IndivArbR- Parteien Flashcards
Wer ist AN? Def
- §611a
- “AN ist, wer aufgrund eines privatrechtl Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in pers Abhängigkeit verpflichtet ist”
- privatrechtl Vertrag §611a I 1
- Erbringung von Diensten §611a I 1
- gg Entgelt §611a II
- fremdnützig §611a I 1
- in pers Abhängigkeit §611a I 2,3, 106 GewO (weisungsabh)
“Beamte”
- keine AN, weil Rechtsverhältnis nicht Privatrecht angehört
- öffentl-rechtl Dienst- u Treueverhältnis
- begründet durch zustimmungsbed Verwaltungsakt u nicht durch einen AV
Schema des AV
I. Vertragl Verpflichtung zur DL
- privatrechtl Vertrag §611a I 1
- Abgrenzung zu Beamten…
- bei Nichtigkeit: fehlerhaftes AV? - Verpflichtung zur DL
- Abgrenzung zu WV, Gesellschaft §§133, 157
II. in pers Abhängigkeit
- örtl, zeitl u sach-organisat Weisungsgebundenheit
- Abgrenzung zur selbst Tätigkeit - wertende Gesamtbetrachtung §611a I 5
Merkmale der “Leistung von Diensten”
- Entgeltlichkeit
- Dienstleistung
- für andere
- zu erbringen
Problem: Ehrenamtl Tätigkeiten
- handelt es sich um eine blöße Gefälligkeit od liegt eine Vertragsbindung vor?
- liegt ein Vertrag vor bei dem Unentgeltlichkeit vereinbart wurde gilt kein AV!
- bloßer Kostenersatz ist KEINE Vergütung §611 I
- “echtes” Ehrenamt wenn Tätigkeit nicht der Sicherung der Sicherung der wirt Existenz dient sondern Ausdruck einer inneren Haltung ggü dem Gemeinwohl ist
Abgrenzung Werk- u Arbeitsvertrag
- über das Merkmal der “Unselbständigkeit” (Weisungsabhängigkeit)
- wer nach Weisungen eines anderen zu arbeiten hat, kann keinen Erfolg garantieren
Abgrenzung freier DV u AV
- unselbständige Dienste = AV
- selbständige Dienste= DV
- Abgrenzung wichtig da nur AN dem Regelwerk des Arbeitsrechts unterliegen
- Problematisch wenn jmd häufig od ständig für dieselbe Person tätig wird
- Abgrenzung durch Grad der pers Abhängigkeit bei Erbringung der DL
Grad der pers Abhängigkeit bestimmt sich nach:
- Gegenteil: bloße wirt Abhängigkeit
1. Hohe Bedeutung - Weisungsgebundenheit bzgl Inhalt, Art u Weise, Zeit u Dauer, Ort der Tätigkeit
- je stärker die Weisungsgebundenheit desto eher liegt ein AV vor (zB Pfllicht zur Urlaubsanmeldung/ Nebentätigkeitsklausel)
- Eingliederung in eine fremdbestimmter Arbeitsorganisation (Chefarzt)
- normale Bedeutung
- Gewährung von Urlaub/ EFZ bei Krankheit/ Tätigwerden für andere Auftraggeber
- Übernahme eines unternehm Risikos - geringe Bedeutung
- Vertragsgestaltung
- Bezeichnung im Vertrag
- Art u Weise der Vergütung
- Anmeldung zur KV/ RV
- Abführung von SozVersBeiträgen
“Arbeitnehmerähnl Personen”
- sind wirt aber NICHT pers abhängig
- “Personen die wegen ihrer wirt Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnl Personen anzusehen sind” Def §12a TVG
(1) wirtschaftlich abhängig und
(2) einem ArbN vergleichbar sozial schutzbedürftig sind, wenn sie
(3) auf Grund eines Dienst- oder Werkvertrags überwiegend für eine Person tätig sind oder ihnen von einer Person im Durchschnitt mehr als die Hälfte des Entgelts zusteht,
(4) die geschuldete Leistung persönlich und
(5) im Wesentlichen ohne Mitarbeit von ArbN erbringen.
- Anspruch auf bezahlen Urlaub u Tarifvertrag
Wer ist un-/ selbständig?
= zur Bestimmung der AN-Eigenschaft ist erforderl, dass A von B zur Leistung unselbst Dienste verpflichtet war. Gem §611a I 1 setzt dies eine weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in pers Abhängigkeit voraus
- §611a I 5: Gesamtwürdigung aller Umstände unter Berücksichtigung der EIgenart der Tätigkeit im Einzelfall
Sekundäre Kriterien der pers Abhängigkeit (gem Rechtssprechung)
- Wortwahl der Vertragsparteien, obj Inhalt der Vertragsbez
- Umfang der Tätigkeit
- arbeitsvertragstyp Vereinbarungen über festes Gehalt/Urlaub/Entgeltfortzahlung
- Lohnsteuer-/Sozialversicherungsbeiträge
Abgrenzung Unternehmer u AN
- Verhältnis von unternehm Chancen u Risiken
- AN ist wer eine auf Dauer angelegte Tätigkeit nur für einen Auftraggeber in eigener Person, ohne MA, verrichte, sofern er nicht das Unternehmerrisiko freiwillig übernommen hat
wer ist weisungsgebunden?
- weisungsgebunden ist, wer seine Tätigkeiten u seine Arbeitszeit nicht im wesentlichen frei gestalten kann
- NICHT entscheidend ist, ob der Dienstverpflichtete bei seiner Tätigkeit uneingeschränkt fachl Anweisungen Folge leisten muss od die Bezeichnung der Parteien
Kriterien für selbständige Arbeit
- Berechtigung Aufträge auch durch Dritte erbringen zu lassen u unter eigener Regie abzurechnen
- freie Verfügung über Urlaubszeit
- freie Bestimmung über Arbeitszeit
Kriterien für unselbst Arbeit
- Pflicht die Leistung pers zu erbringen (keine zwingende Vorauss)
- begrenzter Jahresurlaub durch Urlaubsregelung
- zeitliche Weisungsgebundenheit
- Vergütung ist NICHT Kriterium für Unselbständigkeit