IndivArbR- Urlaub Flashcards

1
Q

Urlaubsanspr- allg

A
  • gem §1 BUrlG
  • gesetzl Freistellungsanspr des AN
  • Anspr auf EFZG
  • auch AN-ähnliche §2 2 HS2 BUrlG
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2
Q

“Erholungsurlaub”

A

~ die zum Zwecke der Erholung erfolgte zeitweise Freistellung des AN von der ihm nach dem AV obliegenden Arbeitspflicht durch den AG unter Fortzahlung der Vergütung, um ihm Gelegenheit zur selbstbestimmten Erholung zu geben

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3
Q

Schema: Urlaubsanspr §1 BUrlG

A
  1. Anwendbarkeit des BUrlG §2 BUrlG
  2. Erfüllung der Wartezeit
  3. Fälligkeit u Erfüllbarkeit
    a) - nach Ablauf der Wartezeit §4 I BUrlG
    - an jedem 1.Kalendertag eines jeden Jahres §271
    b) - AN arbeitsvertr zur Arbeitsleistung verpflichtet
    - keine AU §9 BUrlG sonst Nachgewährung
  4. Negativvoraussetzung §6 I
    - Ausschluss vom Doppelurlaub bei früheren AG
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4
Q

Leistungsverweigerungsrecht des AG

A

a) §7 I BUrlG
- dringende betriebl Belange (Engpass)
- Urlaubswünsche anderer AN (Abwägung soz Int)

b) §7 II BUrlG
- Ausnahmen vom Grds der zusammenhängenden Urlaubsgewährung
Urlaub teilbar wenn:
- dringende betriebl Gründe
- Gründe in Person des AN (Wunsch zur Teilung allein reicht nicht)

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5
Q

Übertragung des Urlaubsanspruchs

A
  • Urlaub muss grds im laufenden Kalenderjahr genommen/gewährt werden §§1, 7 III 2 BUrlG
  • Übertragung ist ausnahmsweise zulässig, wenn
  • betriebl Gründe/ Person des AN
  • zeitl Begrenzung auf 31.3. des Folgejahres
  • TV Abweichung möglich
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6
Q

Dauer des Urlaubs

A
  • 24 Werktage (inkl Sa) = 4 Wochen §3 I BUrlG

- über TV meist mehr Urlaub

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7
Q

Abgeltungsanspruch

A
  • grds Abgeltungsverbot (Auszahlung)

- Ausnahme §7 IV: AV wurde beendet, bei Tod vererbbar

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8
Q

Urlaubsarbeit

A

§8 BUrlG

  • während Urlaub darf AN keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten
  • Anspr auf Urlaubsgeld bleibt unberührt
  • Unterlassungsanspr
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9
Q

Ist eine arbeitsvertragl geregelte Urlaubsstaffelung nach dem Lebensalter zulässig?

A
  • Verstoß gg AGG?
  • §10 AGG: zulässige untersch Behdl wegen des Alters
  • ist Altersgrenze rein willkürlich od existieren wissensch Nachweise?
  • handelt es sich um eine körperl anspruchsvolle Tätigkeit, deren Belastung ausgleichend entgegengewirkt werden soll?
  • AG ist für Rechtfertigung einer Benachteiligung iSd §10 AGG beweis- u darlegungspflichtig
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10
Q

RF wenn Urlaub in der Vergangenheit zu Unrecht nicht gewährt wurde?

A
  • AN hat SE-Anspr gem §§275 I, IV, 280 I, III, 283 1, 286 I 1 iVm II Nr.3, 287 2, 249 I
  • NUR Gewährung von Ersatzurlaub
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11
Q

Teilurlaub §5 BUrlG

A

Anspr auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des AV

  1. §5 Ia
    - wenn sechsmonatige Wartezeit noch nicht erfüllt wurde
  2. §5 Ib
    - bei Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit
  3. §5 Ic
    - bei Erfüllung der Wartezeit aber Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte
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12
Q

Urlaubsanspr von Jugendlichen

A
  • gem §1 I, 2 JArbSchG gelten für die Beschäftigung Jugendlicher die Bestimmungen des JArbSchG
  • Urlaubsanspr aus §19 JArbSchG
  • für alle Fragen die §19 JArbSchG nicht regelt, wird gem §19 IV auf das BUrlG verwiesen
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13
Q

Welche Anspr hat der AN gg AG wenn der AG trotz rechtzeitigen Antrags den Urlaub nicht bis zum 31.3. des Folgejahres gewährt?

A
  • Anspr auf SE gem §§280 I, III, 283 1, 286 I 1
  • bei Bestehen des AV besteht SE in nicht befristeten Ersatzurlaub
  • bei Beendigung des AV Anspr auf finanz Abgeltung
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14
Q

Was passiert bei Krankheit während Urlaub?

A
  • §9 BUrlG: wird AN während des Urlaubs nachgewiesen durch ein ärztl Attest krank, werden diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet
  • ABER: nicht bei übergesetzlichen Urlaub (über 24 Werktage)
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15
Q

Ist §7 III 1-3 BUrlG mit Europarecht vereinbar? (Richtlinie 2003/88/EG)

“Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt u genommen werden”

A
  • > nat Recht steht im Widerspruch zu Europarecht: nat Gesetzesrecht bleibt unangewendet (contra legem),bzw muss europarechtskonform ausgelegt werden
  • AN dürfen Url.anspr NICHT deshalb automatisch verlieren, weil sie bis zum Ende des Kalenderjahres keinen Urlaub beantragt haben
  • > Mitwirkungsobliegenheit des AG: AG muss AN konkret auffordern den Urlaub zu nehmen u ihn klar u rechtzeitig darauf hinweisen, dass Urlaub ansonsten verfällt
  • > nimmt AN seinen Urlaub aus freien Stücken in Kenntnis der sich daraus ergebenden Konsquenzen nicht, dann ist Art.7 III anw.bar
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16
Q

Neue EU-Richtlinie bzgl §7 III 1-3 BUrlG (Verfall von Url.ansprüchen/ Übertragung/ Abgeltung)

A
  • jeder AN muss 4-wöchigen Mindesturlaub pro Jahr erhalten (aus Gesundheitsschutz)
  • AG muss dafür sorgen, dass Mindesturlaub eingehalten wird durch klare schriftl Mitteilung
  • Urlaubswünsche des AN gem §7 I BUrlG werden nur noch berücksichtigt, wenn sie mit Richtlinie vereinbar sind

-> Urlaubsanspr darf nicht deshalb autom untergehen, weil sie bis zum Ende des Jahres keinen Urlaub beantragt haben, sondern nur wenn AG den AN tats in die Lage versetzt, seinen Urlaub rechtzeitig zu nehmen

17
Q

Problem: Können Urlaubsansprüche die der Erblasser zum Todeszeitpkt noch hatte, vererbt werden?

A

(-) BAG: Wortlaut des §7 IV BUrlG “kann der Urlaub -wegen Beendigung- des AV nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten”
-> Urlaubsabgeltung durch Erben nur wenn Verstorbene das Ende seines AV überlebt hat u ihm deshalb ein Urlaubsabgeltungsanspr entstanden ist

(+) EuGH: Auslegung BAG von §7 IV BUrlG europarechtswidrig

  • Urlaubsabgeltungsanspr ist rein vermögensrechtl u deshalb auch vererbbar unabhängig vom zeitl Aspekt
  • Anspr des AN auf bezahlten Jahresurlaub darf nicht mit dem Tod des AN untergehen u darf daher von Erben geltend gemacht werden
18
Q

Problem: Kann während vertragl vereinbarten Sonderurlaub über ein ganzes Kalenderjahr dennoch ein Anspr auf Erholungsurlaub gem §3 BUrlG entstehen?

A
  • BAG: es entsteht kein Anspr auf Erholungsurlaub
    (-) BUrlG sieht keine ausdrückl Quotelung vor
    (-) gesetzl Mindesturlaub basiert auf europarechtl garantierten Anspr des AN auf Erholungsurlaub von mind 4 Wochen
    (+) Sinn u Zweck von Urlaub ist Erholung von Arbeit
    (+) Anspr auf Erhol.url richtet sich gem §3 BUrlG nach dem maßgebl Arb.rythmus: verringert sich die Anzahl der wöchentl Arb.tage auf Null, entsteht auch kein Url.anspr

-> nicht übertragbar auf Arb.unfähigkeit u Elternzeit

19
Q

Kann ein Url.anspr verjähren bzw verfallen?

A
  1. Verjährung
    - solange der AG den AN in best Abständen über die Zahl der noch ausstehenden Url.tage informiert, kann KEINE Verjährung §212 eintreten
    - Verjährung wird mit jeder Info neu in Lauf gesetzt
    - muss als Einrede geltend gemacht werden
  2. Verfall
    - hat AG seiner Informationsobliegenheit genügt, kann ein Verfall des Url.anspr eintreten
    - von Amts wegen zu berücksichtigen
    - Anspr erlischt vollständig
20
Q

Woraus ergibt sich Zinsanspr bei Nachzahlungsanspr von zB Urlaubsgeld/ Lohn…?

A

= Verzugsvorschriften §§288 I, 286 II Nr.1

= Mahnung grds entbehrl, wenn Leistungszeit der Forderung bestimmt war