IndivArbR- Ansprüche des AG Flashcards
Anspr auf Arbeitsleistung (HLP)
a. vertragl Aufgabenbestimmung §611a I
b. Mögl.keit der Lückenfüllung durch Weisungsrecht §106 GewO
ACHTUNG: je weniger klar die Arbeitsaufgabe des AN vertragl bestimmt ist, desto umfassender ist seine Weisungsabhängigkeit vom AG u seine Versetzbarkeit/ je enger die Arbeitsaufgabe definiert ist, desto eher ist ein AN betr.bedingt kündbar
Inhalt der Arbeitspflicht
- pers Leistungspflicht
- Arb.leistung ist im Zweifel höchstpersönl zu erbringen §613
- Ausnahmen durch AV mögl - Qualität der Arbeitsleistung
- Ort der Arbeitsleistung
- Zeit der Arbeitsleistung
a. Arbeitszeitdauer
b. Arbeitszeitlage
Inhalt der Arbeitspflicht
2. Qualität der Arbeitsleistung
a. subj Leistungsbegriff: AN muss die Arbeit unter angem Ausschöpfung seiner pers Leistungsfähigkeit verrichten
b. obj Leistungsbegriff: geschuldet ist eine Leistung u Sorgfalt, die berufs- bzw branchenübl Standards entspricht
Inhalt der Arbeitspflicht
3. Ort der Arbeitsleistung
= Arbeitsort ist der Beschäftigungsbetrieb
- Arbeitsleistung des AN ist Bringschuld, weil er diese im Betrieb des AG schuldet §269 I
- ergibt sich der Arbeitsort nicht hinreichend aus Arbeitsaufgabe, dann Weisungsrecht des AG
- ggf Versetzungsklausel im AV
Inhalt der Arbeitspflicht
- Zeit der Arbeitsleistung
a. Arbeitszeitdauer
- Festlegung der Arbeitszeitdauer gehört zu essentiali negotii des ArbVertrags, weil hiervon die Höhe des ArbEntgelts abhängt
- Vertragsfreiheit wird durch ArbZG nach oben begrenzt (innerhalb dieser Grenzen aber flexible Gestaltung)
- Änderungen der ArbZeitdauer können nur durch Vertrag od Kündigung (nicht Weisung) erfolgen
Inhalt der Arbeitspflicht
- Zeit der Arbeitsleistung
b. Arbeitszeitlage
= genaue Festlegung der konkr Arbeitszeiten am Tag macht die Arbeitspflicht zur Fixschuld
- grds Festsetzung im ArbVertrag mit Bezug auf die betr.übl Arbeitszeit, die der betriebl Mb unterliegt
- ohne betriebl od vertragl Regelung unterliegt Arbeitszeitlage allein dem Weisungsrecht des AG
Gehören Umkleidezeiten auch zur Arbeitszeit?
- §2 I 1 ArbZG: ArbZeit beginnt idR mit der Aufnahme der Arbeitsleistung selbst
- Umkleide-/ Reinigungszeiten gelten als Vor-/ Nachbereitung der Arbeit u gehören nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit
- ABER Ausnahmen mögl, zB Schauspieler/ Ärzte
Durchsetzung der Arbeitspflicht im Klageweg?
- als Leistungsklage mögl, aber nicht sinnvoll da Arbeitsleistung wegen des pers Charakters nicht vollstreckbar ist §888 III ZPO
- anstattdessen sind bei Nichtleistung Sanktionen verfügbar
Sanktionen bei Nichtleistung aus Gesetz
- Verweigerung der Entgeltzahlung §§614, 320, 326 I 1
- Nichterfüllungsschaden §§280 I, III, 283 1, 249ff (zB Mehraufwand für Ersatzkraft)
- pauschalierte Entschädigung nach Leistungsklage auf Arbeitsleistung
- Kündigung nach Abmahnung
Sanktionen bei Nichtleistung aus Vertrag
- Vertragstrafe (Inhaltskontrolle zu beachten!!)
2. Kürzung von freiw Leistungen
Ansprüche auf Erfüllung von Nebenpflichten (aus Vertragstreue §242)
- Anspr auf vertragsgerechtes Wettbewerbsverhalten
a. Wettbewerbsverbot im bestehenden AV §§60, 61 HGB analog
b. vertragl WettbVerbote nach Ausscheiden §§74ff HGB
c. Geheimnisverrat §§17ff UWG - Anspr auf vertrags- u gesetzesgerechtes Verhalten
a. Beachtung von betriebl Regelungen (Rauchverbot)
b. bes gesetzl Regelungen (sex Belästigung)
c. Unterlassung von betr- u kollegenschädl Verhaltens - Nebentätigkeiten
- dürfen Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen - Private Lebensführung
- darf nicht zum Ggst arb.vertragl Pflichten werden (zB kein Verbot von Extremsportarten)
Private Lebensführung als AV-Bestandteil von Tendenzträgern
- müssen im Privatleben die Belange des AG angem berücksichtigen
- je stärker AN das Unternehmen als solches repräsentieren, desto eher müssen sich diese auch außerdienstl Verhaltensanforderungen aus §241 II gefallen lassen
- zB Loyalitätsobliegenheit in kirchl AV
Welche Sanktionen stehen AG zur Verfügung bei Schlechtleistung durch AN? (Qualitätsmängel)
- Abmahnung, soweit Vertragsverletzung eingetreten ist
2. SE-Forderung, soweit Verm.verletzung eingetreten ist
Selbständige Durchsetzung von Nebenpflichten aus Gesetz
- zB allg Schutz- u Treuepflichten §241 II
- grds keine Nacherfüllung/ Entgeltminderung wg mangelhafter Leistung
- SE, soweit Schlechtleistung im eig Sinne §280 I od Schutzpflichtverletzung §§280 I, 241 II (beachte §619a)
- Kündigung nach Abmahnung
Selbständige Durchsetzung von Nebenpflichten aus Vertrag
- Vertragsstrafe bzw Betriebsbuße (AGB-Kontrolle)
2. Kürzung freiw Leistungen