Natürlich gibt es da auch Ausnahmen.

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2
Q

Was regelt das Sachenrecht dem Grunde nach?

A

Es regelt, welche Sachen welcher Person zustehen und welche Befugnisse diese Person an der Sache hat.

Es kommt somit zu einer rechtlichen Zuordnung von Sachen zu Personen und die daraus folgenden Rechtspositionen.

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3
Q

In welche zwei Abschnitte wird das Sachenrecht nochmal unterteilt?

A
  1. Mobiliarsachenrecht (jede bewegliche Sache)
  2. Immobiliarsachenrecht (jede unbewegliche Sache; Immobilien)
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4
Q

Was ist der Oberbegriff für alle Rechtsobjekte?

A

Gegenstände

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5
Q

Wann ist ein Gegenstand körperlich?

A

Wenn er greifbar ist

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6
Q

Wann ist eine Sache beweglich?

A

Wenn sie ihre räumliche Lage verändern kann bzw. die räumliche Lage verändert werden kann

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7
Q

Sind Tiere Sachen?

A

Nein

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8
Q

Welche Vorschriften sind auf Tiere anzuwenden?

A

Die für Sachen geltenden Vorschriften gem. 90a S. 1 BGB, soweit dies mit dem Wesen und dem Schutz vereinbar ist

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9
Q

Können abgetrennte Körperteile Eigentumsobjekte sein? Und falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

A

Ja, 953ff. analog

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10
Q

Sind Personen Sachen?

A

Nein

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11
Q

Sind Rechte, geistige Werke Sachen?

A

Nein

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12
Q

Was ist aber, wenn das geistige Werk zB in einem Manuskript verkörpert ist?

A

Dann finden auf den Inhalt Urheber- oder Patentrecht anwendung, auf das Papier selbst dann Sachenrecht

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13
Q

Was sind vertretbare Sachen?

A

Bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen, § 91

Bsp.: Lebensmittel

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14
Q

Warum sind Sachen vertretbar?

A

Weil sie unbegrenzt ersetzt werden können.

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15
Q

Was ist eine unvertretbare Sache?

A

Jede Sache, die eben nicht unbegrenzt ersetzt werden kann und nicht nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt wird.

Dazu gehören zB Unikate, wie ein Original Van Gogh

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16
Q

Was sind wesentliche Bestandteile einer Sache?

A

Bestandteile, die von der Sache nicht getrennt werden können, ohne dass sie oder die Hauptsache zerstört oder wesentlich verändert werden.

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17
Q

Was ist Zubehör?

A

Nichtwesentliche, bewegliche Bestandteile, die dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dienen sill und zu ihr in einer räumlichen Beziehung stehen, 97 BGB

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18
Q

In welchem Paragraphen sind Nutzungen legaldefiniert?

A

100

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19
Q

In welchem Paragraphen sind Früchte legaldefiniert?

A

99

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20
Q

Was sind Sach- und Rechtsfrüchte?

A
  1. Sachfrüchte: Äpfel, Birnen, etc. (Alles “tatsächliche”)
  2. Rechtsfrüchte: zB Zinsen einer Forderung
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21
Q

Wann handelt es sich um einen Gebrauchsvorteile?

A

Insbesondere bei gegenstädnlich nicht fassbaren Vorteilen, die der Gebrauch einer Sache bietet; zB Bewohnen einer Wohnung, Benutzung Kfz

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22
Q

Was muss bei der Nutzung unbedingt erhalten bleiben?

A

Die Muttersache

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23
Q

Was ist die Muttersache?

A

Die Sache, als der die Nutzungen gezogen werden (Henne, die die Eier legt > Eier = Nutzung der Sache)

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24
Q

Nenne drei Fälle, die keine Nutzung iSd 100 darstellen!

A
  1. Verbrauch
  2. Verarbeitung
  3. Veräußerung
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25
Q

Was versteht man unter Eigentum und wo ist es geregelt?

A

Das absolute Herrschaftsrecht über eine Sache. Es wirkt gegen jedermann und ist in 903 geregelt.

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26
Q

Was versteht man unter Besitz und wo ist er geregelt?

A

Besitz ist die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft über eine Sache. Ist in 854 geregelt.

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27
Q

Was sind beschränkt dingliche Rechte?

A

zB: Nutzungsrechte, Verwertungsrechte, Erwerbsrechte

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28
Q

Was begründen dingliche Ansprüche und was genau nicht?

Nenne Beispielhafte Ansprüche

A

Sie verwirklichen dingliches Recht, begründen allerdings kein Schuldverhältnis!

Herausgabeansprüche, 861, 985; Beseitigungs-/ Unterlassungsansprüche 1004

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29
Q

Was begründen Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen im Sachenrecht?

Nenne eine Beispielsnorm

A

Rechtsansprüche bei Eingriffen in dingliche Rechte

987 - Nutzungen nach Rehtshängigkeit

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30
Q

Was besagt das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?

A

Der schuldrechtliche Vertrag ist unabhängig vom dinglichen Vertrag.

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31
Q

Was bedeutet der Typenzwang im Sachenrecht?

A

Man darf Sachen nur nach den Vorschriften des Sachenrechts übereignen.

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32
Q

Was sind die drei Herausgabeansprüche im Sachenrecht?

A
  1. 861
  2. 985
  3. 1007
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33
Q

Was ist das Prüfungsschema des 985?

A
  1. Eigentümer
  2. Besitzer
  3. Kein Recht zum Besitz
  4. Rechtsfolge
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34
Q

Was ist das Prüfungsschema des 929?

A
  1. Rechtgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts
  2. Einigung
  3. Übertragung durch Eigentümer
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35
Q

Was ist das Prüfungsschema des 932?

A
  1. Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts
  2. Rechtsscheintatbestand des Besitzers (Veräußerer als Nichtberechtigter)
  3. Gutgläubigkeit des Erwerbers
  4. Kein Abhandenkommen der Sache, 935
36
Q

Wo ist der gutgläubige Erwerb geregelt?

A

932

37
Q

Was kann nicht Gegenstand eigener Rechte sein?

A

Wesentliche Bestandteile

38
Q

Welche Prinzipien beherrschen das Sachenrecht?

A
  1. Typenzwang
  2. Publizitätsgrundsatz
  3. Bestimmtheitsgrundsatz
  4. Spezialitätsgrundsatz
  5. Trennungs- und Abstraktionsprinzip
39
Q

Was besagt der Typenzwang?

A

Er besagt die Beschränkung, auf die im Gesetz geregelten dinglichen Rechte in ihrer dort vorgesehenen Ausgestaltung. Neue dingliche Rechte können von den Parteien nicht geschaffen werden.

“Man muss mit dem klarkommen, was im Gesetz geregelt ist”

40
Q

Was besagt der Publizitätsgrundsatz?

A

Das Bestehen konkreter dinglicher Rechte muss erkennbar sein.

41
Q

Was besagt der Bestimmtheitsgrundsatz?

A

Die Vereinbarung der Parteien muss inhaltlich bestimmt getroffen werden.

42
Q

Was besagt der Spezialitätengrundsatz?

A

Dingliche Rechts können nur an einzelnen Sachen, nicht an Sachgesamtheiten begründet werden

43
Q

Was besagt das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?

A

Trennungsprinzip: Schuldrechtlicher Vertrag ist getrennt vom dinglichen Vertrag

Abstaktionsprinzip: Wirkung des schuldrechtlichen Vertrags ist unabhängig von der Wirkung des dinglichen Vertrags

44
Q

Was ist der Zweck des Typenzwangs?

A

Die Sicherung der Rechtsklarheit

45
Q

Welche Freiheit bleibt beim Typenzwang bestehen und welche nicht?

A

Es bleibt die Abschlussfreiheit bestehen, jedoch nicht die inhaltliche Gestaltungsfreiheit

46
Q

Sind gesetzliche oder richterrechtliche Neubildungen im Sachenrecht denn möglich?

A

Ja

47
Q

Sind das Anwartschaftsrecht und das Treuhandeigentum gewohnheitsrechtlich anerkannte Institute?

A

Ja

48
Q

Die dingliche Zuordnung muss nach außen für jedermann erkennbar, also “publik” sein. Wodurch geschieht das?

A

Durch Publizitätsmittel

49
Q

Was ist ein Publizitätsmittel bei Rechten an beweglichen Sachen?

A

Der Besitz

50
Q

Was ist ein Publizitätsmittel bei Rechten an Grundstücken?

A

Die Eintragung im Grundbuch

51
Q

Haben Publizitätsmittel eine Vermutungswirkung?

A

Ja, es wird vermutet, dass derjenige, der in seiner Person den Publizitätstatbestand erfüllt und somit nach außen als Berechtigter erscheint, auch tatsächlich Inhaber des jeweiligen dinglichen Rechts ist.

52
Q

Wo wird der Bestimmtheitsgrundsatz bei der Prüfung des 929 eingebaut?

A

Im Rahmen der dinglichen Einigung

53
Q

Kann Sacheigentum an einem Unternehmen als solches bestehen?

A

Nein, Eigentum iSd 903 kann nur an den einzelnen zum Unternehmen gehörenden Sachen bestehen.

54
Q

Um was für eine Art von “Deal” handelt es sich, wenn beim Unternehmenskauf Sachen Stück für Stück übertragen werden müssen?

A

Asset Deal

55
Q

Um was für eine Art von “Deal” handelt es sich, wenn beim Unternehmenskauf Anteile am Unternehmen übertragen werden?

A

Share Deal

56
Q

Wann greift die Vermutungswirkung des 1006?

A

Nur bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen

57
Q

Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen des 1006?

A
  1. Besitzer nach 854
  2. Bewegliche Sache
58
Q

Wann sind die Regelungen des 987ff. anwendbar?

A

Wenn bereits zur Zeit des Umstandes, aus dem Rechtsfolgen hergeleitet werden, eine Vindikationslage bestand.

59
Q

Vor was schützt 858?

A

Vor einer Besitzbeeinträchtigung, die ohne den Willen des Besitzes erfolgt.

60
Q

Ist über den Wortlaut des 858 herausgehend eine “schuldhafte” verbotene Eigenmacht zu fordern?

A

M1: Kein Verschulden erforderlich
(+) Wortlaut des 992 fordert auch kein Verschulden
(+) Verschulden wird auf Ebene des 823 I geprüft

M2: Verschulden erforderlich
(+) Eine Straftat muss auch vorsätzlich oder zumindest fahrlässig begangen werden. Die verbotene Eigenmacht muss demnach auch solche Parallelen aufweisen
(+) Die parallele Nennung im 992 erforde eine solche reduzierte Anwendung auf verbotene Eigenmächte

61
Q

Für welche Meinung sollte man sich bezüglich der Frage, ob ein “Verschulden” bei der verbotenen Eigenmacht erforderlich ist, entscheiden?

A

Für die Meinung, die das Vorliegen eines Verschulden annimmt.
Dafür spricht:
(+) Wertungswidersprüche zu einer Straftat
(+) Haftungssystem der 989ff. würde konterkariert werden, wenn der gutgläubige Besitzer, der aus Versehen eine fremde Sache an sich nahm, den Ansprüchen aus 992, 823 I ausgesetzt wäre

62
Q

Woraus resultieren possessorische Ansprüche?

A

Alleine aus dem faktischen (früheren) Besitz

63
Q

Worauf kommt es bei petitorischen Ansprüchen an?

A

Auf ein Recht zum Besitz

64
Q

Können Einwendungen, die sich auf ein Recht zum Besitz beziehen (also petitorische Einwendungen) gegen einen Anspruch aus 861 geltend gemacht werden?

A

Nein

65
Q

Warum können petitorische Einwendungen nicht gegen possessorische Ansprüche geltend gemacht werden?

A

Weil der Zweck des possessorischen Besitzschutzes die zügige Wiederherstellung der früheren Besitzverhältnisse ist.

66
Q

Wann kann ein Anspruchgegner fehlerhaften Besitz haben?

A
  1. Wenn er den Besitz durch verbotene Eigenmacht erlangt hat
  2. Wenn er der Gesamtnachfolger eines Erblassers ist, der zuvor fehlerhaft besessen hat
  3. Wenn der Besitznachfolger des fehlerhaft besitzenden Vorbesitzers ist (zB als Käufer) und die Fehlerhaftigkeit kannte bei Besitzerwerb
67
Q

Wie ist der Herausgabeanspruch aus 861 zu prüfen und ist es ein possessorischer oder petitorischer Anspruch?

A

I. Schema:
1. Besitzentzug beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht
2. Fehlerhafter Besitz des Anspruchgegners
3. Kein Ausschluss nach 861 II
4. Kein Erlöschen nach 864
5. (Kein Erlöschen nach 864 II analog)

II. Es ist ein possessorischer Anspruch

68
Q

Wer ist unmittelbarer Störer im Sinne des Sachenrechts?

A

Derjenige, der die Besitzstörung durch seine Handlung selbst bewirkt hat

69
Q

Wer ist mittelbarer Störer nach dem Sachenrecht?

A

Wer einen Dritten durch seine Willensbetätigung zur Störung bestimmt

70
Q

Wer ist Zustandstörer nach dem Sachenrecht?

A

Wer durch eine Sache die Störung verursacht

71
Q

Wie ist das Prüfungsschema des 862 I 1 und handelt es sich um einen possessorischen oder petitorischen Anspruch?

A

I. Schema:
1. Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht
2. Anspruchsgegner ist Störer
3. Kein Ausschluss nach 862 II
4. Kein Erlöschen nach 864

II. Possessorischer Anspruch

72
Q
A
73
Q

Was ist eine Besitzstörung?

A

Die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch einen Eingriff in den Bestand der tatsächlichen Sachherrschaft

74
Q

Was ist verbotene Eigenmacht iSd 858 I?

A

Jede widerrechtlich vorgenommene Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzers in der Ausübung seiner tatsächlichen Sachherrschaft

75
Q

Wann ist eine Besitzbeeinträchtigung widerrechtlich?

A

Wenn sie ohne den Willen des Besitzers erfolgt und gesetzlich nicht besonders gestattet ist

76
Q

Wann besteht eine Duldungspflicht nach 906 I?

A
  1. Vorliegen einer Immission
  2. Unwesentlichkeit der Einwirkung oder eine wesentliche, aber ortsübliche Beeinträchtigung, die nicht mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln verhindert werden kann
77
Q

Was sind Immissionen?

A

Einwirkungen auf andere Grundstücke, die in der Regel in ihrer Ausbreitung unkontrollierbar und unbeherrschbar sind.

78
Q

Kann 906 I auf Sachverhalte in einem Mehrparteienhaus unmittelbar angewandt werden?

A

Nein, da 906 I tatbestandlich voraussetzt, dass die aufgelisteten Immissionen einen grundstücksüberschreitenden Bezug aufweisen

79
Q

Ist eine analoge Anwendung auf Mehrparteienhäuser des 906 I möglich?

A

Ja, allerdings nur im Rahmen der besitz- und deliktsrechtlichen Abwehransprüche

80
Q

Ist eine analoge Anwendung des 906 II, also die Entschädigungsansprüche, analog auf ein Mehrparteienhaus anwendbar?

A

Nein

81
Q

Wie ist das Schema des 1007 I und handelt es sich um einen petitorischen oder possessorischen Anspruch?

A

I. Schema:
1. Früherer Besitz des Anspruchstellers an beweglicher Sache
2. Jetziger Besitz des Anspruchgegners
3. Bösgläubigkeit des Anspruchsgegners bei Besitzerwerb
4. Kein Ausschluss des Anspruchs nach 1007 III

82
Q

Wann liegt Bösgläubigkeit vor? Und in welchem Paragraphen ist Bösgläubigkeit besonders relevant?

A

I. Wenn der Anspruchsgegner das Fehlen eines gegenüber dem Anspruchsteller wirkenden Besitzrechts kannte oder grob fahrlässig verkannt hat

II. Im 932 II (Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs)

83
Q

Wie lautet das Schema des 1007 II 1 und ist es ein petitorischer oder possessorischer Anspruch?

A

I. Schema:
1. Früherer Besitz des Anspruchstellers an beweglicher Sache
2. Jetziger Besitz des Anspruchsgegners an der Sache
3. Dem Anspruchsteller ist der Besitz gestohlen worden, verloren gegangen oder sosnt abhanden gekommen
4. Anspruchsgegner darf nocht Eigentümer sein oder ihm darf die Sache nicht vor der Besitzzeit des früheren Besitzers abhanden gekommen sein
5. Kein Ausschluss nach 1007 III

84
Q

Wen schützen die 1007 I, II?

A

Den berechtigten früheren Besitzer und den unberechtigten, aber bei Besitzerwerb gutgläubigen früheren Besitzer

85
Q

Welcher Verjährungsfrist unterliegen die Ansprüche aus 1007?

A

Der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, 195, 199 I, IV

86
Q

Handelt es sich bei 858 um ein Schutzgesetz iSd 823 II?

A

Nach der hM ja, da er dem Erhalt des individuellen Besitzstandes dient

87
Q
A